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Re: Einreiseverbot durch ausweisung
[Re: Nela]
#323413
01/02/2010 11:21
01/02/2010 11:21
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sonnenkind86
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Dass du eine Einreisesperre bekommst, ist ja wohl verständlich, auch wenn du freiwillig ausgereist bist:
dacht ich bei einer "Bekannten" von mir auch. Bei ihrem Gutsten, damals unverheiratet, stellte sich heraus, dass er sein Besuchsvisum schon mehrere Monate überschritten hatte. Er reiste aus, sie flog runter, beide heirateten und einhalbes Jahr später war er wieder da. Ich war mir fast sicher, dass er ebenso ne Sperre bekommt, laut ihrer Aussage sind sie nur kurz danach gefragt worden, wäre aber nichts dramatisches gewesen. So kanns gehen..
Last edited by sonnenkind86; 01/02/2010 11:24.
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Re: Einreiseverbot durch ausweisung
[Re: the_one]
#323422
01/02/2010 12:01
01/02/2010 12:01
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ich bin dann am 26 juli 2008 freiwillig von deutschland nach tunesien ausgereist;;
weil ich angeblich ausgewiesen wurden bin, obwohl es garnicht stimmt, ich bin wirklich freiwillig ausgereist und habe das sogar von der polizei am flughafen bestätigen lassen;;
Hallo, Du mixt da was durcheinander: - Ausweisung UND - Abschiebung das sind 2 absolut verschiedene Dinge. Da Du freiwillig ausgereist bist, bist Du schon mal nicht abgeschoben worden. Aber eine Ausweisung ist vorher ganz sicher erfolgt (der riesenlange Brief in dem steht warum Du Deutschland verlassen musst). In der Regel ist eine Ausweisung unbefristet. Es muss also vorher erst eine zeitliche Befristung erfolgen. Da das ganz nicht mal 2 Jahre her ist, würde ich mir da auf eine rasche Einreise keine allzugrossen Hoffnungen machen. Eine deutsche Ehefrau ist meist eine feine Sache, aber eben keine Garantie für eine Einreise. Also: zeitliche Befristung beantragen.......mal ein Führungszeugnis anfordern (viele erkennen nicht was sie getan haben), Auskunft vom SIS einholen und auf einen Anwalt sparen. LG Simla
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Re: Einreiseverbot durch ausweisung
[Re: LOE110119]
#323461
02/02/2010 09:56
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Vielleicht auch für andere User interessant?....und natürlich für die, die meinen nichts gemacht zu haben bis auf ...(wir öffnen das Buch...) Ein deutsches Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen:http://www.bundesjustizamt.de/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/WohnortA.html- PDF-Antrag ausrucken, ausfüllen - begelaubigte Passkopie (Polzei, Standesamt) beifügen - Überweisungsträger beifügen (kann Frau  ja emailen) - abschicken an (steht auch auf dem PDF-Antrag) Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - Sachgebiet IV 21 / IR 53094 Bonn - 7-14 Tage Geduld und dann kommt der Tag der Wahrheit 
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