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einreise der schwiegermutter #313816
30/08/2009 23:30
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karottensuppe Offline OP
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hallo und salam,

mein mann ist schwer erkrankt, ist schon seit gut 4 wochen in der klinik und es ist nicht absehbar, wann/ob er wieder ganz gesund wird.
nach vielem hin und her überlegen und nachdem der zustand einfach ziemlich kritisch war, hab ihc dann auch der familie in tunesien alles erklärt, was sich natürlich aufgrund von sprachschwieirgkeiten etc. nicht so leicht gestaltet hat.
mein mann wollte immer, dass ich seiner familie nichts sage, damit sie sich nicht so sorgen, aber ich konnte das dann irgendwann nicht mehr verheimlichen und auch nicht mehr verantworten.
nun hat die familie dort zum einen angeboten, dass die eine schwester kommt und mich hier unterstützt, damit ich arbeiten gehen kann, denn langfristig muß ich ran, das finde ich auch ein total nettes angebot, aber ich fürchte ich krieg die schwester garnicht rein, denn unser einkommen wird für die bürgschaft kaum ausreichen...(zunächst sollte das für drei monate sein, also es geht um ein besuchervisum)
zum andern hat mein mann sich heute gewünscht, dass seine mutter kommt, ich versteh das so gut, ich will ja schon bei einer ganz normalen erkältung, dass meine mama kommt.
brauchts für meine schwiegermutter auch ne bürgschaft ?
irgendwann hab ich mal gehört die mütter und väter dürften immer einreisen, oder heißt das nur, dass wenn die bürgschaft vorliegt, dann das konsulat nicht ablehnen wird ?
und meint ihr, wenn bspw. meine mutter für die schwester bürgt und ich der einladung ein attest des arztes beilege, die chancen steigen, dass die schwester und auch die mutter einreisen dürfen ??????
ich hoffe das ist verständlich, sorry, aber mein gehirn fährt sparflamme, ist grad alles nicht so einfach......


vertau auf gott, aber binde dein kamel fest
Re: einreise der schwiegermutter [Re: karottensuppe] #313818
30/08/2009 23:35
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Hallo Karottensupper,
zuerst einmal wünsche ich Euch alles Gute und viel Gesundheit!

Die Visavoraussetzungen muss jeder erfüllen. Sicher ist ein Attest vom Arzt SEHR hilfreich............bei einer Schwiegermutter ist die "Rückkehrbereitschaft" auch eher nachgewiesen.
Alles Gute! Simla

Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313822
30/08/2009 23:47
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und ist es möglich, dass jemand anderes die bürgschaft für mich übernimmt ?


vertau auf gott, aber binde dein kamel fest
Re: einreise der schwiegermutter [Re: karottensuppe] #313823
30/08/2009 23:57
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Einladen kann jeder der die Voraussetzungen erfüllt - wieso also nicht die Gegenschwieger?

Re: einreise der schwiegermutter [Re: karottensuppe] #313829
31/08/2009 00:18
31/08/2009 00:18
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Hallo,

also meine Schwiegermama kommt alle 2 Jahre und das letzte Mal war 2008. Also relativ aktuell.
Wir kamen trotz ihres fortgeschrittenen Alters und des Nachweises, dass sie bisher immer ausgereist ist, nicht um den Nachweis unseres Einkommens und unseres Wohneigentums herum. Aber die Damen vom Amt waren sehr hilfreich, es ist immer nützlich sich dort persönlich mit dem Sachbearbeiter zu verständigen s11 Die Einkommensgrenze ist von Land zu Land bzw. Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, bei uns waren es 900Euro für uns + rund 400Euro pro Kind (allerdings weiß ich nicht ob es anders wäre, wenn wir in Miete wohnen würden), im nächsten Ort (ländlich) hätten die Sachbearbeiter ca. 400Euro/Erw. und 220Euro/Kind angesetzt.

Zudem musste eine meiner Schwägerinnen vor Ort in TN für meine Schwiegermama bürgen, dazu waren Einkommensnachweise der letzten 3 Monate auf Französisch übersetzt notwendig, sowie die Bestätigung einer Auslandskrankenversicherung (unbedingt die verschiedenen Versicherungen vergleichen, wir hatten ein Angebot von Comar das bei ca. 30TD losging bishin zu einem Angebot das bei ca. 90TD lag) und die Reservierung für Hin- und Rückflug.

Ansonsten würde das Attest dir bestimmt Sympathiepunkte bei den Sachbearbeitern einbringen.

Meine Empfehlung: Erkundige dich direkt beim Sachbearbeiter vor Ort, die haben zum Teil auch einen Ermessensspielraum und da kann ein pesönlicher direkter Kontakt nie falsch sein.

Ich wünsche euch alles Gute und deinem Mann eine rasche und vollständige Genesung...


Alles Gute,
Latifa
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Re: einreise der schwiegermutter [Re: faluta] #313830
31/08/2009 00:23
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Original geschrieben von: faluta

Ansonsten würde das Attest dir bestimmt Sympathiepunkte bei den Sachbearbeitern einbringen.

Sympathie? Darum geht es nie bei einer Visaentscheidung, das sind "Fälle" eine "Akte" nicht mehr und nicht weniger.
Liegt ein Attest vor, ist der Grund der Reise gegeben.

Original geschrieben von: faluta

Meine Empfehlung: Erkundige dich direkt beim Sachbearbeiter vor Ort, die haben zum Teil auch einen Ermessensspielraum und da kann ein pesönlicher direkter Kontakt nie falsch sein.

Du meinst bei der Deutschen Botschaft in Tunis?
Denn die ABH in D hat mit einem Besuchsvisum NICHTS zu tun (ausser die Ausstellung einer VE).
LG Simla

Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313831
31/08/2009 00:31
31/08/2009 00:31
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Original geschrieben von: Simla

bei einer Schwiegermutter ist die "Rückkehrbereitschaft" auch eher nachgewiesen.
Alles Gute! Simla


Simla, vielleicht weißt du ja was hiervon: Ich hatte mal mit einem Ägypter aus dem Raum Stuttgart gesprochen und der hat erzählt, dass sein Anwalt das Aufenthaltsrecht für seine Mutter erkämpft hat. Angeblich gibts einen Passus welches für sämtliche Länder in Europa gilt (evtl. über Schengener-Abkommen http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen), und es ermöglicht, die Eltern über die Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen. Leider habe ich nichts wirklich nützliches dazu gefunden, aber ich weiß definitiv, dass es in Frankreich und Italien gang und gebe ist.

Eventuell hat ja jemand im Forum dazu nützliche Infos... und könnte Karottensuppe erleuchten... smile


Alles Gute,
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Re: einreise der schwiegermutter [Re: faluta] #313832
31/08/2009 00:36
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Das AufenthaltsGesetz in D sieht keinen Paragraphen dafür vor.
LG Simla

Das AufenthaltsGesetz in D sieht keinen Paragraphen dafür vor.
LG Simla

§ 28 (1)
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn.................


§36 (2)
(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.


§36 wird SEHR schwer sein wirklich durchzusetzen.

Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313833
31/08/2009 00:47
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oje, das ist ja noch komplizierter als ich dachte, ich dachte ich bring jetzt meine mama dazu, dass die bürgt, schließ für deutschland einen aureichenden versicherungsschutz ab und dann kann zumindest die schwiemu problemlos einreisen, wenn die in Tn jemanden finden muß, der bürgt, dann sieht das mau aus, allerdings, der schwiepapa hat einen unbefristeten aufenthaltstitel für frankreich, der kann ohne probleme immer kommen.. aber mein mann will ja dass die mutter kommt, was ich verstehen kann, also werd ich da<ys ermöglichen......
jedenfalls muß ich wohl morgen mal den ämterrun in gang setzten.....ich hasse die ämter und hab im moment eigentlich garkeine nerven dafür, aber was sein muß, muß sein...danke rstal für eure infos und guten wünsche und daummen drücken kann ja nicht schaden.......


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Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313834
31/08/2009 00:51
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Original geschrieben von: Simla

Original geschrieben von: faluta

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Du meinst bei der Deutschen Botschaft in Tunis?
Denn die ABH in D hat mit einem Besuchsvisum NICHTS zu tun (ausser die Ausstellung einer VE).
LG Simla

Also bei uns ging alles dadurch viel, viel schneller, was nicht zuletzt an ein paar Päckchen koffeinfreien Kaffeebohnen lag...grin

Last edited by faluta; 31/08/2009 00:52.

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Re: einreise der schwiegermutter [Re: karottensuppe] #313835
31/08/2009 00:52
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Original geschrieben von: karottensuppe

allerdings, der schwiepapa hat einen unbefristeten aufenthaltstitel für frankreich, der kann ohne probleme immer kommen..

Wenn der Schwiegervater Nachweise hat muss auch keiner für die Schwiemu bürgen!

Dann soll sie ein Visum an der Französischen Botschaft beantragen......ein Besuchsvisum ist immer Schengenweit gültig und sie kann somit auch nur nach Deutschland.
Ruf doch morgen mal die Franz. Botschaft in Tunis an und frag was sie dort vorlegen müsste, ist vielleicht alles einfacher?
*daumendrück* Simla

Re: einreise der schwiegermutter [Re: faluta] #313836
31/08/2009 00:53
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Original geschrieben von: faluta

Also bei uns ging alles dadurch viel, viel schneller, was nicht zuletzt an ein paar Päckchen koffeinfreien Kaffeebohnen lag...grin

Nochmal, die ABH hat NICHTS mit dem BESUCHS-Visa zu tun, ausser die Ausstellung einer VE. Nichts, rein gar nichts!!!!!!!!!!!!!
Wobei Kaffee sicher immer jeder gern nimmt.
LG Simla

Re: einreise der schwiegermutter [Re: karottensuppe] #313838
31/08/2009 00:56
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Original geschrieben von: karottensuppe
... allerdings, der schwiepapa hat einen unbefristeten aufenthaltstitel für frankreich, der kann ohne probleme immer kommen..


Na, das ist doch fein. Dann braucht Schwiemama doch nur bei der Franz-Botschaft das Visum zu beantragen... Durch das Schengener Abkommen kann sie damit auch in D einreisen...


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Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313841
31/08/2009 01:00
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Aber Simla, die Anfrage soll sie bei der D-Botschaft machen und der Kaffee war für einen gewissen Fat***, der bei der D- Botschaft in TN tätig ist.
Der entscheidet u.a. wer rein darf und wer nicht...grin


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Re: einreise der schwiegermutter [Re: faluta] #313842
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also, die war eben noch nie mit ihm in F und mein mann meinte, er habe zuwenig wohnfläche, um seine frau einladen zu dürfen, fand das immer irgendwie komisch, aber ist ja auch nicht meine baustelle gewesen.....


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Re: einreise der schwiegermutter [Re: faluta] #313843
31/08/2009 01:03
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Naja, lachen kann ich da nicht.

Wie soll sie denn den Sachbearbeiter sprechen? Die Anmeldung geht über einen "CallCenter" und sie wird wohl kaum kurz mal in Tunis aufkreuzen können wenn es dem Ehemann schlecht geht.....
Und mit ein paar Päckchen Kaffee o.ä. wär ich da auch sehr vorsichtig, bei der falschen Adresse kann das böse nach hinten losgehen!
LG Simla

Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313851
31/08/2009 01:29
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Hallo, Aslema und sacha chrebetkom........

also ich versteh Eure Diskussion gar net...
Wo ist das Problem wenn *Süppchens* Mutter die Schwiegermutter einladet???
Einfach ne normale Einladung machen, als *Bekanntschaftsgrad* offen und ehrlich "befreudete Familienangehörige" reinschreiben.
Das Ding nach TN und abdamit zur D Botschaft.
Normalerweise, also ich habe noch nie was gegenteiliges gehört, ist das für eine ältere Frau kein Problem.
Länger als 3 Monate wird zwar nicht genehmigt aber ich würde solange auch nicht beantragen....
Das Attest würd ich erst zur evt. Verlängerung vorlegen...

lg aus Mahdia...

Yvonne

Re: einreise der schwiegermutter [Re: Mahdia_haeti] #313853
31/08/2009 01:33
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Original geschrieben von: Mahdia_haeti

Das Attest würd ich erst zur evt. Verlängerung vorlegen...

Hallo Mahdia_haeti,
Verlängerung gibts bei meiner ABH gar KEINE. (Ausnahme: keine Reisefähigkeit).
LG Simla

Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313854
31/08/2009 01:37
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Das weiss ich net Simla, ob das überall so ist. Mein Schwager hat einmal in Brühl und einmal bei uns in FR verlängert bekommen...

Gestern hat er geheiratet, meine Nachbarin s59

Re: einreise der schwiegermutter [Re: Mahdia_haeti] #313855
31/08/2009 01:39
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*gelöscht* (zu ernstes Thema für blöde Witze, sorry)

Last edited by Simla; 31/08/2009 01:40.
Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313856
31/08/2009 01:42
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aber Simla schreib mir den Witz wenigstens via PN

Re: einreise der schwiegermutter [Re: LOE110119] #313870
31/08/2009 03:35
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Liebe Simla, bitte lies doch genau was ich geschrieben hab frown, ich komm mir ja langsam vor wie ne Kleinkriminelle s58, dabei habe ich nur unsere Erfahrung geschildert!

Also nochmal GANZ SACHLICH:
Wir hatten ALLE erforderlichen Unterlagen und waren zufällig auch selber für 1 Woche vor Ort. Der Erteilung des B-Visums stand absolut nichts entgegen, da wir sämtliche Voraussetzungen erfüllten- aber! Wie schnell du in die Botschaft reinkommst UND ob du überhaupt mit reindarfst (meine Schwiemama kann weder deutsch noch franzsösisch und ist zudem schwerhörig, da war es wichtig das jemand von uns mit dabei war) entscheidet nunmal ein netter Herr, der sich eben gerne profiliertes31... Es standen zwar 2 deutsche Beamte dort (welche ich ansprach, weil ich es nicht OK fand, dass Leute die 2 Stunden später als wir gekommen sind, einfach mal den netten Fat*** per Handy angefunkt haben und direkt reindurften, während wir bereits zum 2. Tag in Folge vor der Botschaft standen und nicht reinkamen), die meinten aber, wir seien Tunesier untereinander und solltens doch untereinander ausmachen und das obwohl wir unsere deutschen Personalausweise vorzeigten. Mein Beschwerdeschreiben an den Deutschen Botschafter und in Kopie ans Auswärtige Amt hab ich auf 3 verschiedene Wege im Mai 2008 versandt. Bis heute hab ich noch nicht mal ne Eingangsbestätigung bekommens84.

Da wir das Visum dringend rechtzeitig brauchten (der Flug ging noch am selben Abend!!!) aber 2 Tage lang in der Schlange standen und nicht reinkamen mussten wir uns arrangieren s18 Bin ich stolz darauf? NEIN! Nur muss man eben manchmal entscheiden welche Kämpfe man austragen will und welche nicht. Dieser Kampf gehörte zu dem Zeitpunkt für mich nun mal nicht dazu. Das Leben ist -so leid es mir tut- nicht nur schwarz und weiß. PUNKT.

Meine Empfehlung an Karottensuppe war zu keinem Zeitpunkt es mir nachzumachen, vielmehr habe ich ihr zum direkten persönlichen Kontakt zu den Sachbearbeitern der Botschaft geraten. Das geht heutzutage über soooo viele Wege.... Oder hab ich ihr irgendwo geraten jemanden zu bestechen? s21

Warum mein Rat zum direkten Kontakt? Ganz einfach: Karottensuppe braucht hier konkrete Antworten die zu einem konkreten Fall passen, wir können ihr zwar Tipps und Ratschläge bieten, aber genaues wird sie nunmal erst erfahren, wenn sie sich mit den Zuständigen kurzschließt. Zumal es relativ viele Härteregelungen gibt, deren Anwendung im Ermessensraum des Sachbearbeiters liegt. Außerdem erspart man sich viel Zeit und Aufwand wenn man seine Sachlage genau schildert und entsprechend der Empfehlungen der ABH und der Botschaft handelt.

Des isch hald mei Meinung, werse bhalda will isch selbscht Schuld s47


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Re: einreise der schwiegermutter [Re: faluta] #313874
31/08/2009 04:55
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sollte natürlich französisch heißen... böse Tastatur grin


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Re: einreise der schwiegermutter [Re: faluta] #313875
31/08/2009 05:42
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...Mein Beschwerdeschreiben an den Deutschen Botschafter und in Kopie ans Auswärtige Amt hab ich auf 3 verschiedene Wege im Mai 2008 versandt. Bis heute hab ich noch nicht mal ne Eingangsbestätigung bekommen...

Persönlich "Zur Niederschrift" abgeben oder Einschreiben mit Rückschein. Erfolgt keine Reaktion in angemessener Zeit, darüber ebenfalls eine Beschwerde verfassen. :-)
Das deutsche Verwaltunsgverfahrensgesetz ist für die deutsche Botschaft nicht bzw., nur eingeschränkt gültig, deshalb im Zweifeslfall an den Dienstherrn wenden. Hilfe auch über politische Parteien (Anfrage über den Abgeordeneten des Wohnortes in Deutschland) anstreben.

Ich kenne das beschriebene Problem sehr gut und habe es mehrfach miterlebt, wie selektiv am Eingang vorgegangen wird, habe persönlich falsche Behauptungen des Personals (z.B. Unterlagen unvollständig, obwohl sie es waren) gehört und meinen Unmut schon mehrfach zum Ausdruck gebracht - das Problem ist auch innerhalb der Botschaft bekannt und von dort wird ausdrücklich empfohlen, eine Beschwerde zu schreiben. Das Personal an der Türe verweigert übrigens die Nennnung ihrer Namen, deshalb Uhrzeit und Beschreibung in die Beschwerde aufnehmen.
Die Sachbearbeiter in der Botschaft sind zum größten Teil hilfsbereit und entgegenkommend, das Problem sind die Mitarbeiter, die den Türdienst verrichten.

Re: einreise der schwiegermutter [Re: faluta] #313876
31/08/2009 05:54
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...Da wir das Visum dringend rechtzeitig brauchten (der Flug ging noch am selben Abend!!!) aber 2 Tage lang in der Schlange standen und nicht reinkamen mussten wir uns arrangieren...

Ich habe noch nie länger als eine Stunde dort gestanden ... naja, jedenfalls gibt es jetzt ja das Terminverfahren und eine, vielleicht die einzige, positive Seite des Verfahrens ist es dann, daß man vor der Türe nicht mehr um die Sympathie des Türdienstes buhlen muß, was speziell die Tunesier betrifft.

Es gibt allerdings auch eine andere Seite der Angelegenheit, nämlich die, daß ein guter Teil der dort vor der Türe stehenden und um Einlaß bittenden Leute absolut beratungsresistent sind und selbst einfachste Sachverhalte nicht verstehen.
Ob es da natürlich der richtige Weg ist, die Leute anzuherrschen und von oben herab zu behandeln - oder ob man nicht eine zusätzliche Kraft einstellt, die einfache Fragen beantwortet und geduldig Vorgehen erläutert bzw. Laufzettel ausgibt, lasse ich dahingestellt.
Ich persönlich muß sagen, daß das Bild, das einigen Antragstellern von der Botschaft (Türdienst) als die "deutsche Visitenkarte in Tunesien" vermittelt wird, mich als Deutschen sehr aufbringt.

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