Zitate aus dem Koran alleine reichen nicht.
Ein türkischer Metzger wollte zum Opferfest eine Schächt-Erlaubnis durchsetzen- ohne Erfolg.
Er hätte darlegen müssen, für eine Gruppe Menschen schlachten zu wollen," die eine gemeinsame Überzeugung verbinde und die für sich die zwingende Notwendigkeit des betäubungslosen, ritualen Schächtens als bindende Verhaltensregel betrachte". Bringe er nur Zitate aus dem Koran, so reiche das nicht aus, machte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof deutlich. Stelle sich heraus, dass nur "anlassbedingt" Fleisch geschächteter Tiere verzehrt und sonst betäubt, Geschlachtetes gegessen werde, so sei die "religiöse Notwendigkeit" für das Schächten nicht nachgewiesen.
(AZ: 9 CE 2903/09
schöne Grüße
Annabel