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deutscher pass
#329592
28/05/2010 02:01
28/05/2010 02:01
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Joined: Jul 2002
Beiträge: 1,735 Löwengrube
Martha
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wenn ein im ausland lebender auslaender (in diesem fall tuerke) eine deutsche heiratet, gibt es dann eine moeglichkeit, dass seine 6 jaehrige uneheliche tochter, die bei der leiblichen mutter lebt, einen deutschen pass erhaelt? ein umzug nach europa kommt nicht in frage, es geht nur um den pass fuer das kind. ich fuerchte dass es auch von euch keiner weiss, bitte keine raterei und vielleicht und moeglich antworten, hab die botschaft schon angeschrieben, aber die wussten es auch nicht genau.
wem der schuh paßt, der zieht ihn sich an
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Re: deutscher pass
[Re: Martha]
#329593
28/05/2010 07:35
28/05/2010 07:35
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Frogger
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wenn ein im ausland lebender auslaender (in diesem fall tuerke) eine deutsche heiratet, gibt es dann eine moeglichkeit, dass seine 6 jaehrige uneheliche tochter, die bei der leiblichen mutter lebt, einen deutschen pass erhaelt? ein umzug nach europa kommt nicht in frage, es geht nur um den pass fuer das kind. ich fuerchte dass es auch von euch keiner weiss, bitte keine raterei und vielleicht und moeglich antworten, hab die botschaft schon angeschrieben, aber die wussten es auch nicht genau. Das spricht nicht gerade für diese Botschaft. Die Situation ist eindeutig: ein Kind erwirbt die deutsche Staatsbürgerschaft (die Voraussetzung für die Erteilung eines deutschen Reisepasses ist) nicht durch Heirat der Eltern, sondern nur durch eigene Abstammung. Im vorliegenden Fall ist keiner der Elternteile deutsch und das Kind wurde nicht in Deutschland geboren, also gibt es keinen Anknüpfungspunkt für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Da weder die leibliche Mutter, noch der leibliche Vater mit neuer Frau in Deutschland leben, kann auch keine Familienzusammenführung nach Deutschland stattfinden (selbst dann würde es dennoch ausschließlich türkische Staatsbürgerin bleiben). Allein durch entweder Adoption oder die Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland (und Volljährigkeit) könnte dieses Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
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Re: deutscher pass
[Re: Fatma_Ezzahra]
#329607
28/05/2010 11:07
28/05/2010 11:07
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Frogger
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Und wie wärs wenn der Vater, die D Staatsangehörigkeit erwirbt und das Kind ist noch Minderjährig??
Dann würde sich nichts ändern, denn das Kind wurde geboren, BEVOR der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Zudem ist es ja auch gar nicht beabsichtigt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, denn ein Aufenthalt in Deutschland ist nicht geplant. Wäre ein Aufenthalt in Deutschland geplant, wäre dann immerhin noch eine Familienzusammenführung zum Vater möglich - da das Kind aber offenbar bei der Mutter lebt, ist es fraglich, ob der Notwendigkeit für die Familienzusammenführung zugestimmt würde Du verschtehn wass ik meine??,
Ja, Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem.  Da muß derjenige, der das beabsichtigt, dann allerdings schon selbst etwas dafür unternehmen, z.B. das Kind offiziell adoptieren. Oder einfach mal abwarten ... ist ja nicht so total unwahrscheinlich, daß die Türkei in absehbarer Zeit vom Visumzwang ausgenommen wird oder gar ein EU-Mitglied wird.
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