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Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen?
[Re: Frogger]
#307838
21/06/2009 17:45
21/06/2009 17:45
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Joined: Nov 2005
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Hab hierzu auch mal eine Frage: Eine Bekannte von mir, nennen wir sie Yasmin, hat einen Tu. Vater und eine deutsche Mutter. Sie war mir 3 Jahren einmal in Tunesien. Ihre Eltern ließen sich bald darauf scheiden. Zu ihrem Vater hat Yasmin schon lange keinen Kontakt mehr. Ihren tunesischen Pass hat sie mit 10 Jahren weggeschmissen und sich lange nicht mehr darum geschert.Sie ist nun 31 Jahre alt und wird bald heiraten (einen Deutschen und seinen Nachnamen annehmen). Es ist nun so, dass sie ihre Tunesischen Wurzeln gern aufarbeiten möchte und die Familie ihres Vaters Kennenlernen möchte. Sie befürchtet aber Probleme bei der Ein- und Ausreise zu bekommen, da sie ihre deutsche Passnummer schließlich gespeichert wurde und die Behörden demnach wissen, dass sie eigentlich auch einen tunesischen Pass haben müsste.Immerhin ist es doch so, dass ihnen diese Information vorliegt, da sie als Kleinkind mit beiden Pässen eingereist ist. Somit wurde dies vermerkt, oder? Da wird es ihr auch nichts nützen einen deutschen Nachnahmen zu tragen, solange die Passnummer Rückschlüsse auf ihre Wurzeln lässt. Einen neuen Pass möchte sie auf keinen Fall beantragen. Im Gegenteil: Sie möchte ausschließlich als Deutsch geführt werden. Was also tun? Würde sie Probleme bekommen? Kommt wahrscheinlich drauf an, wieviel Mitgefühl der jeweilige Beamte am Schalter grad hat. Ich fände es einfach nur so schade, wenn sie wegen solch einer ungeklärten Sache nicht nach Tunesien reisen würde, immerhin ist es ja auch Stück weit ihr Land. 
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Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen?
[Re: Alina 7ayati]
#307924
21/06/2009 22:09
21/06/2009 22:09
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 537 Deutschland
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 Ja mach mal. Habe das auch schonmal gemacht, die Folge war das ich ca.20min da stand und es hin und her ging bis ich dann meinen tn Pass zeigte. keine Ahnung, mal schauen, vielleicht ist es ja eine Erleichterung im Zusammenhang mit dem geänderten Staatsangehörigkeitsrecht in D: man darf ja jetzt zwei Pässe haben. Geh ich davon aus, dass sie dann einfach beide im System haben und dann einfach registriert wird, jetzt ist die und die Person ins Land gekommen bzw. wieder ausgereist. wobei es dann keine Rolle mehr spielt, welchen Pass man vorzeigt, da es ja jetzt von beiden Staaten aus legal ist beide Pässe zu haben. Schaut mal, bzw. schreibt doch mal bitte, ob da jetzt wirklich eine Erleichterung vorliegt... danke lg, a
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