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Gibt es Erstattung für frühzeitigen Rückflug wegen Unruhen ? #344915
07/02/2011 11:36
07/02/2011 11:36
Joined: May 2001
Beiträge: 363
NRW
Tunesierin Offline OP
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Tunesierin  Offline OP
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Joined: May 2001
Beiträge: 363
NRW
Hallo liebe Mitglieder,

ich hoffe, dass einige von Euch uns bei folgender Frage weiterhelfen können.

Meine Tochter war während der "Jasmin Revolte" in Tunesien und mußte deshalb schon 4 Tage früher ihren Urlaub abrechen.

Man wurde durch die Reiseleitung informiert, dass, falls man da bleiben möchte, der Vertrag sofort ungültig wird, d.h. der Rückflug wäre nicht mehr bezahlt und auch das Hotel nicht länger bezahlt.

Also flog man über Leibzig und Hannover zurück, dort gab es (sehr schlecht organisiert) Tickets für die Bahn nach Düsseldorf. Mit großem Glück erreichte sie den letzten Zug. Ein Hotel hätte man laut Reiseleitung nicht bezahlt bekommen.

Was muss man jetzt machen, reicht ein formloses Anschreiben an den Reiseveranstalter ? Oder gibt es vielleicht Vorlagen ?

Für hilfreiche Info, wäre ich sehr dankbar.

LG Petra

Re: Gibt es Erstattung für frühzeitigen Rückflug wegen Unruhen ? [Re: Tunesierin] #344920
07/02/2011 12:05
07/02/2011 12:05
Joined: Mar 2008
Beiträge: 4,511
Sousse/TN
Uwe Wassenberg Offline
Moderator
Uwe Wassenberg  Offline
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Mitglied*

Joined: Mar 2008
Beiträge: 4,511
Sousse/TN
Hallo,

zumindest die 4 Tage müssen erstattet werden, laut den Reiseveranstaltern brauchen diese aber etwas Zeit. Eigentlich sollte man annehmen, dass dieses automatisch geht, ich würde aber trotzdem dem Reiseveranstalter ein Anspruchsschreiben per Einschreiben/Rückschein zukommen lassen.

Für die Rückkehr in die geplante Stadt hat der Reiseveranstalter Sorge zu tragen, wenn die Fristen zu knapp gewesen wären, einen Zug zu erreichen bzw. dieser durch schlechte Organisation verpasst worden wäre, hätte der Veranstalter eine Übernachtung zahlen müssen, notfalls muss man dieses dann eben einklagen, wenn das Unternehmen sich aus der Verantwortung stehlen will.

Eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden gibt es allerdings nicht, ist halt höhere Gewalt, wo keiner etwas dafür kann.