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Grundstücks- bzw. Immobilienkauf #289605
30/12/2008 12:11
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Nele1 Offline OP
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Hallo!

Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben.
Mein Mann und ich haben vor in Tunesien ein Grundstück bzw. mit Immobilie zu kaufen.
Jetzt weiß ich garnicht genau, wie denn da die Rechtslage ist.
Ist es möglich, das wir beide zusammen diesen Kauf abschließen und beide als Besitzer (50/50) in das Grundbuch eingetragen werden?

Frostige Grüße

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Nele1] #289620
30/12/2008 16:08
30/12/2008 16:08
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Nele1 Offline OP
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Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das mein Mann Tunesier ist und ich Deutsche!!! (Vergess ich immmer, liegt wahrscheinlich mitlerweile an der Gewohnheit) Deswegen weiß ich nicht genau wie es hier mit der Rechtslage ist!
Bitte antwortet mir jemand!

Grüße, Sandra

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Nele1] #289623
30/12/2008 17:11
30/12/2008 17:11
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Frankenland
dreamfighter Offline
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Frankenland
soweit ich das hier im forum so mitbekommen habe ist das für deutsche ehepartner nicht so einfach/sicher...
wenn ich das richtig in erinnerung habe.


Hold fast to Dreams, for it Dreams die
Life is a brocken winged Bird
that can not fly

~*~ R.I.P. Michael J. Jackson ~*~
~*~ 29.08.1958 - 25.06.2009 ~*~
Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: dreamfighter] #289752
02/01/2009 11:39
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Nele1 Offline OP
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Glaub auch, das die Sache sich wohl etwas schwieriger gestallten wird!
Aber es gibt doch bestimmt ein Ehepaar die schon ein Grundstück bzw. Haus gekauft haben!
Oder jemanden der was genaueres weiß!

Bitte schreibt mir!

Grüße

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Nele1] #289756
02/01/2009 13:35
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo Nela,
ich empfehle dir, bei solchen Angelegenheiten immer einen deutschsprachigen Anwalt einzuschalten, der dir und deinem Mann beim Kauf und beim Eintragen behilflich ist. So bist du immer auf der sicheren Seite. Hier sollte man kein Geld sparen, da es wichtig ist, das auch du die Verträge welche mit dem Verkäufer getroffen werden und was die Regelung (50/50) betrifft, lesen und verstehen kannst.

Claudia

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #290033
05/01/2009 15:57
05/01/2009 15:57
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Im Süden
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Toblerone Offline
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Im Süden
Hallo Nele,
auch wenn du daran im Moment nicht denken magst: nach einer Trennung würde es auf jeden Fall sehr schwer werden, dein Recht einzuklagen. Und für Geld sind leider in Tunesien viele Dinge möglich.
Ich habe es so geregelt: Eigentum in Deutschland gehört nach einer möglichen Trennung mir, Eigentum in Tunesien meinem Mann.
Du könntest dich auch mal bei 1001-Geschichte erkundigen. Dort haben sich ja schon einige Mitglieder mit der gleichen Sache befasst bzw. sind böse auf die Schn.... gefallen.
Ein Anwalt ist auf jeden Fall wichtig. Und du solltest dich unabhängig von deinem Mann um einen Anwalt bzw. Dolmetscher kümmern. Wie ich schon schrieb: für Geld ist alles möglich.
LG,
Toblerone

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Toblerone] #290038
05/01/2009 17:03
05/01/2009 17:03
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Nela Offline
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Antwort auf:
auch wenn du daran im Moment nicht denken magst: nach einer Trennung würde es auf jeden Fall sehr schwer werden, dein Recht einzuklagen. Und für Geld sind leider in Tunesien viele Dinge möglich.
Ich habe es so geregelt: Eigentum in Deutschland gehört nach einer möglichen Trennung mir, Eigentum in Tunesien meinem Mann.

Sehe ich genauso, und haben wir auch so geregelt mit dem Eigentum.


Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Nela] #293117
22/01/2009 09:27
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Guten Morgen!

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, an die hab ich so noch garnicht gedacht! Meins in Deutschland, seins in Tunesien! Und wie habt ihr das notariell genau gereglt wenn ich fragen darf?
Natürlich mag man nicht gerne daran denken, das die Ehe vielleicht nicht für immer ist; aber man muß sich ja absichern für den Fall der Fälle und wer kann schon in die Zukunft sehen!
Ich hätte halt auch gerne gewußt, ob man das auch so regeln kann, das mich mein Mann dann evtl. auszahlt oder das man es gleich auf die Kinder (die noch nicht da sind!)überschreiben lässt?!

Viele Grüße

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Nele1] #293125
22/01/2009 12:01
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sina82 Offline
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Meine Bekannte hat vor Jahren ein Grundstück in TN gekauft, zusammen mit ihrem Mann!
Beide haben unterschrieben, und Sie dachte immer sie hat genauso 50%Anspruch auf das Grundstück!Durch einen Anealt wurde Sie eines besseren belehrt!Denn Ihr gehören nur 49% und dem Mann 51% !!!Laut Anwalt ist das imme so?!?!Es war dann so das sie das Grundstück komplett auf das Kind geschrieben haben!
Ist schon einige Jahre her, viell. läuft das jetzt anders!

Ich denke schon, dass es nicht sehr einfach wir als dt.die gleichen Rechte für das Grundstück zu bekommen, wie der tun.Mann!!!Irgendwo kann man das ja eintragen lassen,aber so wie ich das mal gelesen habe, kann das Jahre dauern bis die Frau dann entgültig mit 50% drinnen steht!!


Viell. ist es besser nur die Frau als Grundstücksbesitzerin einzutragen?

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: sina82] #293132
22/01/2009 12:36
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Antwort auf:
Denn Ihr gehören nur 49% und dem Mann 51% !!!Laut Anwalt ist das imme so?!?!

Ein Ausländer kann meines Wissens bei Grundstücken (Bauland) immer nur zu 49% beteiligt sein, dem Tunesier/der Tunesierin gehört dann immer die Mehrheit.

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Nela] #293138
22/01/2009 13:09
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...Ein Ausländer kann meines Wissens bei Grundstücken (Bauland) immer nur zu 49% beteiligt sein...

Dies gilt seit 2006 nur für landwirtschaftlich nutzbare Flächen, die nicht von einem Ausländer besessen werden dürfen (Pacht ist aber möglich). Ansonsten - kein Problem, jede Besitzübertragung an Ausländer muß allerdings vom Governorat einzeln bestätigt werden.

Ich kann persönlich von geteilten Besitzverhältnissen nur abraten, speziell vor der Hintergrund, daß der männliche Partner stirbt, denn dann tritt zwingend die tunesische Erbregelung in Kraft, bei der die Ehefrau, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil des Erbes erhält.

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Frogger] #293313
23/01/2009 01:16
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Janine3 Offline
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Liebe Nele,

hier ein paar Informationen zum Grundstückskauf, die ich zum Teil von Informanten kopiert habe. Ich gehe einfach mal davon aus, dass sie damit einverstanden sind.

Wenn man in TN Grundbesitz erwerben möchte, geht das nur über 1. einen Notar (man sollte darauf achten, dass man einen Anwalt und Notar in einer Person bekommt), 2. das Grundbuchamt und 3. den Gouvaneur, der die Resident-Karte ausstellt. Ohne diese Papiere, keine Chance auf Eigentum. Aber selbst dann, bekommt Frau nichts, wenn sie das Land verläßt.
Gütertrennung gibt es in TN so nicht. Einer Frau gehört vom Gesetz her, das, was sie in die Ehe bringt - nützt ihr aber nichts, wenn sie Ausländerin ist und z.B. das Land wegen Scheidung verläßt. Die Prozesse ziehen sich in der Regel so lange hin, bis alles verjährt ist. Ein rechtkräftiges Urteil gilt in TN 20 Jahre.

Falls es sich also um Dein Geld handelt, welches in einen Grundstückskauf oder Hausbau gesteckt werden soll, würde ich mich nicht auf einen gemeinsamen Eintrag im Grundbuch einlassen. Die Gründe wurden hier bereits vorher beschrieben.

Sobald man etwas zum Kauf gefunden hat, ist das wichtigste, dass man sich die "titre bleu" zeigen lässt. Das heisst, dass der Verkäufer mit diesem Papier bescheinigen kann, dass der Boden sein alleiniges Eigentum ist.
Desweiteren dürfen keine Schulden ( Steuern, Wasser, Strom) auf dem Haus lasten.
Wenn man sich über den Preis einig geworden ist, macht man beim Anwalt/Notar den Vorverkaufsvertrag.
Zwanzig Prozent der Kaufsumme sind üblicherweise sofort als Anzahlung zu leisten.
Wenn die Papiere korrekt sind, man seine eigenen Unterlagen alle mit hat, dann stellt der Anwalt den Antrag beim zuständigen Gouverneur
Bei einem korrekten Ablauf, sowie einer Genehmigung vom Gouverneur dauert es ca. ein halbes Jahr.
Danach erst bezahlt man die Restsumme, kann Strom und Wasser auf seinen Namen anmelden.
Dann ist auch die Erwerbssteuer bei der Stadt (6 %) fällig, sowie die Anwaltsgebühr (2 %, oder vorher aushandeln).

Ganz wichtig, NIEMALS irgendwelche Summen mit nicht beim Zoll deklariertem Geld bezahlen, keine Anzahlungen usw. per WesternUnion senden, sondern stets bar und vor Ort gegen Quittung zahlen bzw. gemäß Vertrag per direkter Banküberweisung auf Firmenkonten.

Bei Eheleuten muß beachtet werden, daß das Erbrecht in Tunesien zuungunsten der Witwe gestaltet ist und es nicht durch etwaige Verträge ausgehebelt werden kann. Insofern: wer zahlt, gehört ins Grundbuch!

Und dann darauf hoffen, dass der Rechtsanwalt/Notar koscher ist und die Dokumente richtig übersetzt werden. Ein Anwalt/Notar, der auf der Liste der Deutschen Botschaft steht, ist definitiv keine Garantie. Auch mit solchen Anwälten sind schon viele auf die Nase gefallen.

Ich würde mir dieses Vorhaben sehr gut überlegen!
Ein Rechtsanwalt/Notar in Tunesien wird immer alles zum Vorteil seines Landsmannes einrichten, wenn beide Partner involviert sind. Davon abgesehen sind die Gesetze dort eben immer zum Nachteil der Frau, vor allem zum Nachteil einer ausländischen Frau.

Vielleicht ist die Idee einer Vorschreiberin hier gar nicht so schlecht, dass Ihr in Deutschland Gütertrennung vereinbar – sprich, Dir wird ALLES in Deutschland im Falle einer Scheidung gehören. Er verzichtet auch auf jeglichen Unterhalt, und er kauft das Haus in Tunesien – falls er das überhaupt kann.

Das klingt vielleicht alles recht unromantisch, aber in der Regel verliert Frau bei so einem Vorhaben und im Falle einer Scheidung fast alles.
Sie kann natürlich versuchen zu klagen, um den Mann zur Auszahlung zu bewegen, aber das hat so weit ich weiß, noch nie geklappt.

Fazit: Überlege Dir das Ganze noch einmal.
Du musst davon ausgehen, dass das in Tunesien investierte Geld weg ist, und Du wahrscheinlich in Deutschland noch Unterhalt zahlen musst, wenn Dein Mann nicht so gut wie Du oder gar nichts verdient – natürlich vorausgesetzt, es käme zu einer Trennung und Scheidung – was ich Dir natürlich nicht wünsche.

LG
Janine

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Janine3] #293337
23/01/2009 12:34
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..Dann ist auch die Erwerbssteuer bei der Stadt (6 %) fällig, sowie die Anwaltsgebühr (2 %, oder vorher aushandeln)...

Genauer sind es 5% Übertragungssteuer und 1% Registrierungsgebühr (und 0,1% Vertragsgebühr) an den Staat und zuzüglich, wenn über einen Makler gekauft wurden, dort auch noch einmal 3%. Erst nach der Zahlung dieser Kosten kann der Grundbucheintrag erfolgen.
Nicht zu vergessen - auch die Grundsteuer (jährlich 2% vom Wert) muß entrichtet werden.

...Ganz wichtig, NIEMALS irgendwelche Summen mit nicht beim Zoll deklariertem Geld bezahlen, keine Anzahlungen usw. per WesternUnion senden, sondern stets bar und vor Ort gegen Quittung zahlen bzw. gemäß Vertrag per direkter Banküberweisung auf Firmenkonten...

Ja, diesen Fehler machen sogar sehr viele, daß sie Geld per WU senden oder nicht deklariertes Geld verwenden. Im ersten Fall wird das juristisch u.U. als "Schenkung" betrachtet und im zweiten Fall handelt es sich um ein schweres Devisen-Vergehen.

Was auch oft stattfindet, ist, daß Geld an Zwischenparteien gezahlt wird ("guter Freund", "Verkauf unter der Hand" etc.). Das funktioniert sogar meist ganz gut - bis zum dem Zeitpunkt, wo man Strom oder Wasser haben möchte, oder die Polizei mit dem Vorschlaghammer (tunesische Form der Abrißbirne) vor der Türe steht. :-)

Und abschließend noch eine Sache, die auch oft nicht bedacht wird: Es ist gar nicht einmal so einfach, bei einem späteren eventuellen Hausverkauf das dabei erzielte Geld (besonders, wenn es mehr ist als man selbst bezahlt hatte) wieder aus dem Land herauszubringen, ich kenne einige Leute, die zum Teil auf Millionen von Dinaren sitzen und die nicht "gewaschen/konvertiert" bekommen...

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Janine3] #293339
23/01/2009 12:49
23/01/2009 12:49
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...Das heisst, dass der Verkäufer mit diesem Papier bescheinigen kann, dass der Boden sein alleiniges Eigentum ist...

Das alleine reicht noch nicht, man muß sich zusätzlich vergewissern, daß auf dem Land auch eine Wohneinheit gebaut werden darf (oder gebaut werden durfte!!!) - ansonsten kann man seinen neuen Besitz nämlich nur zum Picknick und zur Ameisenzucht verwenden.

Bei Grundstücken, die etwas ab vom Schuß liegen, sollte man sich auch einmal über eventuelle Erschließungskosten erkundigen oder Platz für Solaranlagen, Tiefbrunnen und Regenwasserspeicher einplanen. :-)

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Frogger] #294505
28/01/2009 13:17
28/01/2009 13:17
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Deutschland
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Tenero Offline
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Deutschland
..Ganz wichtig, NIEMALS irgendwelche Summen mit nicht beim Zoll deklariertem Geld bezahlen, keine Anzahlungen usw. per WesternUnion senden, sondern stets bar und vor Ort gegen Quittung zahlen bzw. gemäß Vertrag per direkter Banküberweisung auf Firmenkonten...



Wie sieht es mit einer Banküberweisung auf ein Notaranderkonto aus?

Re: Grundstücks- bzw. Immobilienkauf [Re: Tenero] #295751
03/02/2009 15:07
03/02/2009 15:07
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Nele1 Offline OP
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Nele1  Offline OP
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Bayern
Hallo!

Vielen Dank für euere Beiträge, die waren wirklich sehr informativ! und sehr hilfreich, denn an viele Sachen denkt man oft garnicht!
Werde mir jetzt gut überlegen, wie wir das am Besten machen!

Viele Grüße!