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Geburtsurkunde #289579
29/12/2008 18:42
29/12/2008 18:42
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Bubu86 Offline OP
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Hallo alle zusammen,

Ich hab eine Frage wegen der Geburtsurkunde wir waren auf dem Standesamt in Deutschland und die meinten das er eine Geburtsurkunde brauch die legalisiert und übersetzt ist nun ist meine Frage können wir jemanden aus Tunesien bitten uns die Urkunde zu schicken und müssen wir selber runter weil wir vielleicht noch zum Gericht müssen oder sowas. Wir haben jetzt gehört das nur mein verlobter das machen kann oder jemand aus seiner Familie da er noch zum Gericht müsste ich dachte eigentlich das Übersetzen und legalisieren müssten wir in Deutschland machen.

Weiss jemand was darüber
Vielen Dank im vorraus.

Schönen Abend noch


Liebe Grüße Julia
Re: Geburtsurkunde [Re: Bubu86] #289580
29/12/2008 19:00
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Eine Frage zum Verständnis, er lebt schon in Deutschland?

Re: Geburtsurkunde [Re: CandelaNeu] #289582
29/12/2008 19:59
29/12/2008 19:59
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ich vermute er ist schon in D. sonst könnte er ja selber hin...

wir brauchten auch für irgendwas ein geburtsurkunde...hat soweit ich weiß Schwiegervater besorgt


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: Geburtsurkunde [Re: Bubu86] #289583
29/12/2008 20:25
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Das sagt das Auswärtige Amt:

Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden. Hierbei ist auch der Bezug zum deutschen Rechtsverkehr darzulegen, also z.B. die Mitteilung einer deutschen Behörde, dass für ein konkretes Anliegen Urkunden in legalisierter Form benötigt werden (bei einer Anmeldung zur Eheschließung wird vom Standesbeamten oftmals ein "Laufzettel" ausgehändigt).
Falls der Urkundeninhaber nicht selbst bei der Auslandsvertretung vorsprechen kann, etwa weil er sich in Deutschland aufhält, können Antrag und Urkunde auch übersandt werden. Der Antrag kann auch durch Verwandte oder Bekannte vor Ort eingereicht werden, wenn diese hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden. In allen diesen Fällen sollte dem Antrag eine Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises beigefügt werden.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...ation-ausl.html

Dein Freund muss einen Bekannten oder Verwandten benennen, der für ihn in Tunesien bei der Botschaft vertretungsberechtigt ist. Das Vollmachtsformular gibt es, glaube ich, beim Standesamt.

Re: Geburtsurkunde [Re: Bubu86] #289584
29/12/2008 20:42
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Braucht er neben der Geburtsurkunde denn nicht auch die anderen Papiere aus Tunesien? Diese Ledigkeitsbescheinigung? Oder entfällt sowas, wenn man in Deutschland lebt?

Re: Geburtsurkunde [Re: Bubu86] #289585
29/12/2008 20:46
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JA er lebt schon in Deutschland.

Also in dem Schreiben das wir vom Standesamt haben steht drin das er:
Die geburtsurkunde mit allen personenstandsrechtlichen Vermerken und mit einer Beglaubigung von der Botschaft aus Tunesien braucht
und eine eigene eidestattliche Versicherung über seinen Familienstand und den Daten seiner Eltern schreiben muss, das müsste man ja auch hier beim Gericht machen können also geht es nur darum ob er persönlich nach Tunis muss wegen der Urkunde oder ob er zum Beispiel einen guten Freund schicken kann

Last edited by Bubu86; 29/12/2008 20:49.

Liebe Grüße Julia
Re: Geburtsurkunde [Re: Bubu86] #289588
29/12/2008 21:12
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Bei uns hat solche Sachen meistens die Schwester meines Mannes erledigt, war kein Problem. Manches geht nur mit Vollmacht, aber Geburtsurkunde ist, soweit ich mich erinnere, auch ohne kein Problem.

Re: Geburtsurkunde [Re: Bubu86] #289589
29/12/2008 21:32
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ja das Problem ist halt das die Familie zum Teil nicht mehr in Tunesien lebt und der Rest wohnt nicht gerade in der nähe von der Botschaft da können wir ja schlecht sagen das sie erstmal dahin fahren soll. Sein bester freund wohnt dort daher wäre das praktisch.
und wie sieht es aus brauchen wir dann nur die Urkunde und den Rest machen wir in D oder die legalisierung und so in T?


Liebe Grüße Julia
Re: Geburtsurkunde [Re: Bubu86] #289593
29/12/2008 22:50
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Die Urkunde muss in TN legalisiert werden, meines Wissens bei der dt. Botschaft und beim Außenministerium. Die Übersetzung muss dann wohl in D gemacht werden, wenn das Standesamt es so fordert, wobei es in TN auch anerkannte Übersetzer gibt, wir haben immer alles in TN übersetzt, da billiger (allerdings haben wir auch nicht in D geheiratet...). Entscheidend ist letztendlich immer, was die jeweilige Behörde (in euerm Fall das Standesamt in D) verlangt!

Wir haben hier unter den Forumsmitgliedern auch einen anerkannten Übersetzer, der in Deutschland lebt und arbeitet ("annadi")! wink


Re: Geburtsurkunde [Re: Bubu86] #289594
30/12/2008 02:17
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ok danke smile
dann werden wir mal schauen das ein Bekannter das machen kann mit einer Vollmacht sparen wir wenigstens geld wenn wir nicht selber runter fliegen müssen.


Liebe Grüße Julia
Re: Geburtsurkunde [Re: Nela] #289622
30/12/2008 17:06
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Original geschrieben von: Nela
... Die Übersetzung muss dann wohl in D gemacht werden, wenn das Standesamt es so fordert, wobei es in TN auch anerkannte Übersetzer gibt, wir haben immer alles in TN übersetzt, da billiger (allerdings haben wir auch nicht in D geheiratet...). ...


Beim hiesigen Standesamt (Düsseldorf) wurde mir gesagt, das selbst durch das deutsche Konsulat angefertigte Übersetzungen nicht durch das StA Düsseldorf anerkannt würden.
Da wiehert wieder der Amtsschimmel.
Manche Standesämter in Deutschland sind da lockerer, aber mit einer Übersetzung in Deutschland bist du, obwohl teuerer, auf der sicheren Seite.

Gruß Uwe