Ich fliege im April mit der minderjährigen Tochter einer Bekannten nach Tunesien. Nun habe ich folgendes auf der Page vom Auswärtiges Amt unter Einreisebestimmungen folgendes gelesen :
< Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen. >
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir sagen wie diese Vollmacht genau aussehen muss? Möchte ungerne in Tunesien am Flughafen wieder nach Hause geschickt werden *g*!
Das ist nicht schwer, der Sorgeberechtigte des Kindes (Mutter od. Vater) schreibt dir eine Vollmacht, das das Kind diesen Urlaub nach Tunesien (in dem Hotel ...) in der Zeit von bis mit dir erlaubt ist. Das du für diese Zeit Aufsichtspflicht des Kindes hast. Das unterschreibst du und auch die Eltern und dann lasst ihr dieses Schreiben beglaubigen.
Also Formlos und Unterschirft und Beglaubigung, das reicht aus.
da meine Tochter über Silvester ihre minderjährige Freundin mitgenommen hat, habe ich schon Erfahrung damit. Also, wir haben bei allen Ämtern (Einwohnermeldeamt etc., einschl. Tun. Konsulat) probiert, eine derartige Vollmacht beglaubigen zu lassen, doch niemand fühlte sich zuständig. Die Freundin hatte dann eine Vollmacht und die Kopie der Ausweise ihrer Eltern dabei. Niemand hat nach einer Vollmacht gefragt und wir haben uns den ganzen Streß umsonst gemacht. Wir absolut keine Probleme. LG Anna
Hallo, ich war vor 4 Jahren mit meinem damals 8 jährigen unehelichen Sohn auf Djerba. Er trägt auch einen anderen Nachnamen als ich. Ich hörte auch von diesen beglaubigten Schreiben usw. und habe dieses Schreiben auch von der Mutter meines Sohnes ausstellen lassen, habe einen Reisepass mit Lichtbild von ihm machen lassen, denn in Tunesien brauchen ja sogar Säuglinge einen Lichtbildausweis! (Angeblich weil dorthin gerne Kinder von ihren Vätern verschleppt werden). Dann kam der Tag der Abreise und ich hatte vergessen, das Schreiben beglaubigen zu lassen---DRAMA----.Auf dem Flug hatte ich Horrororverstellunge, sie würden uns nicht einreisen lassen, und dann.........KEINER WOLLTE WÄREND DES GESAMTEN URLAUBES DIESEN LAPPEN SEHEN !!!
Schönen Urlaub, es wird halt nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Das ist richtig das man ihn sicher nicht bei der Einreise sehen möchte, es geht hier aber auch hauptsächlich darum, wenn mal etwas passiert, das Kind muß sich nur den Fuß brechen und eine schnel Entscheidung steht bevor, wenn keine Berechtigung vorliegt darf man diese Entscheidung über ein fremdes Kind nicht geben. Deshalb wird es verlangt. Oder man kommt in eine Polizeikontrolle in Tunesien auch da kann es passieren das man diese Papiere zeigen muß. Es kommt zwar sehr selten vor das Touristen kontrolliert werden, wobei ich schon recht oft in Kontrollen kam.