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Re: Scheidung nach 10 monaten, wie?
[Re: norundhichem2012]
#360316
11/03/2013 17:49
11/03/2013 17:49
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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wenn er die schule schafft dann würde er natürlich ein verlängerung bekommen für das visum
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ein Ausländer, der mit einem Deutschen verheiratet ist, bekommt IMMER eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, ganz egal, ob er den Integrationskurs absolviert oder nicht. Der Unterschied besteht allein darin, daß er beim Bestehen des Integrationskurses eine maximale Verlängerung bis zu 3 Jahren erhält, ohne aber nur eine für 1 Jahr (die aber in jedem Jahr wieder, solange die Ehe besteht).
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Re: Scheidung nach 10 monaten, wie?
[Re: norundhichem2012]
#360317
11/03/2013 18:35
11/03/2013 18:35
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Joined: Oct 2007
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Tammi
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Bielefeld
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So schnell zeigen ja die wenigsten ihr "wahres" Gesicht... Du kannst nur so schnell wie möglich die Trennung vollziehen. Wird evtl. problematisch, wenn er nicht ausziehen will. Dann wirst du einen Anwalt einschalten müssen. Chancen bestehen, da er dich schlägt und die Situation unzumutbar ist.
Ich würde schon vorab die Ausländerbehörde von deiner Trennung (auch wenn noch nicht vollzogen) informieren. "Meine" Ausländerbehörde hat da sofort reagiert und zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis musste ich mitkommen und unterschrieben, dass wir es noch einmal mit unserer Ehe versuchen wollen (war natürlich ein großer Fehler). Auch der Hinweis an die ABH, dass er arbeitsunwillig ist interessiert sie sehr.
Wegen meines Hinweises und nach gut 3 Jahren die endgültige Trennung hat er bis heute keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Soweit ich weiß, wird seine Aufenthaltsgenehmigung immer wieder verlängert, da 3 Jahre verheiratet zusammengelebt. Jetzt bin ich (endlich!!!) seit 2 Wochen geschieden - das war zwar nicht sein Wunsch, aber er hat auch keinen Stress gemacht. Haben eine vernünftige Basis zueinander gefunden, nur wenig Kontakt.
Die räumliche Trennung (natürlich auch von Tisch und Bett) ist absolut notwendig. Da ihr nur so kurz zusammengelebt habt, kann es sein, dass er wieder zurück nach TN muss (bin nicht ganz sicher) - also wird er sich erfahrungsgemäß sehr sträuben.
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Re: Scheidung nach 10 monaten, wie?
[Re: My_Way]
#360322
16/03/2013 00:09
16/03/2013 00:09
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Joined: Dec 2002
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Nela
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@norundhichem2012
ich würde dir als erstes dringend raten, die Browserverläufe zu löschen!
Ansonsten kann jeder, der deinen Computer benutzt, nachgucken, auf welchen Websites du warst. @norundhichem Du solltest zusätzlich die Mailadresse in deinem Beitrag sowie im Profil und den Namen, sofern er echt ist und daraus Rückschlüsse auf deine Person gezogen werden können, unbedingt entfernen. Du weißt nicht, wer hier alles die Beiträge mitliest, und jeder, der als angemeldetes Mitglied liest, kann auch dein Profil einsehen. Sei vorsichtig und schreibe nicht zuviel öffentlich, sondern besser per PN und Mail.
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Re: Scheidung nach 10 monaten, wie?
[Re: Lucky1989]
#360368
08/04/2013 18:33
08/04/2013 18:33
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Joined: Jan 2009
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karbon
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NRW
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@ Lucky
Ob Dein Vorschlag so eine gute Idee ist? SIE ist die Mieterin und SIE hat ein Geschäft, ER zertrümmert das Mobiliar jetzt schon in ihrem Beisein, was wird, wenn sie ihm die Wohung überlässt...
Besser wäre es, in der Zeit während er in der Schule ist, die Schlösser austauschen zu lassen und ihm den Koffer vor die Tür zu stellen.
Aber auch das birgt eine Gefahr, wenn sie nicht polizeilich erwirkt, das er sich ihr nicht nähern darf. Wissen wir doch alle wie es heute abgeht, erst muß was passieren, dann wird gehandelt. Von Vorbeugung wird nicht viel gehalten.
Und selbst wenn Du heute als Frau unter Polizeischutz Sachen aus Deiner Wohnung holen willst, kann es Dir passieren - wie aktuell geschehen - das Frau das nicht überlebt...
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Re: Scheidung nach 10 monaten, wie?
[Re: mymelodie]
#360710
30/08/2013 00:57
30/08/2013 00:57
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Der Unterschied besteht allein darin, daß er beim Bestehen des Integrationskurses eine maximale Verlängerung bis zu 3 Jahren erhält, ohne aber nur eine für 1 Jahr (die aber in jedem Jahr wieder, solange die Ehe besteht).
Das ist so nicht korrekt! Hier macht die ABH auch Unterschiede, mein Mann hat sofort ein Visum für 3 Jahre erhalten. §8(3) des Aufenthaltsgesetzes, letzter Satz: " War oder ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, solange er den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder noch nicht den Nachweis erbracht hat, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist."
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