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Dringender Aufruf von amnesty international #63937
25/04/2004 20:42
25/04/2004 20:42
Joined: May 2001
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Asma Offline OP
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Asma  Offline OP
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Joined: May 2001
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Dringender Aufruf von amnesty international

"DIE STEINIGUNG VON AMINA LAWAL (NIGERIA) WURDE BESTÄTIGT!"

Bitte verteilt diese Nachricht :

Zu wenige Unterschriften gegen die Steinigung wurden gesammelt. Das Obergericht von Nigeria hat das Todesurteil durch Steinigung ratifiziert. Sie haben nur die Hinrichtung um 2 Monate verschoben, um Ihr die Zeit zu lassen, sich von ihrem Baby zu trennen!

Nach diesem Aufschub wird sie bis zum Hals in die Erde begraben und dann gesteinigt, wenn nicht eine Lawine von Unterschriften kommt, um die nigerianische Behoerde zu überzeugen.

Amnesty International bittet Euch die Petition auf ihrer Webseite zu unterschreiben. Mit einer ähnlichen Unterschriftskampagne wurde eine andere Frau gerettet, "Safiya Hussaini", die sich in einer ähnlichen Situation befand. Es scheint, daß zu wenig Unterschriften für Amina angekommen sind.

Sie können unterschreiben auf der Seite:

Amnesty Int. Spanien: Nigeria

Für die, die kein Spanisch können:

PAGE 1/2 / Seite 1/2

NOMBRE = Vorname
Apellidos = Name
Provincia = Stadt
Pais = Land
Seguir = Weiter

PAGE 2/2 / Seite "2/2

Dann auf acceptar klicken. Bitte denkt nicht, es wäre nutzlos, das Leben einer anderen Frau wurde so gerettet.

Sendet bitte diese Nachricht weiter.

Vielen Dank.

Re: Dringender Aufruf von amnesty international #63938
26/04/2004 07:00
26/04/2004 07:00
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
Moderatorin
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Beiträge: 44,033
Gera
Weitere Infos und eine Mail die ihr an die Botschaft senden könnt, findet ihr dazu hier.
Ich habe seit Monaten Unterschriftenlisten dazu im Büro liegen, habe viele schon weggeschickt, man muß aber nicht nur etwas gegen die Steinigung tun, wenn ein Fall dahinter steckt, setzt euch doch auch ein, um die Steinigung weltweit zu ächten.

Eilappell
Gegen die Steinigung von Frau Amina Lawal wegen außerehelicher Schwangerschaft
Amina Lawal, eine 35jährige Nigerianerin aus dem Ort Kurami im Bundesstaat Katsina im nördlichen Nigeria wurde am 22.März 2002 in der Stadt Bakori zum Tod durch Steinigung veruteilt. Das Scharia-Gericht sah eine außereheliche sexuelle Beziehung der geschiedenen Frau als erwiesen an. Amina war während der Schwangerschaft angezeigt worden. Der als Vater benannte Mann verneinte, eine sexuelle Beziehung mit Frau Lawal gehabt zu haben und die Anklage gegen ihn wurde fallen gelassen. Laut Pressemeldung von dpa vom 5.6.2002 entschied ein Gericht in Katsina, daß die Steinigung wegen der Versorgung ihrer kleinen Tochter bis Anfang 2004 ausgesetzt (aber nicht aufgehoben) wird. Ein höheres Scharia-Gericht bestätigte am 19.08.2002 das Todesurteil durch Steinigung.

Frau Lawal wird im Falle der Vollstreckung bis zu den Schultern eingegraben und von einer Menschenmenge solange mit Steinen beworfen, bis sie tot ist.

Die IGFM ist der Überzeugung, daß die Steinigung ebenso wie schwere Körperstrafen des islamischen Rechtes, grausam und unmenschlich sind und gegen internationales Recht verstoßen. Etwa gegen den Internationalen Pakt für Bürgerliche und politische Rechte, die Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen, die Nigeria ratifiziert hat.

Bitte beteiligen Sie sich an Appellen zugunsten von Frau Lawal und zur Abschaffung von Steinigungen:

Unterschriftenliste gegen die Steinigung von Frau Lawal (pdf-Format zum Herunterladen)
http://www.igfm.de/APPELLE/n_lawal_appell.pdf

Schickt zusätzlich alle Mails mit diesem Appell an die Botschaft.

Appell an die nigerianische Botschaft

S.E. Botschafter
Sen. Emeka P. Echeruo
Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
Goldbergweg 13
D-53177 Bonn
Email: embassynigeria@yahoo.com

Betr.: Frau Amina Lawal, Steinigungen

Exzellenz,

ich schreibe Ihnen, um Ihnen mein Bestürzung über den Fall von Frau Amina Lawal, einer 35 jährigen Nigerianerin aus dem Ort Kurami im Bundesstaat Katsina,auszudrücken. Frau Lawal wurde von einem Scharia-Gericht am 22.März 2002 in der Stadt Bakori zum Tod durch Steinigung verurteilt. Der geschiedenen Mutter wurde eine außereheliche Beziehung vorgeworfen.

Steinigungen verstoßen wegen Ihrer außerordentlichen Grausamkeit nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sondern auch gegen Internationales Recht, so etwa gegen die Anti-Folter Konvention der Vereinten Nationen, die Nigeria ratifiziert hat.

Ich appelliere daher an Sie, Ihren Einfluß für das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit von Frau Lawal einzusetzen. Über eine Antwort von Ihnen, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Hochachtungsvoll

Weitere Infos findet ihr dazu http://www.igfm.de/