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Re: Unterhalt für Kinder von TN-Väter
[Re: LOE110119]
#308715
28/06/2009 23:35
28/06/2009 23:35
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Joined: May 2007
Beiträge: 313 NRW, Deutschland
Barbara
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Beiträge: 313
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Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob alle TN-Papis ihrem Unterhalt nachkommen. LG Simla Hallo Simla, mein Exmann in keinster Weise. Seiner Meinung nach ist das ganz alleine mein Problem, da ich ihn ja hätte nicht zu verlassen brauchen. habe den erstrebten Titel ans JA weitergeleitet, damit er schön in die Mangel genommen wird, sollte er jemals in Erwägung ziehen nach D einzureisen. Suzann
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Re: Unterhalt für Kinder von TN-Väter
[Re: Barbara]
#308719
29/06/2009 00:04
29/06/2009 00:04
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
OP
Anonym auf Wunsch
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OP
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Hallo Suzann, nein, nein, passt doch! Ich denke nur, einigen Vätern ist es nicht bewusst, dass es Schulden sind, die da Monat für Monat sich anhäufen.
Und die, die einen auf "geht mich nix an" machen, werden genauso belangt, ggfs. sogar im Ausland! LG Simla
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Re: Unterhalt für Kinder von TN-Väter
[Re: LOE110119]
#308720
29/06/2009 00:12
29/06/2009 00:12
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Joined: May 2007
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Barbara
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Hallo, Ist es den Vätern bewusst, sofern die Mutter Unterhaltsvorschuss erhält, dass dieser zurück gezahlt werden muss? Dies ist dann ggfs. ein Start in Deutschland mit Schulden. LG Simla Na ja, nen paar Monate UVG, die Mann da zurückzahlen muss wenn man dann in D lebt, sollten zu verknusen sein, vor allen Dingen wenn Mann sich vor Augen hält, das der D-Staat im Prinzip Lebenshaltungskosten für ein Kind zahlt, das er, der Mann in die Welt gesetzt hat. Ohne jetzt fies zu werden, hält die Zeit des Nichtzusammenslebens , aus welchen Gründen auch immer, länger an,ist das gem. Kind dann,wenn er in D einreist, wahrscheinlich bereits im Kindergartenalter, so das Mami sich ihrerseits auch tatkräftig an der Zurückzahlung des UVG beteiligen wird. Suzann
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Re: Unterhalt für Kinder von TN-Väter
[Re: LOE110119]
#308721
29/06/2009 00:24
29/06/2009 00:24
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Joined: May 2007
Beiträge: 313 NRW, Deutschland
Barbara
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Joined: May 2007
Beiträge: 313
NRW, Deutschland
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Und die, die einen auf "geht mich nix an" machen, werden genauso belangt, ggfs. sogar im Ausland! LG Simla
Simla, was will man von solchen Vätern erwarten? Selbst ohne Hintergrundwissen, solcher Fälle, wo der Papa noch oder überhaupt in TN weilt, würde ich persönlich diesen Mann nicht hier als Vater meines Kindes haben wollen. Das von dort nicht der übliche Satz nach Tabelle zu erwarten ist,ist klar, aber jeder, der seinen Vaterpflichten wirklich nachkommt,bzw. nachkommen will, wird auch alles drangeben seinen möglichen Teil fürs Kind beizusteuern und auch dann später bereitwillig bereits erhaltenes UVG zurückzahlen. Bei den "geht mich nix an " Fällen, frag ich mich dann aber, ob das gem. Kind seinerseits nicht einen ganz anderen Zweck erfüllen soll. Gruss Suzann
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Re: Unterhalt für Kinder von TN-Väter
[Re: LOE110119]
#308793
30/06/2009 12:48
30/06/2009 12:48
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 2,464 Suisse
Assia
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 2,464
Suisse
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Hallo Simla
Also Angaben zum Vater MUSS keiner machen, aber mit den Folgen leben schon, sprich es gibt dann einfach kein Geld. Da ich mit Geld eh nicht gerechnet hätte ( von Ihm ) war es für mich kein grosser Unterschied. Ueber diverse Aemter bekam man auch einige Unterstützung, ansonsten war mir wichtiger Ruhe und wenig Geld zu haben, als "viel" Geld und Stress.
Hier ist es so dass die Vormundschaftbehörde bemüht ist den Namen des Vaters herauszufinden, will er aber nicht bekannt gegeben werden wird abgeklärt warum, es finden Befragungen statt. Bleibt die Frau dabei den Vater nicht nennen zu wollen bekommt das Kind einen Beistand für 2 Jahre. Da wird einwenig geschaut obs dem Kind gut geht, oder wenn man sonst Hilfe gebraucht hätte wären die für einen dagewesen. Es kam 2 mal eine Frau die mich befragt hat und geschaut wie die Kleine Lebt und wie es uns einfach geht, denn sonst hätten wir allenfalls Unterstüzung bekommen.
Ich fand das eine ganz tolle Sache denn ich fühlte mich nicht Kontrolliert sondern geholfen.
Nach 2 Jahren wird nochmal gefragt ob man den Vater bekannt geben will.Es würde dann rückwirkend der Unterhalt gefordert werden. Da ich jedoch wusste dass er eh nicht zahlt hab ichs gelassen.
So habe ich das alleinige "Recht" auf meine Tochter und er keine, zumindest nicht auf dem Papier.
Nach 2 Jahren wurde die Beistandschaft aufgelöst.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, wie es im Fall wäre wenn der Vater bekannt wäre habe ich keine Ahnung.
Bei mir war es Jedenfalls so.
Auch wenns nicht immer einfach war bin ich froh diesen Weg gegangen zu sein. Würde es wieder so machen. Habe mir Gerichtsstreitereien ersparet, für etwas dass ich sowieso nie bekommen hätte.
Das beste Beispiel was Unterhalt angeht ist mein Noch-Mann, er müsste mir Unterhalt zahlen ( er dachte er kommt fein weg weil Sie ja nicht die leibliche Tochter ist ), hat aber nicht damit gerechnet dass er für mich auch zahlen muss da mein Geld nicht zum Leben reicht.
Jetzt fängt er im August eine Ausbildung auf Kosten des Staates an, bekommt Stipendien und 800 Fr zum leben, davon kann er mir ja nichts mehr zahlen, das hat er mir schön vor die Füsse geworfen, soll zusehen woher ich Geld bekomme, von Ihm jedenfalls nicht!!
Das sind doch mal so RICHTIGE Männer, oder??!!:-)
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Re: Unterhalt für Kinder von TN-Väter
[Re: LOE050205]
#308832
30/06/2009 20:48
30/06/2009 20:48
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 2,464 Suisse
Assia
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Joined: Jun 2004
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Suisse
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@Assia wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat Dein Ex Dich und Deine Tocher finanziell unterstützt? Obschon nicht seine Tochter ? hmmmmmmmm...... tja, finde es gut, wenn er die Möglichkeit hat eine Ausbildung zu machen, er ist ja noch soooo jung.
Es gibt leider auch die Kehrseite, wo überrissene oder unbegründete Unterhaltsbeiträge gefordert werden meistens noch mit Anwalt (wer soll das bezahlen ??) Also der Ex ist mein Nochman und nicht der leibliche Vater, meinst Du den? Was heisst unterstützt? Wir haben halt ganz normal als Familie zusammengelebt, jeder hat seinen Teil dazu beigetragen. Ausbildung? Schön und gut, aber nicht nachdem er hier abgehauen ist und das nun auf meine und Staatskosten? Sehr einfach! Also Weiss nicht...! LG Assia
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