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und schon wieder eine scheidung! #356409
15/01/2012 21:37
15/01/2012 21:37
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novalie4u Offline OP
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novalie4u  Offline OP
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ich werd versuchen mich kurz zu halten und dennoch alle eckpunkte erläutern.
wir haben uns im august 07 kennengelernt,im august 08 geheiratet und er kam im mai 09 nach deutschland.im oktober 10 ist er ausgezogen ( er behauptet juli 11)sei anzumerken das das trennungsjahr eigentlich im okt 11 vorbei ist,(nach seinen angaben erst im juli 12)scheidung ist auch schon eingereicht,ich warte eigentlich nur noch auf einen termin.wichtig wäre noch das sein aufenthalt bis 27.5.12 begrenzt ist(läuft dann ab).er willigt der scheidung nicht ein,obwohl er schon seit mai/april eine freundin hat,die auch noch im nachbar haus wohnt.ihm geht es wirklich nur noch um den aufenthalt.was meint ihr wie seine chancen stehen in deutschland zu bleiben?die ausländerbehörde ist natürlich auch involviert und informiert.achja,wir haben hier nicht mal 2 jahre zusammen gewohnt,spielt das ne rolle?
wie stehen seine chancen für immer in deutschland zu bleiben?Ja ich will das er wieder ausgewiesen wird!
bedank mich schon mal für eure antworten.

Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: novalie4u] #356411
15/01/2012 23:20
15/01/2012 23:20
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leider Deutschland
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Nakona Offline
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Nakona  Offline
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leider Deutschland
naja meiner meinung nach hat er dich nur benutzt um endlich nach deutschland zu kommen....leider

meiner meinung nach müsste er eigentlich seine koffer packen und wieder abreisen....


Lache nie über einen der einen Schritt zurück geht...er könnte Anlauf holen

Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: novalie4u] #356415
16/01/2012 06:07
16/01/2012 06:07
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Nun, falls Du ihn im Oktober bei seinem Auszug aus Deiner Wohnung abgemeldet hast, kannst Du es zumindest glaubhaft machen, daß die Trennungszeit schon zu diesem Zeitpunkt begonnen hat.

Das Gesetz fordert für eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis mindestens 3 Jahre LEBENSGEMEINSCHAFT (also zusammenleben, nur verheiratet zu sein, genügt dafür nicht). Maßgeblich ist es also, wann die Trennung stattfand und dem Ausländeramt bekanntgegeben wurde.
Bei einer Meldung innerhalb von 3 Jahren kann übrigens die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis auch nachträglich vom Ausländeramt verkürzt und der Betreffende ausreisepflichtig werden. Ob dies in der Praxis gemacht wird, hängt vom Ausländeramt ab.

Daß Du es gerne möchtest, daß der Ehemann abgeschoben wird, ist zwar nachvollziehbar, doch Du solltest so besser nicht argumentieren. Denn das könnte auch so ausgelegt werden, daß der importierte Liebhaber nicht so funktioniert hat, wie er es sollte, und er als Strafe wieder zurück in die Kiste muß. Genau um dies zu vermeiden, wurde ja das vorzeitige eigenständige Aufenthaltsrecht ins Gesetz aufgenommen.

Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: Frogger] #356447
16/01/2012 17:07
16/01/2012 17:07
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Man bekommt doch schon nach zwei Jahren gelebter Ehe in D ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (vorausgesetzt, der Lebensunterhalt ist gesichert)? confused Deswegen wird er wohl seinen Auszug auf gut zwei Jahre nach Einreise "datiert" haben....

Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: Nela] #356448
16/01/2012 17:13
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Alina 7ayati Offline

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Original geschrieben von: Nela

Man bekommt doch schon nach zwei Jahren gelebter Ehe in D ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (vorausgesetzt, der Lebensunterhalt ist gesichert)? confused Deswegen wird er wohl seinen Auszug auf gut zwei Jahre nach Einreise "datiert" haben....
Woher hast du die Info? Mir sind 3 Jahre bekannt wie Frogger geschrieben hat!


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: Alina 7ayati] #356450
16/01/2012 17:23
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Demnach wurde der § 31 AufenthG inzwischen geändert.

Habe dazu gerade das hier gefunden:

"Zur Bekämpfung von Scheinehen wird die Ehemindestbestandszeit für das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten nach § 31 AufenthG von zwei auf drei Jahre verlängert."

Quelle

Das Gesetz ist wohl am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.

Hätte mich auch sehr gewundert, wenn Frogger falsche Infos einstellt. smile

Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: Nela] #356451
16/01/2012 17:31
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Alina 7ayati Offline

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Original geschrieben von: Nela

Demnach wurde der § 31 AufenthG inzwischen geändert.

Habe dazu gerade das hier gefunden:

"Zur Bekämpfung von Scheinehen wird die Ehemindestbestandszeit für das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten nach § 31 AufenthG von zwei auf drei Jahre verlängert."

Quelle

Das Gesetz ist wohl am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.


s11


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Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: Nela] #356459
16/01/2012 18:29
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Frogger Offline
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Original geschrieben von: Nela
Demnach wurde der § 31 AufenthG inzwischen geändert.


So ist es, und die Änderung betrifft auch "Altfälle", bei denen die Lebensgemeinschaft zur Gültigkeit der alten Regelung begründet wurde.

Der Zeitraum kann nur beim Vorliegen von "besonderer Härten" verringert werden, doch ich sehe hier keine Anzeichen dafür, daß z.B. der Mann aus dem Haus in ein Männerhaus geprügelt wurde oder die Nächte in der Besenkammer verbringen mußte. smile

Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: Nela] #356460
16/01/2012 18:46
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PeppermintPatty Offline
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Hallo Nela,

ich wollte auch erst posten dass mir da was mit 2 Jahren in Erinnerung war, hab es dann aber nochmal nachgelesen - dass das wenn dann in Härtefällen so ist.

Auf Frogger kann man sich halt verlassen smile

Re: und schon wieder eine scheidung! [Re: PeppermintPatty] #356477
17/01/2012 00:10
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novalie4u Offline OP
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wow,ihr seit toll...natürlich ist es mir offiziell egal ob er bleib oder geht,ne,eigentlich ist es mir tatsächlich egal,nur hab ich manchmal so ne wut im bauch..und ich hab ihn verlassen...ich hab dem jobcenter gleich bescheid gesagt als er auszog zweck unberechtigter bezüge..dummerweise hab ich ihn nicht abgemeldet,aber mein sohn (14) kann ja alles bezeugen.die ausländerbehörde hatte mich dann angeschrieben als er sich bei mir abgemeldet hat und von mir dann die fakten bekommen.
die zeit mit ihm war schön...aber irgendwann hatte er sich so verändert das ich es nicht mehr ausgehalten habe..bezznes hin oder her,einen finanziellen verlust hab ich nicht erlitten.ob er nun bleibt oder nicht legt nicht in meiner hand ich kann nur hoffen das der richter die wahrheit erkennt und dementsprechen handelt.