|
|
 |
 |
 |
 |
Re: Wie bin ich versichert ?
[Re: Ta7funa]
#349913
16/05/2011 12:11
16/05/2011 12:11
|
Joined: Jun 2004
Beiträge: 114 Bayern
maedi
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
|
Die deutschen Unfallversicherungen zahlen bei jedem Unfall, egal ob im Privat- oder Arbeitsbereich weltweit. Da gehts aber hauptsächlich um Invaliditätszahlungen bei bleibender Invalidität nach einem Unfall. Eventuell, wenn du kosmetische Operationen versichert hast, kommt dies bei zerschnittenem Gesicht in Frage. Frage aber sicherheitshalber bei deinem Versicherer nach oder schau in deine Police.
Ich nehme mal an, die Autohaftpflicht der Schwester ist bei einem tun. Versicherer. Bei einem selbstverschuldeten Unfall hättest du gegen diese als Fahrer keine Ansprüche, als Insasse ja, wenn es so gehändelt wird wie in D, aber ob da deutsche Standards gelten weiß ich nicht. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, aber was man so hört, kann das bei einer tun. Versicherung dauern.
Wichtig wäre eine Auslandskrankenversicherung, die zahlt med. Versorgungskosten sowohl bei Akuterkrankung, als auch bei Unfall.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Wie bin ich versichert ?
[Re: maedi]
#349922
16/05/2011 22:34
16/05/2011 22:34
|
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893
DE: NW
|
Das ist so nur teilweise richtig, hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen für die Auslandskrankenversicherung einer großen deutschen Versicherung:
Wir leisten nicht für Krankheiten und deren Folgen, sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch-aufgrund von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland-vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind
Lt. telef. Rücksprache bei dieser Versicherung gilt das auch für die Unfallversicherung. Dies bedeutet, dass ich bei einem Autounfall, der nichts mit inneren Unruhen zu tun hat, sehr wohl Leistungen bekomme, aber nicht, wenn ich in eine Großdemo gerate und dort durch eine Handgranate verletzt werde.
Analog gilt für die Krankenversicherung: die Mandelentzündung wird sehr wohl erstattet, aber nicht die Schußverletzung.
Nein, dies widerspricht den oben abgedruckten Versicherungsbedingungen, die ja eindeutig definieren, was vorhersehbare Kriegsereignisse sind: "die durch- aufgrund von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland-vorhersehbare" Keine Reisewarnung -> kein vorhersehbares Kriegsereignis (stattdessen dann ein überraschendes, doch das ist, wie gesagt, eben nicht vorsehbar) Die Schußverletzung als Folge davon, daß man unversehens in eine Demonstration gerät, ist also natürlich versichert, die Schußverletzung hingegen, die durch die aktive Teilnahme daran entstanden ist, nicht, denn dies ist wiederum in der o.a. Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|