LANGZEITVISUM
Familienzusammenführung
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Sofern dennoch auf der
Abgabe bestanden wird, kann der Antrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt
werden.
Antragsteller ohne vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen werden nicht in
die Visastelle eingelassen.
Änderung: Auch zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung ist ab dem
10.11.2008 eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage
folgender Unterlagen erfolgen:
1) Zwei vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen (Die Anträge sind kostenlos bei der
Botschaft erhältlich und stehen auf der Homepage der Botschaft zur Verfügung)
2) gültiger Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
3) Fotokopien der Seiten 2 und 3 des Reisepasses
4) 2 Passphotos
Bei Eheschließung bzw. Familienzusammenführung vorzulegen / zu beachten:
- Mindestalter beider Ehegatten / Verlobten 18 Jahre
- Heiratsurkunde (legalisiert durch das zuständige Gouvernorat, das tunesische
Außenministerium und die Botschaft) oder Anmeldung zur Eheschließung in
Deutschland bescheinigt durch Standesamt, bzw. Bestätigung des dt. Standesamts,
dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind
- Kopie des Reisepasses des zukünftigen Ehepartners (bei nicht-deutschem
Ehepartner auch Kopie des Aufenthaltstitels)
- Nachweis von Grundkenntissen der deutschen Sprache des Antragstellers,
Sprachzertifikat des Goethe-Institutes „Start Deutsch 1“
- Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners, ausgestellt von der
zuständigen deutschen Meldebehörde
- bei Kindernachzug: Geburtsurkunde und Nachweis des Aufenthaltstitels und Wohnsitzes
der Eltern in Deutschland
Wichtige Hinweise:
Alle genannten Unterlagen müssen im Original (ggf. mit deutscher Übersetzung) und
mit zwei gut lesbaren Fotokopien vorgelegt werden!
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können nach Antragsüberprüfung angefordert
werden. Aber auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vorzulegen; vorab per Post
oder Fax übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen
zusammen und diese haben weder Einfluss auf die Terminliste noch auf die Visumerteilung.
Bearbeitungsgebühr: 60 Euro, zahlbar in Dinar zum Tageskurs (nur Bargeld)
Bearbeitungsdauer: mind. 6 - 8 Wochen
Außer der Bearbeitungsgebühr fallen keine weiteren Gebühren an!
Bei einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
Drück euch die Daumen, dass das alles gut klappt. Wir sind grad dabei!
Liebe Grüße Susi
