Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.

Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.

An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Devisen können grundsätzlich in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.650 Euro ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen

Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich.

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