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Re: Morgengabe
[Re: _Kiri_]
#309147
06/07/2009 15:59
06/07/2009 15:59
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Joined: Sep 2008
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Ouafissa
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NRW
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Hi Kiri, also bei der normalen standesamtlichen Hochzeit in Tunesien wird die Morgengaben gar nicht mehr mit bedacht. Der Güterstand wird festgehalten, das war's aber auch. Bei unserer Hochezeit zum Beispiel wurde die Morgengabe erst nach der Eheschließung beim Empfang übergeben, zwar vor den Gästen, aber ohne etwas Schrifltiches. Du kannst natürlich bei einem tunesischen Notar etwas aufsetzen lassen, in dem die Morgengabe geklärt wird (die kann man ja auch splitten und festlgen, dass ein gewisser Teil erst im Falle einer Schedung ausgezahlt wird). Aber im 0815-Ehevertrag der Standesämter steht nichts dazu. ALLERDINGS, wenn dein zuständiges Standesamt meint, sie bräuchten etwas dazu (was für mich keinen Sinn ergibt, weil die Morgengabe nichts mit der Gültigkeit der Eheschließung in Tunesien zu tun hat), dann solltest du ihnen irgendeinen Wisch besorgen. Bei uns hat dem deutschen Standesbeamten die Formulierung zum Thema "Ledigkeitsbescheinigung" nicht gepasst und wir mussten ein neues Formular anschaffen. Hätte man sich sparen können ... also besser sofort das machen, was der Beamte in D von dir verlangt Gruß ouafissa
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Re: Morgengabe
[Re: Ouafissa]
#309150
06/07/2009 17:17
06/07/2009 17:17
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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...Bei unserer Hochezeit zum Beispiel wurde die Morgengabe erst nach der Eheschließung beim Empfang übergeben, zwar vor den Gästen, aber ohne etwas Schrifltiches...
Glück - denn nach dem Vollzug (= ersten Geschlechtsverkehr) der Ehe hat die Frau kein Anrecht mehr auf die Morgengabe (denn die ist schlicht und einfach die Bezahlung für den Verlust der Jungfräulichkeit) und die Nichtzahlung ist auch kein Scheidungsgrund. Wird die Ehe nicht vollzogen, weil die Frau dies verweigert, muß sie bei einer Scheidung natürlich die Zahlung wieder zurückerstatten. Ab dem Vollzug der Ehe müssen übrigens auch gegenseitige Geschenke, die während der Verlöbniszeit gemacht wurden, nicht mehr zurückgegeben werden.
VOR der Eheschließung allerdings hat die Frau das Recht, die Heirat zu verweigern, solange ihr die Morgengabe nicht ausgezahlt wurde, und wird dafür dann auch nicht als "Schuldige" betrachtet.
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Re: Morgengabe
[Re: Frogger]
#309167
06/07/2009 22:36
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Frogger
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"Narrated a man from the Companions of the Prophet: Muhammad ibn Abdur-Rahman ibn Thawban reported on the authority of a man from the Companions of the Prophet (peace be upon him): When Ali married Fatimah, daughter of the Apostle of Allah, he intended to have intercourse with her. The Apostle of Allah prohibited him to do so until he gave her something. Ali said: "I have nothing with me, Apostle of Allah." The Prophet said: "Give her your coat of mail." So he gave her his coat of mail, and then cohabited with her."
"Dictionary of Islam, 6, p91
Dower is considered by some lawyers to be an effect of the marriage contract, imposed on the husband by the law as a mark of respect for the subject of the contract - the wife; while others consider wife, and its payment is necessary for the usufruct of the wife, and its payment is necessary, as upon the permanency of the matrimonial connection."
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Re: Morgengabe
[Re: marini]
#309287
08/07/2009 15:09
08/07/2009 15:09
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Joined: Oct 2005
Beiträge: 242 Germany
Sajana
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Germany
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Wenn man es wirklich nur in HH braucht, würde ich anregen, einfach in einm anderen Bundesland zu heiraten. Mc Pomm z.B. ist sehr romantisch und hat ne vergleichsweise einfache Rechtslage. Auch das kann sich als Schuß in den Ofen erweisen, wir haben damals versucht, weil das Standesamt in HH so doof war, dann in Baden Württemberg zu heiraten, da störte sich das Standesamt dann daran, dass es in Hamburg erlaubt ist, dass die Verlobte den Antrag auf Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses für das OLG in Abwesenheit des Verlobten für ihn unterschreiben darf, während in BW das OLG Karlsruhe vorschreibt dass der Verlobte dies selber tun muss, was er ja theoretisch erst nach der Einreise kann - die haben dann diese Entscheidung des OLG Hamburg (die ihn dann schon davon befreit hatten gegen eine Gebühr von 130 EUR) erst mal wieder boykottiert und nicht anerkannt, wir hätten dann in Karlsruhe nochmals antreten müssen mit dem Antrag auf Befreiung...
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