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Re: Kinderreisedokumente
[Re: Cheker]
#350474
29/05/2011 22:15
29/05/2011 22:15
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Seit wann braucht ein deutsches Kind, welches nur durch den T-Vater den T-Pass hat, einen Aufenthaltstitel?
Ein Kind der Konstellation ist überall Deutsch, nur nicht in T. Da T meint, es sei ein T-Bürger. Also unser Kind hat nicht nur durch den Vater die T-Staatsbürgerschaft. Sie hat einen eigenen Paß und man verlangte von uns im April beide, als wir fragten, erklärte man das eben ein Aufenthaltstitel im T-Paß stehen müsste, wenn kein D-Paß vorhanden wäre. Dann sagte man zu uns, übrigens auch auf der tunesischen Botschaft in Berlin, das die Kleine IMMER mit beiden Päßen reisen muss. Wir machen keine Gesetze, so wurde es uns deutlich gemacht und auch in der Realität vollzogen. Ein Kind der Konstellation ist überall Deutsch, nur nicht in T. Das ist nicht richtig, als unsere Tochter geboren wurde, wurden wir auf der Meldestelle gefragt ob sie beide Staatsbürgerschaften haben soll und so ist es auch sie hat auch in Deutschland beide. Claudia
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Re: Kinderreisedokumente
[Re: Cheker]
#350494
30/05/2011 09:36
30/05/2011 09:36
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Joined: Dec 2002
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Nela
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hier
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Das erklärt aber immer noch nicht, warum hier von einem Aufenthaltstitel im T-Pass für ein Kind gesprochen wurde, welches einen D-Pass hat und damit überall auf der Welt ( ausser in T ) ein deutsches Kind ist? Claudia schrieb: als wir fragten, erklärte man das eben ein Aufenthaltstitel im T-Paß stehen müsste, wenn kein D-Paß vorhanden wäre Aus Sicht der Zöllner steht dann vermutlich zunächst einmal ein rein tunesisches Kind, welches durch Visum, Aufenthaltstitel oder eben einen weiteren Pass nachweisen müsste, dass es in dem entsprechenden Land einreisen bzw. aus TN ausreisen darf. So würde die Ausage für mich einen Sinn ergeben. Da Bina in der Eingangsfrage aber klar sagte, dass es sich um ein deutsch-tunesisches Kind handelt, ist Claudias Aussage Steht denn im tn-Paß ein Aufenthaltstitel drin, der eine Gültigkeit hat?
natürlich unsinnig, denn welches deutsche Kind hat einen Aufenthaltstitel für Deutschland.... Es könnte natürlich ein Aufenthaltstitel für ein weiteres Land gemeint sein. 
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Re: Kinderreisedokumente
[Re: Nela]
#351767
25/06/2011 15:02
25/06/2011 15:02
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Aus Sicht der Zöllner steht dann vermutlich zunächst einmal ein rein tunesisches Kind, welches durch Visum, Aufenthaltstitel oder eben einen weiteren Pass nachweisen müsste, dass es in dem entsprechenden Land einreisen bzw. aus TN ausreisen darf.
Diese Deutung ist richtig. Um aus Tunesine ausreisen zu können, benötigt eine Person einen tunesischen Pass. Um aber in ein Land ausreisen zu können, für das ein Visum benötigt wird, muß eben dieses Visum im tunesischen Paß sein - oder ein Ausweisdokument des Ziellandes, aus dem hervorgeht, daß die Person einresien darf (mit einem deutschen Reisepaß darf der Inhaber z.B. jederzeit nach Deutschland einreisen). Wenn ein Tunesier also nach Deutschland reist UND die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muß er in der Tat BEIDE Reisepässe bei der Ausreise aus Tunesien vorweisen. Dies gilt regelmäßig AUTOMATISCH für alle Kinder eines tunesischen VATERS, für Kinder einer tunesischen MUTTER jedoch nur dann, wenn die tunesische Staatsbürgerschaft für die Kinder explizit beantragt wurde. Somit: Tunesischer Vater + deutsche Mutter = Kind hat doppelte Staatsbürgerschaft und benötigt 2 Pässe Deutscher Vater + tunesische Mutter = Kind ist nur Deutsches und benötigt nur den deutschen Reisepaß (Ausnahme siehe oben)
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Re: Kinderreisedokumente
[Re: Frogger]
#351781
26/06/2011 15:02
26/06/2011 15:02
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devangel
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Aus Sicht der Zöllner steht dann vermutlich zunächst einmal ein rein tunesisches Kind, welches durch Visum, Aufenthaltstitel oder eben einen weiteren Pass nachweisen müsste, dass es in dem entsprechenden Land einreisen bzw. aus TN ausreisen darf.
Diese Deutung ist richtig. Um aus Tunesine ausreisen zu können, benötigt eine Person einen tunesischen Pass. Um aber in ein Land ausreisen zu können, für das ein Visum benötigt wird, muß eben dieses Visum im tunesischen Paß sein - oder ein Ausweisdokument des Ziellandes, aus dem hervorgeht, daß die Person einresien darf (mit einem deutschen Reisepaß darf der Inhaber z.B. jederzeit nach Deutschland einreisen). Wenn ein Tunesier also nach Deutschland reist UND die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muß er in der Tat BEIDE Reisepässe bei der Ausreise aus Tunesien vorweisen. Dies gilt regelmäßig AUTOMATISCH für alle Kinder eines tunesischen VATERS, für Kinder einer tunesischen MUTTER jedoch nur dann, wenn die tunesische Staatsbürgerschaft für die Kinder explizit beantragt wurde. Somit: Tunesischer Vater + deutsche Mutter = Kind hat doppelte Staatsbürgerschaft und benötigt 2 Pässe Deutscher Vater + tunesische Mutter = Kind ist nur Deutsches und benötigt nur den deutschen Reisepaß (Ausnahme siehe oben) Das war glaube ich, nicht die Frage, sondern warum ein Kind eines tunesischen Vaters und einer deutschen Mutter einen Aufenthaltstitel im Pass braucht. Das was Du schreibst sollte eigentlich jede/r User mit einem/einer tunesischen Patner/in wissen. Leider wurde von Claudia bis jetzt nicht darauf geantwortet, warum gerade ihr Kind einen Aufenthaltstitel für Deutschland braucht. Dein Post zeigt doch, dass das was Claudia geschrieben hat vollkommener Nonsens ist. Es sei denn Claudia hätte die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt und die tunesische angenommen. Aber auch hier fehlt die Antwort von ihr.
Last edited by devangel; 26/06/2011 15:08. Reason: Diese kleinen Tippfehlerteufel waren am Werk
es grüsst devils angel
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)
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Re: Kinderreisedokumente
[Re: devangel]
#351782
26/06/2011 15:35
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Frogger
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Das war glaube ich, nicht die Frage, sondern warum ein Kind eines tunesischen Vaters und einer deutschen Mutter einen Aufenthaltstitel im Pass braucht.
Diese Antwort steht im Text: "Um aber in ein Land ausreisen zu können, für das ein Visum benötigt wird, muß eben dieses Visum im tunesischen Paß sein - oder ein Ausweisdokument des Ziellandes" Leider wurde von Claudia bis jetzt nicht darauf geantwortet, warum gerade ihr Kind einen Aufenthaltstitel für Deutschland braucht.
Das kann ich Dir zwar nicht sagen, doch ich verstehe es so, daß dies für den Fall gilt, daß das Kind nur den tunesischen Reisepaß dabeihat: "Deutschen Pass, da in dem TN-Paß bei der Kleinen kein Aufenthaltstitel drin steht, sie ist in D geboren." => Im tunesischen Paß befindet sich kein Aufenthaltstitel, also mußten wir zusätzlich auch den deutschen Paß vorlegen. Genau deshlab schrieb ich, daß, was nicht jedem gleich eingängig ist, bei Doppelstaatlern das Mitführen von BEIDEN Reisepässen zwingend notwendig ist (Deutschland trägt logischerweise bei deutschen Staatsbürgern keinen Titel in einen ausländischen Reisepaß ein, weil diese Personen für die Einreise nach Deutschland ja auch keinen Titel brauchen). Daß hierdurch dann in Tunesien eine datenmäßige Verknüpfung von 2 Reisepässen stattfindet, ist leider nicht zu vermeiden - und von Tunesien vermutlich auch beabsichtigt.
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Re: Kinderreisedokumente
[Re: Frogger]
#351786
27/06/2011 05:20
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@Frogger: meine Frage war diese hier:
"Seit wann braucht ein deutsches Kind, welches nur durch den T-Vater den T-Pass hat, einen Aufenthaltstitel?"
Kurz zuvor wurde nämlich gefragt, ob in dem T-Pass des Kindes ein Aufenthaltstitel sei. Daher habe ich diese, bisher unbeantwortete Frage, gestellt.
Die Dinge, die Du hier alle aufgeführt hast, sollten eigentlich bekannt sein, aber mich würde halt mal die Antwort auf meine Frage interessieren.
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Re: Kinderreisedokumente
[Re: Cheker]
#351787
27/06/2011 07:41
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"Seit wann braucht ein deutsches Kind, welches nur durch den T-Vater den T-Pass hat, einen Aufenthaltstitel?"
Diese Frage habe ich jetzt zweimal beantwortet, also ein drittes Mal: Ein deutsches Kind braucht KEINEN Aufenthaltstitel, weil es DEUTSCHER STAATSBÜRGER ist und demzufolge auch einen deutschen Reisepaß besitzt. Wenn es jedoch kein deutsches Kind und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, also auch keinen deutschen Reisepaß, dann braucht es einen Aufenthaltstitel. Zeigt man am tunesischen Zoll NUR den tunesischen Reisepaß vor, so verweigern die Zöllner die Ausreise, wenn in dem tunesischen Reisepaß kein Aufenthaltstitel ist UND diese Person keinen Reisepaß des Landes, in das er reist, vorweisen kann (für ein Schengen-Land = Reisepaß eines beliebigen Schengen-Landes), weil die Zöllner einen tunesischen Staatsbürger nur dann ausreisen lassen, wenn er zur Einreise in das Zielland berechtigt ist. Dasselbe gilt im übrigen auch für alle Fluggesellschaften, weil sie diese Person, wenn sie wegen fehlendem Aufenthaltstitel nicht einreisen darf, sonst auf eigene Kosten zurückbefördern müssten.
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