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Tunesicher auf Deutschlandurlaub #288959
18/12/2008 20:27
18/12/2008 20:27
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sunrise25 Offline OP
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Hallo;

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Ich habe seit einigen Jahren einen sehr guten Bekannten in Tunesien, ich fliege auch jetzt wieder runter und werde ihn un seine Familie besuchen.
Vor ein paar Tagen hat er mich gefragt, ob es möglich wäre mich nächstes Jahf für 3-4 Wochen zu besuchen, denn er würde sich gerne Deutschland mal anschauen.

Im Grunde ist das für mcih kein Problem, er könnte schon beimir unterkommen, aber er darf doch bestimmt nicht so ohne weiteres Einreisen oder? Ich hatte diese Situation noch nicht.

Aber das was ich jetzt schon so in erfahrung bringen konnte ist das er ein Touristenvisum beantragen muss, aber muss ich auch etwas für ihn beantragen??

Vielleicht habt ihr ne Idee.

Ich dank euch.

Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: sunrise25] #288960
18/12/2008 21:03
18/12/2008 21:03
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Nela Offline
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Du musst eine "Einladung" machen. D.h., du musst bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes eine sog. Verpflichtungserklärung abgeben. Dies bedeutet, dass du für alle eventuellen Kosten haftest, die entstehen könnten, falls dein Gast nicht ordnungsgemäß wieder ausreist! Also falls er sich z.B. was zu Schulden kommen lässt, krank wird und behandelt werden muss, oder falls Kosten für eine Abschiebumg o.ä. entstehen sollten! Für diese Verpflichtungserklärung musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dein Einkommen wird (entsprechend der Anzahl der im Hauhalt lebenden Personen) berücksichtigt, du musst also Gehaltsabrechnungen oder sonstige Einkommensnachweise vorlegen. Außerdem brauchst du natürlich die genauen Daten der einzuladenden Person (am besten Passkopie faxen lassen). Das Papier, welches du dann von der Ausländerbehörde erhältst, schickst du der einzuladenden Person, welche damit (und mit weiteren erforderlichen Papieren) zur Botschaft in Tunis geht. Ob dann letztendlich ein Visum erteilt wird, hängst davon ab, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorhanden sind, und wie es um die Rückkehrbereitschaft der Person steht....

Wegen der Verpflichtung die du damit eingehst, ist so eine Einladung sehr gut zu überlegen! Es kommt nicht selten vor, dass Eingeladene abtauchen bzw. ins europäische Ausland verschwinden....



Re: Tunesier auf Deutschlandurlaub [Re: Nela] #288961
18/12/2008 21:09
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sunrise25 Offline OP
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Danke für die Hilfe, sowas hatte ich mir schon fast gedacht.

Aber ich kenne den Mann schon sehr gut und er hat auch Frau und Kinder in Tunesien, ich glaub schon das er wieder ausreisen wird, aber das das mit soviel aufwand nur für einen besuch verbunden ist, damit rechnet er glaub ich auch nicht.

Mal sehen was er dazu sagt.

Re: Tunesier auf Deutschlandurlaub [Re: sunrise25] #288965
19/12/2008 08:11
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Re: Tunesier auf Deutschlandurlaub [Re: sunrise25] #289001
19/12/2008 14:58
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AliBaba Offline
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Hi,

Du mußt außerdem eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes für ihn abschließen.

Portokosten für den gesicherten Dokumentenversand (ich würd's nicht mit normaler Post schicken!) Kosten(laut Liste 2007) zwischen 5,00 und 12,00 Euronen.

Aber wie gesagt: Überlege es Dir sehr gut. Denn Du trägst die Kosten falls Frau und Kinder keine ausreichenden Rückkehrgründe sein sollten.
Manche versuchen eine Einladung zu bekommen, andere setzen sich in eine Nußschale und schippern nach Lampedusa (oder saufen ab!)
Ich selbst habe auch schon die eine oder andere zweifelhafte Anfrage bekommen; sogar mit der Option mich nicht um den Gast kümmern zu müssen, da er direkt am Flughafen von seinen Verwandten abgeholt und "ausgeführt" werde...Ich habe dann dankend abgelehnt... That's life...

LG, Alibaba


Last edited by AliBaba; 19/12/2008 15:00.
Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: Nela] #289017
19/12/2008 15:43
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LOE151215 Offline
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Hallo zusammen

Der Gastgeber muss nicht als erstes eine Verpflichtungserklärung ausfüllen. Der Gast (also der Tunesier) muss als erstes in seinem Land zur deutschen/schweizer/ö. Botschaft und das Touristenvisum beantragen. Dort wird dann entschieden, ob überhaupt eine Verpflichtungserklärung von einer in DE/Schweiz/Ö. wohnaften Person benötigt wird. Wenn ja, muss der Gast das entsprechende Formular ausfüllen und es an die Person weiterleiten, die für ihn/sie bürgt. Der Garant/in vervollständigt und unterzeichnet die Verpflichtungserklärung und lässt sie von ihrer/seiner Wohngemeinde kontrollieren. Diese prüft, ob die Garantin oder der Garant in der Lage ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Danach geht das Formular zum Amt für Migration (CH), welches die Formulare mit allfälligen Bemerkungen an die betreffende Vertretung weiter/zurückleitet.

Ich denke der Ablauf ist zu Beginn für DE der selbe (der Gast muss zuerst zur Botschaft). Falls der Ablauf sich verändert hat oder in DE anders ist, lass ich mich aber gerne korrigieren und aufklären!

@ sunrise
Ich habe Unterlagen dabei - kannst dir sie beim Treff ja dann mal anschauen ;-)

Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: LOE151215] #289040
19/12/2008 16:54
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Nela Offline
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Guckst du hier:

Besuchsvisum

Das sind die Bestimmungen für Deutschland. ;\)

Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: LOE151215] #289042
19/12/2008 16:56
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Samsuma Offline
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Hallo Pina,

zur deutschen Botschaft muss bei Visumsbeantragung immer schon die Verpflichtungserklärung vorliegen ---> siehe Link oben von Simla. In der Mitte sind verschiedene Merkblätter zum Visaanträge.
Wir haben bisher immer vorher die Verpflichtungserklärung besorgt.
Mal hat es geklappt, mal nicht mit dem Visum.


VG Samsuma


"Erinnere dich an die Vergangenheit, träume von der Zukunft, aber lebe heute!"
Sören Kierkegaard
Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: LOE151215] #289045
19/12/2008 17:00
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dann würde ich dem gast nur empfehlen, wenn er nicht grad in tunis wohnt, die botschaft erstmal anzurufen und nachzufragen, wieviel geld er zur verfügung haben muss, damit er nicht eine verpflichtungserklärung braucht.

ich bzw. wir haben bei etwa vier besuchsvisa immer selbst von uns aus eine verpflichtungserklärung gemacht.
ob es andersrum möglich ist wäre theoretisch interessant. praktisch nicht - das würde nur einen weiteren tagesausflug nach tunis bedeuten.


primus in orbe deos fecit timor

http://tbolba.myminicity.com/
Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: Nela] #289050
19/12/2008 17:19
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Danke für eure Aufklärung, dann ist der Ablauf also doch etwas anders ;-) Aber die anderen verlangten Dokumente sind die selben.

LG

Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: fritzi] #289051
19/12/2008 17:25
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Habt ihr die Verpflichtungserklärung online ausgedruckt oder woher habt ihr sie erhalten?

LG

Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: LOE151215] #289052
19/12/2008 17:41
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Ja, die macht man selber per Word und dann holt man vom Nachbar ein Amtssiegel

...eine Verpflichtungserklärung gibt bei der zuständigen Ausländerbehörde/Bürgerbüros/Rathaus......ist normalerweise ein bundeseinheitlicher Vordruck (manche Gemeinde haben die immernoch nicht ). Die VEs sind nummeriert und werden gesichert aufbewahrt
LG Simla

Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: LOE110119] #289054
19/12/2008 17:48
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Wir verteilen die auch nicht, deswegen die Nachfrage. Ich kenne es nur so, dass sie direkt von der Botschaft nummeriert abgegeben wird.

LG & schönes WE

Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: LOE151215] #289055
19/12/2008 17:51
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Die Botschaft im Ausland beliefert Euch?
Welche Botschaft macht das denn für die ganze Schweiz???

Bei uns hats ne Bundesdruckerei (Berlin) und diese werden von allen ABHs dort bestellt und ber Kurrier geliefert.
Natürlich immer durchnummeriert um auch hier den Missbrauch auszuschliessen.
LG Simla

Re: Tunesicher auf Deutschlandurlaub [Re: LOE110119] #289091
20/12/2008 13:45
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Hallo Simla

Die Schweizer Auslandsvertretung. Siehe u.a:

http://admin.fr.ch/spomi/de/pub/auslander_eu_efta/jemanden_einladen.htm

Aber auch das Bundesamt für Migration stellt das schweizweit einheitliche Formular zur Verfügung.

LG