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Religionsmündigkeit
#310889
02/08/2009 07:42
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Eines vermisse ich immer bei allen Diskussionen über Kinder und Islam, daß es nämlich in Deutschland (wie auch in Österreich und in der Schweiz) ein Gesetz gibt, das so lautet:
Deutschland: Gesetz über die religiöse Kindererziehung §1: Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen. Die Einigung ist jederzeit widerruflich und wird durch den Tod eines Ehegatten gelöst. §4: Verträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung. §5: Nach der Vollendung des 14. Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
Österreich: Bundesgesetz über die religiöse Kindererziehung - fast identischer Wortlaut mit dem deutschen Gesetz
Schweiz: §303.3: Hat ein Kind das 16. Altersjahr zurückgelegt, so entscheidet es selbständig über sein religiöses Bekenntnis.
Ich gehe einmal davon aus, daß der Hinweis auf ein solches Gesetz die religiösen Befindlichkeiten von Muslimen verletzen könnte und deshalb sorgfältig darauf geachtet wird, die Existenz dieser Gesetze nicht hervorzuheben.
Man sollte vielleicht dies auch einmal bei binationalen Ehen, in denen man im jeweiligen europäischen Land leben will, VOR der Eheschließung diskutieren. Denn, egal, was der Vater oder die Mutter auch wollen, das Kind hat das gesetzliche Recht mit 14 bzw. 16 der Religion den Rücken zu kehren - und egal, worauf sich Vater und Mutter einigen (z.B. vor der Geburt), sowohl der Vater, als auch die Mutter kann diese Einigung jederzeit widerrufen - Bestimmung darüber z.B. in einem Ehevetrag sind von vornherein ungültig.
In islamischen Ländern ist "Religionsfreiheit" nicht vorgesehen, auch nicht für Erwachsene, und z.B. in den USA wird die Religionsmündigkeit erst mit der Volljährigkeit erworben (vorher bestimmen darüber die Eltern).
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Re: Religionsmündigkeit
[Re: Dabdouba]
#310946
02/08/2009 23:35
02/08/2009 23:35
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Frogger
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Das ist es ganz und gar nicht - denn kein Mensch wird als Mitglied einer Religion (und, nicht viel anders: Nation) geboren, sondern immer und in jedem Falle von anderen Menschen dazu gemacht. Dies wird lediglich per lokalem (nicht internationalem!) Gesetz oder per Willen/Glauben einer Gruppe von Menschen (nicht aller oder auch nur der Mehrheit!) abgesichert.
Es ist insofern wesentlicher Unterschied, ob ein Mensch mit schwarzen oder blonden Haaren, als Junge oder Mädchen geboren wird oder ob es als "Muslim" oder "Jude" geboren wird (auf Christen nicht anwendbar, weil die nicht als Christen geboren werden). Im ersten Fall handelt es sich nämlich ein Faktum, über das jeder übereinstimmt (und bei dem diese Eigenschaft auch nicht willentlich beeinflußt werden kann), während das im zweiten Fall ledigich eine Behauptung ist, die auch nur von einer Teilmenge aller Menschen geglaubt wird.
...nachdem die Muslime ja leben...
Sobald es eine binationale Elternschaft gibt, bei der beide Teile nicht denselben Glauben haben, gilt das nicht mehr. Es gilt auch nicht für alle Personen, die einen anderen Glauben haben - wer nämlich nicht an den Koran glaubt, für den gibt es keinerlei Anlaß, daran zu glauben, oder dies auch nur als "wahr" anzunehmen, daß z.B. ein Kind durch väterliche oder mütterliche Gene religionszugehörig wird.
Es ist gerade die Gedankenlosigkeit, die religiösen und sozialen Gruppen und Grüppchen ihre Behauptung so einfach macht, wenn man es nur oft genug sagt, dann glaubt man es zunächst, später ist man davon gar überzeugt und noch später behaupt man, daß alle, die etwas anderes sagen, im Unrecht sind.
Und eben weil diese Dinge nicht allgemein akzeptiert sind, wird Menschen ab einer bestimmten Reifestufe/Alter das Recht zugestanden, sich von dem zu befreien, was ihnen gegen ihren Willen auferlegt wurde. In Deutschland zählen dazu z.B. die Religion und die Staatsangehörigkeit - in Tunesien gibt es z.B. beide dieser Freiheiten nicht.
Es sollte selbstverständlich sein, daß man Fremde, die im eigenen Staatsgebiet bzw. in der eigenen Gruppe leben, darüber aufklärt, welche Rechte (ebenso wie die Pflichten) sie haben und es darf erwartet werden, daß den Fremden diese Rechte auch von jedem zugebilligt werden, die in diesem Land oder dieser Gruppe leben.
Haarspalterei oder auch "unwichtig" ist beileibe etwas anders.
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