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Re: Scheidung ohne tunesieschen Eheman ?!?!?
[Re: My_Way]
#360403
24/04/2013 14:13
24/04/2013 14:13
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Joined: Jan 2011
Beiträge: 181 Deutschland
wuehlmaus07
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Joined: Jan 2011
Beiträge: 181
Deutschland
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(...) Jetzt meine Frage. Wie und wo muss ich mich scheiden lassen wenn er nirgends offiziell gemeldet ist. Mir ist egal ob ich verheiratet bin oder nicht doch er muss ja wieder heiraten sonst kann er ja nicht in Italien bleiben und eine Dumme gibt es auch schon. Dann soll sich doch ER um die Scheidung bemühen. Andererseits ist es nicht egal, ob du verheiratet bleibst bzw. wie lange. Denn je länger diese Ehe dauert, umso mehr Anspruch gewinnt er auf (deine) Rentenanteile! Ich weiß nicht, wie jung du bist - aber eines Tages wird ein Pensionsantritt auch für ich da sein - und dann wird dir jeder Huni abgehen, der dir für ihn abgezogen wird. (Bitte mich zu berichtigen.) Ja, so ist es leider: Für alle Scheidungsverfahren, die ab dem 01.09.2009 beim Familiengericht eingeleitet wurden, gilt das neue Versorgungsausgleichsgesetz. Nach wie vor muss das Gericht grundsätzlich von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen. Neu ist aber die Regelung für Ehen von kurzer Dauer. Gemäß § 3 Abs. 3 Versorgungsausgleichsgesetz findet bei einer kurzen Ehedauer von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich nur noch dann statt, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes ist gemäß § 3 Abs. 1 der Zeitraum vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Maßgeblich ist also nicht etwa der Tag der Trennung. Leben die Eheleute lange getrennt, ohne dass ein gerichtliches Scheidungsverfahren eingeleitet wird, muss dies unbedingt beachtet werden.Ich würde unbedingt schnell einen Anwalt aufsuchen!. Vielleicht kommst du doch besser aus der Sache raus, da du ja lange seinen Aufenthaltsort nicht kanntest! Versuchen würde ich es! Denn einen Monat zusammenleben, und dann später etwas von meiner Rente abgeben, würde mich doch schon sehr ankeksen!!!
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Re: Scheidung ohne tunesieschen Eheman ?!?!?
[Re: wuehlmaus07]
#360404
24/04/2013 21:14
24/04/2013 21:14
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Na, das kommt darauf an, wie die Verhältnisse denn genau sind. Falls die Ehe in Tunesien geschlossen wurde, muß nicht nur in Deutschland, sondern auch in Tunesien eine Ehescheidung stattfinden (wenn man nicht die erste Scheidung in Tunesien einreicht). Das bedeutet, daß die Scheidung für den Ehemann eine ganze Weile dauern wird und kann. Umgekehrt - wenn es der Frau darauf ankommt, möglichst schnell geschieden zu sein, dann sollte sie die Scheidung in Deutschland einreichen, was der Mann dann anschließend anstellen muß, um auch in Tunesien geschieden zu werden, ist ja seine Angelegenheit (und nur für ihn allein wichtig). Andernfalls würde es für sie länger dauern, weil die Scheidung in Deutschland erst nach der in Tunesien anerkannt werden kann. Was den Versorgungsausgleich angeht, wüde ich mir da keine großen Gedanken machen, denn nach der kurzen Ehezeit hat ja keine Versorgungsabhängigkeit bestanden (was die Ursache für einen Versorgungsausgleich wäre), da dürfte, ein guter Rechtsanwalt vorausgesezt, nichts herauskommen. Eine andere Frage ist es noch, ob man es dem tunesischen Ex-Ehemann leicht oder schwer machen möchte, im letztern Fall kann man durchaus noch einige Zeit auf der (ohne) Scheidung sitzenbleiben, denn am grundsätzlichen Sachverhalt ändert sich ja auch in einigen Monaten nichts. Wer weiß, vielleicht ist der Mann ja sogar bereit, für eine schnelle Scheidung Zugeständnisse (welcher Art auch immer...) zu machen. 
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Re: Scheidung ohne tunesieschen Eheman ?!?!?
[Re: My_Way]
#360407
25/04/2013 14:55
25/04/2013 14:55
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Frogger
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Na, ich bin kein Rechtsanwalt - doch genau so würde ich es sehen: wer keine Versorgung beanspruchen konnte oder geleistet hat (Aufenthalt im Ausland ohne Aufrechterhaltungsgedanke für die Ehe, ungewisse Einkünfte, keine Kinder), der kann, besonders für die Zukunft, auch für nichts ausgeglichen werden müssen.
Die Idee des Versorgungsausgleiches ist ja die, daß jemand, der wegen der Ehe am Geldverdienen gehindert war, weil er einen anderen Beitrag zur Ehe geleistet hatte oder auch für die Zukunft noch leisten muß (Haushalt, Kindererziehung, etc.), daraus einen geldwerten Vorteil (nämlich einen Versorgungsanteil) vom Geldverdiener erhält.
Für beides kann ich keine Anzeichen in dem geschilderten Fall erkennen - doch da muß natürlich ein sachkundiger Rechtsanwalt heran...
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