habe brav mit der Suchfunktion die Beiträge zum Thema Führerschein durchforstet - allerdings sind alle nicht mehr existent...
Ich habe noch im Kopf, dass der tn. Führerschein, wenn er als int. Führerschein ausgestellt wurde, in D noch 6 Monate gültig ist und dann ein theoretischer und praktischer Test gemacht werden muss.
Weiss jemand von Euch, ob diese Info noch korrekt ist?
Mein Mann ist auch fleissig am pauken. Die theoretische (auf französisch) hat er leider nicht bestanden, weil die ganzen Bögen in einem merkwürdigen unverständlichen Französisch geschrieben waren. Jetzt macht er die Prüfung mündlich und auf arabisch. Schön teuer.
Die praktische Prüfung ist etwas einfacher, er braucht die ganzen Sonderfahrten nicht zu machen. Nur ca. 3 Übungsstunden (Verkehr ist nun mal anders als in Tunesien).
Es ist so das er nur 6 Monate gültig ist und man muß Fahrstunden sowie Theorie machen und dann eine Prüfung ablegen, man kann auch dazu sagen, in Deutschland einen neuen Führerschein machen, denn die Kosten sind fast gleich.
Ich kann es nur empfehlen sich auch an diese Zeiten zu halten, wenn man in eine Kontrolle kommt sieht es nicht so toll aus, weil man wirklich schwarz fährt und eine Sperre bekommt und ein Bussgeld.
------------------------------------ Führerscheine aus sonstigen Staaten ("Drittstaaten") (Umschreibung mit Wohnsitzbegründung in Deutschland innerhalb von 6 Monaten notwendig)
Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten.
Grundsätze der Umschreibung (Listen- oder Drittstaaten):
Mit Begründung eines deutschen Wohnsitzes und innerhalb von 6 Monaten müssen ausländische Führerscheine (außer EU/EWR) umgeschrieben werden. Die Frist kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden. Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird zur weiteren Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zwingend erforderlich. Wird innerhalb dieser Frist nicht umgeschrieben und nimmt der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis trotzdem weiter am deutschen Straßenverkehr teil, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar.
Claudias Infos sind richtig, der Führerschein ist ab Einreise 6 Monate gültig, im Anschluß müssen die Prüfungen neu gemacht werden. Und leider nehmen einem die Fahrschulen auch z.T. eine Menge Stunden ab...sie müssen ja verdienen
Hi, die Betonung liegt hierbei ab Einreise , denn wenn man vorher schon in D gewohnt hat hilft nichts außer den Führerschein neu zu machen...leider...
Hi ich habe zu dem führerschein mal eine frage. wie laufen da die theorie und fahrstunden ab. ist das genauso langgezogen wie hier in Deutschland? wie oft muss man zu theorie gehen bis man die prüfung ablegen kann? Wie lange muss ich in Tunesien sein um den führerschein dort zu machen. wenn ich dann wieder wieder nach deutschland komme habe ich 6 monate zeit um ihnhier neu zu machen richtig verstanden? gruss maike
Ich kann dir empfehlen gleich den Führerschein in Deutschland zu machen, denn mit dem tun. kannst du max. 6 Monate nach Einreise fahren und mußt dann einen neuen machen. Wielange es in Tunesien dauert, solange bis man fahren kann und der fahrlehrer meint sie können nun die Prüfung machen. Ich kenne viele die beim ersten mal min. durchfallen.