Wird bei getrennt lebenden Ehegatten (nach 3 Ehejahren) der Aufenthaltstitel verlängert, wenn Arbeitslosigkeit besteht? Finde den Gesetzestext nicht ganz eindeutig. War jemand in der Situation?
Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung
[Re: Tammi]
#355177 12/10/201111:3912/10/201111:39
Nach 3 Jahren hat er auf jeden Fall ein von der Ehe unabhängiges Aufethaltsrecht, unter den Voraussetzungen allerdings etst mal befristet, das mit der unbefristeten wird dann auch dauern...
Weisst du vermutl am besten wie deine ABH drauf ist, sofern die Frage dich/euch betrifft.
Last edited by PeppermintPatty; 12/10/201111:40.
Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung
[Re: Tammi]
#355182 12/10/201113:1612/10/201113:16
§31,4: Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 3 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht vorliegen. http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#31
Ich war selber nicht in der Situation, aber der Gesetzestext ist doch eigentlich eindeutig. Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis: Ja. Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis): Erst mal nein, bzw. erst dann, wenn die Voraussetzungen (Einkommen etc.) gegeben sind.
Wie PeppermintPatty schrieb:
Antwort auf:
Nach 3 Jahren hat er auf jeden Fall ein von der Ehe unabhängiges Aufethaltsrecht, unter den Voraussetzungen allerdings etst mal befristet, das mit der unbefristeten wird dann auch dauern...
Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung
[Re: Nela]
#355189 12/10/201119:4712/10/201119:47
Die Verlängerung hat ja an sich nichts damit zu tun dass das Amt sich versucht da rauszuwinden (aus der Zahlpflicht), wobei wir dann ja schon bei Hart4 sein müssten oder? Arbeitslosengeld ist doch unkritisch?
Wenn du das hiernicht möchtest - was ich verständlich fände, meld dich evtl bei info4alien.de an und poste da mal die Gesamtsituation, oder frage einen Anwalt.
Ich persönlich finde es ehrlich gesagt hier schwierig dir aus einzelnen "Häppchen" irgend einen halbwegs vernünftigen Rat zu geben.
Bei mir kam das im ersten Post so an als wolltest du nicht dass der Aufenthalt beendet wird weil Trennung.
Last edited by PeppermintPatty; 13/10/201114:08.
Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung
[Re: PeppermintPatty]
#355205 13/10/201115:3113/10/201115:31