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|  Re: Eidesstattliche Versicherung?!
[Re: mymelodie]
 #358630 05/07/2012 15:54
05/07/2012 15:54
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| Joined:  Jan 2012 Beiträge: 28
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estrellaNadine
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Hallo mymelodie, ja ich habe genauer noch nachgefragt. Die meinten, er muss die Versicherung abgeben um mit seiner eigenen Unterschrift zu bestätigen, dass er weder eine rituelle noch eine kirchliche Trauung vollzogen hat. Außerdem meinten sie, in Tunesien gäbe es auch die Möglichkeit, außerhalb des Standesamtes zu heiraten, was eventuell nicht in das Geburtsregister eingetragen und bei den Behörden nicht registriert wird.  Auch das ist mir völlig neu. Auch Bekannte meinten, dass es ja gesetzlich in Tunesien verboten ist, Mehrehen zu führen. Und man muss doch jede Heirat registrieren! Außerdem habe ich doch von ihm eine beglaubigte, legalisierte Ledigkeitsbescheinigung.  Das komische ist, dass es in meiner Stadt das selbe Problem gab, wo die auf dem Standesamt auf deutsch gesagt keine Ahnung hatten, sich informiert hatten und dann plötzlich gesagt haben, die E.V. ist doch nicht notwendig. Ist schon komisch alles.      Ich bin gerade dabei, alle seine Papiere zu übersetzen, werde dann damit aufs Standesamt gehen. Mal schauen, ob die das immernoch dann wollen. |  |  |  |  |  
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|  Re: Eidesstattliche Versicherung?!
[Re: estrellaNadine]
 #358646 05/07/2012 21:48
05/07/2012 21:48
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Nela
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ja ich habe genauer noch nachgefragt. Die meinten, er muss die Versicherung abgeben um mit seiner eigenen Unterschrift zu bestätigen, dass er weder eine rituelle noch eine kirchliche Trauung vollzogen hat. Außerdem meinten sie, in Tunesien gäbe es auch die Möglichkeit, außerhalb des Standesamtes zu heiraten, was eventuell nicht in das Geburtsregister eingetragen und bei den Behörden nicht registriert wird.
 Auch das ist mir völlig neu. Auch Bekannte meinten, dass es ja gesetzlich in Tunesien verboten ist, Mehrehen zu führen. Und man muss doch jede Heirat registrieren!
 
 Außerdem habe ich doch von ihm eine beglaubigte, legalisierte Ledigkeitsbescheinigung.
Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass mit der eidesstattlichen Versicherung die Ledigkeitsbescheinigung gemeint ist. Aber scheinbar ist dem nicht so? Dass eine Ehe beispielsweise Zuhause mit einem Notar geschlossen und anschließend nicht eingetragen wird, gibt es aber meines Wissens schon. Von daher wären solche "Vorsichtsmaßnahmen" nicht ganz unberechtigt. |  |  |  |  |  
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