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Re: Geburtsurkunde
[Re: Bubu86]
#289583
29/12/2008 20:25
29/12/2008 20:25
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Uwe Wassenberg
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Das sagt das Auswärtige Amt: Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden. Hierbei ist auch der Bezug zum deutschen Rechtsverkehr darzulegen, also z.B. die Mitteilung einer deutschen Behörde, dass für ein konkretes Anliegen Urkunden in legalisierter Form benötigt werden (bei einer Anmeldung zur Eheschließung wird vom Standesbeamten oftmals ein "Laufzettel" ausgehändigt). Falls der Urkundeninhaber nicht selbst bei der Auslandsvertretung vorsprechen kann, etwa weil er sich in Deutschland aufhält, können Antrag und Urkunde auch übersandt werden. Der Antrag kann auch durch Verwandte oder Bekannte vor Ort eingereicht werden, wenn diese hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden. In allen diesen Fällen sollte dem Antrag eine Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises beigefügt werden. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...ation-ausl.htmlDein Freund muss einen Bekannten oder Verwandten benennen, der für ihn in Tunesien bei der Botschaft vertretungsberechtigt ist. Das Vollmachtsformular gibt es, glaube ich, beim Standesamt.
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Re: Geburtsurkunde
[Re: Nela]
#289622
30/12/2008 17:06
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Uwe Wassenberg
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... Die Übersetzung muss dann wohl in D gemacht werden, wenn das Standesamt es so fordert, wobei es in TN auch anerkannte Übersetzer gibt, wir haben immer alles in TN übersetzt, da billiger (allerdings haben wir auch nicht in D geheiratet...). ... Beim hiesigen Standesamt (Düsseldorf) wurde mir gesagt, das selbst durch das deutsche Konsulat angefertigte Übersetzungen nicht durch das StA Düsseldorf anerkannt würden. Da wiehert wieder der Amtsschimmel. Manche Standesämter in Deutschland sind da lockerer, aber mit einer Übersetzung in Deutschland bist du, obwohl teuerer, auf der sicheren Seite. Gruß Uwe
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