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Re: In Tunesien geheiratet wie geht es weiter....
[Re: aman80]
#358277
28/05/2012 14:45
28/05/2012 14:45
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Joined: Jan 2005
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PeppermintPatty
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Ich habe noch eine wichtige frage bezüglich der Krankenversicherung. Habe von meine Krankenversicherung ein schreiben bekommen und wollte fragen ob dieses bei der Botschaft dann ausreicht. "gern bestätigen wir das ihre Ehefrau ( Name) geboren am .....
nach Einreise nach Deutschland, in die Familienversicherung gemäß § 10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden kann, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind." Der Botschaft habe ich eine E-Mail geschrieben aber leider haben die bis Heute nicht geantwortet. Hoffe das jemand von euch weiß ob das locker ausreicht. Danke @aman, vielleicht bekommst du ja noch eine Antwort. Ich musste dieses Schreiben von der KK bei meinem ABH Termin mit vorlegen und ich wüsste nicht dass mein Mann noch eine extra Versicherung abschließen musste. War aber auch in 2010. Ich habe die Heiratsurkunde be der KK vorgelegt und ihn quasi schon gemeldet. Weiss aber auch nicht ob meine KK da besonders kulant war oder ob es ein Fehler war oder ob das eben allesso in Ordnng war. Fakt ist, es hat alles so funktioniert und seine KK Karte war damals schon Wochen vor ihm da Würde mich mal interessieren ob das allgemein mittlerweile so gehandhabt wird oder ob das je nach ABH verschieden ist. Ich persönlich finde das ist unnötige Geldmacherei und Schikane, auch wenn es "nur" 38 Dinar sind.
Last edited by PeppermintPatty; 28/05/2012 14:45.
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Re: In Tunesien geheiratet wie geht es weiter....
[Re: aman80]
#358484
19/06/2012 15:35
19/06/2012 15:35
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Frogger
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Genauso bescheuert wie die Versicherung finde ich das es Unlogisch ist das eine Gemeinsame Befragung wegen Scheinehe besteht wenn die Ehefrau die selben Wurzeln hat wie der Mann
Gerade dann ist es besonders logisch. Eine Scheinehe ist nämlich eine von beiden Partnern absichtlich eingegangene Ehe, ohne dabei den Willen zu haben diese Ehe auch tatsächlich zu gestalten. Es gibt in der Tat nicht wenige Fälle, in denen z.B. türkische Mädchen Ehen aus dem einzigen Grund eingehen sollten/mußten, um eine Person nach Deutschland zu bringen. Der Ehepartner in Deutschland (oder die Eltern) erhält dann dafür üblicherweise eine Bezahlung, die durchaus 10.000 und mehr Euro ausmachen kann. Dies funktioniert besonders gut in parallelen Gesellschaften, da es für Behörden schwer ist, hier einen Einblick zu erhalten und deshalb wird dann dort auch näher hingeschaut. Das dieses ganze Verfahren unergiebig ist, ist keine Frage, denn man kann einem Menschen nur vor den Kopf schauen, aber nicht hinein. Doch es ist wohl besser, wenigstens den Versuch zu machen, Scheinehen zu enttarnen, als gar nichts zu tun.
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