Hallo,
ich habe jetzt eben noch mal geschaut und normaler Weise ist es nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich wer diese Impfungen bezahlt.
natürlich gesund
Wer bezahlt die Hepatitis-Impfungen?
Sendung vom 02.03.2004
Hepatitis.-B-Impfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Säuglingen, Kleinkindern, zwischen dem 11. und 15., in manchen Gebieten bis zum 18. Lebensjahr bezahlt.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach den derzeitigen Bedingungen. Die Reiseimpfung Hepatitis A muss immer selbst bezahlt werden. Fragen Sie Ihren Arzt. Die Injektion von Gamma-Globulin, die sogenannte passive Immunisierung, ohne Aktivierung der Körper-Abwehr bietet keinen sicheren Schutz vor Hepatitis A und ist vor Auslandsreisen nicht mehr zu empfehlen. In Zeiten einer Epidemie oder kurz nach einer vermuteten Infektion mit Hepatitis-Viren ist es sinnvoll, einen Schutz zu verabreichen, der so lange währt, bis die akut vorgenommene Impfung anschlägt. Dieser relative Schutz währt immerhin 2-4 Monate. 10 Tage nach der Hepatitis-A-Impfung besteht bereits ein 95%iger Schutz. Für den Direktschutz bei Hepatis-B-Infektion gibt es Anti-B-Hyperimmunserum. Es sollte immer mit der aktiven Impfung kombiniert werden. Die A+B-Kombination, 3 Impfungen wie Hepatitis B reicht nur 5 Jahre, dann muss 1x aufgefrischt werden. Erwachsene, die häufig ins Ausland reisen, sollten, besonders, wenn sie einer der Risikogruppen angehören, diese Impfung wahrnehmen. Die Kosten sind in den allermeisten Fällen selbst zu tragen aber lohnend. In beruflichen Risikogruppen muss der Arbeitgeber für den vollständigen Impfschutz und die notwendigen Auffrischungen aufkommen. Risikogruppen für Hepatitis A, die geimpft werden sollten: Medizinisches Personal, Laborpersonal, das mit Körperflüssigkeiten und Stuhl Kontakt hat, Personal in Kindertagesstätten und Kinderheimen o.ä., Reinigungskräfte und Küchenpersonal in Kliniken, Kontaktpersonen von Erkrankten oder bei Hepatitis-Ausbruch unter Homosexuellen und Drogenabhängigen, Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, bei denen keine Antikörper gegen HepatitisA nachweisbar sind.
Merke:
Vor der Impfung gegen Hepatitis A sollte bei vor 1948 Geborenen eine Serumuntersuchung auf Antikörper vorgenommen und nur dann geimpft werden, wenn keine Antikörper vorliegen. Für später Geborene gilt das nur dann, wenn diese angeben, Symptome einer Hepatitis in ihrem Leben gehabt zu haben. Sie sollten auf jeden Fall geimpft werden, wenn die Kriterien dies erfordern.
zuletzt aktualisiert: 02. März 2004 | 11:30
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/natuerlich-gesund/1242011-hintergrund-1241890.htmlHepatitisA:
2 Impfungen im Abstand von 6 Monaten schützen für 10 Jahre.
Hepatitis B:
3 Impfungen:
1. Tag X
2. Tag X plus 4 Wochen
3. TagX plus 6 Monate
Der Schutz reicht 10 Jahre.
Säuglinge ab dem Beginn des dritten, fünften und dreizehnten Monats. Ungeimpfte Jugendliche zwischen dem 11. und 18. Lebensjahr impfen.
Der Kombinationsimpfstoff A+B ist erst ab dem 2. Lebensjahr zugelassen. Eine generelle Impfung aller Kinder gegen Hepatitis A ist zur Zeit nicht erforderlich.
Ausnahmen: Auslandsreisen und Epidemien im eigenen Land.
Hepatitis-A-Impfung=Indikationsimpfung; Hepatitis-B-Impfung=Regelimpfung bei den dafür bestimmten Jahrgängen. Impfung nur, wenn nötig.