Hallo! Ich hab mal eine Frage an alle, die in Tunesien geheiratet haben! Dort ist es ja muss (bzw. automatisch mit der Eheschliessung) einen Ehevertrag abzuschliessen. Ist das denn ein eher standardisierter, wo man dann noch "ankreuzelt" ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? Oder sind die schon voll persönlich individuell? Ohne unhöflich zu erscheinen: könnt mir denn da jemand einen schicken (mit deutscher Übersetzung), nur damit ich mal so ungefähr weiss, was drinnen steht? Wenns bei mir soweit ist, werd ich ihn mir natürlich vorher auf deutsch (oder französisch) übersetzen lassen, aber ich bin halt jetzt schon neugierig lg koala
Ihr müsst VOR der Eheschliessung nochmal auf son "Amt" um anzukreuzen, nach was ihr leben wollt. Sprich GT oder GM! Dass alles macht ihr vor der Trauung.
Am Trautag unterschreibt man eig. nur noch.
Im Ehepapier steht dann eig. nur noch drin,: Herr Huber und Frau Maier geb. Knödel haben GT/GM gewählt. Mehr nicht!
Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Ich weiss nicht, wie es in A ist, hier in D ist es so:
wenn man hier in D seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt im Falle der Scheidung deutsches Recht. Daher müsste dann auch ein Deutscher Ehevertrag gemacht werden.
Daher mal nachfragen, wie das in A gehandhabt wird.
Ich weiss nicht, wie es in A ist, hier in D ist es so:
wenn man hier in D seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt im Falle der Scheidung deutsches Recht. Daher müsste dann auch ein Deutscher Ehevertrag gemacht werden.
Daher mal nachfragen, wie das in A gehandhabt wird.
Also in Ö gilt grundsätzlich Gütertrennung. Wir werden in Ö auch einen Ehevertrag machen, da der tunesische (nach meinen bisherigen Recherchen) in Ö nicht gilt, weil wir hier leben werden. Aber wenn wir mal in Tunesien leben würden, dann würd er natürlich schon dort gelten. Danke schon mal für die Rückmeldungen und auch für die Antwort, dass das eigentlich nur ein "Kreuzerlvertrag" ist. lg koala
In D ist automatisch Gütergemeinschaft angesagt, wenn man hier lebt.
Daher ist es unerheblich was man in T angekreuzt hat.
Wünscht man Gütertrennung, muss man hier einen notariell beglaubigten Vertrag machen.
Vielmehr verhält es sich so, daß ein ausländischer Ehevertrag dann in Deutschland ebenfalls gültig ist, wenn die darin getroffenen Vereinbarungen auch in Deutschland hätten getroffen werden können. Der Güterstand gehört dazu.
In Deutschland kann allerdings, anders als in Tunesien, der Ehevertrag geändert werden.