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Re: Kein Reisepass ohne Militär...?
[Re: shisha]
#286100
02/12/2008 15:31
02/12/2008 15:31
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Joined: May 2007
Beiträge: 1,396 Deutschland
sunnygirl1975
Mitglied
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Joined: May 2007
Beiträge: 1,396
Deutschland
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hallo shisha,
aber wenigstens konnte er ihn beantragen, ohne eingekerkert zu werden, direkt hunderte von dinar zu löhnen oder direkt zum militär verpflichtet zu werden...
ich denke mal, dass er ihn noch nicht hat, hängt dann sicher damit zusammen, dass der pass einfach noch nicht fertig ist.
by the way, peppy, mir fiel da grad ein, dass ich so ne ähnliche fragestellung bzw. feststellung vor nem knappen jahr auch mal hörte...besagter herr brauchte damals für ein zu beantragendes besuchsvisum auch nen pass. wollte zur behörde, die meinten "kohle her, freikauf vom militär, oder direkt abmarsch"... er kriegte die kohle. sicherlich auch den pass...wobei das letztlich nicht feststellbar war, da niemals ein visum beantragt wurde oder eine rückmeldung kam....
das nur als anekdote am rande...
lg, sandra
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Re: Kein Reisepass ohne Militär...?
[Re: PeppermintPatty]
#287921
10/12/2008 20:45
10/12/2008 20:45
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Joined: Oct 2006
Beiträge: 2,144 Deutschland
LOE090716
geloescht!
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geloescht!
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Huhu Peppermint,
wenn ich teilweise sehe, wie Cafes, Kamelmärkte etc. von Polizisten nach potentiellen "NEUKANIDATEN" durchsucht werden, kann ich mir das echt schwerlich vorstellen. In den knapp 3 Jahren, in denen ich runtergeflogen bin, kann ich die Kontrollen meines Mannes garnichte mehr zählen, soweit ich weiß, wurde dies auch bei seiner Ausreise überprüft. Ich kann ihn aber gern noch einmal fragen.
lg
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Re: Kein Reisepass ohne Militär...?
[Re: LOE110119]
#288072
11/12/2008 18:02
11/12/2008 18:02
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LOE110119
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OFF TOPIC dt. Staatsangehörigkeit
1. Durch Abstammung:
Seit 01.01.1975 ist ein Kind immer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn bei seiner Geburt die Eltern verheiratet waren und mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat. Kinder einer deutschen Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, sind in der Regel auch immer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (dies gilt seit 01.01.1914). Bei allen anderen Fall-Konstellationen ist der Erwerb von verschiedenen Faktoren abhängig, wobei insbesondere der Zeitpunkt der Geburt wichtig ist.
Personen, die durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und zusätzlich (z.B. durch den ausländischen Elternteil) automatisch noch eine weitere Staaatsangehörigkeit besitzen, müssen sich weder mit 18 Jahren noch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen. Sie können auf Dauer Mehrstaater sein.
2. Durch Geburt in der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Eltern:
Seit 01.01.2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält (Zeiten während eines abgelehnten Asylverfahrens können z.B. in der Regel nicht angerechnet werden) und im Besitz eines gesetzlich festgelegten Daueraufenthaltstitel ist (z.B. Niederlassungserlaubnis). Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird bei jeder Geburt automatisch über das zuständigen Standesamt, welches auch die Geburtsurkunde ausstellt, geprüft. Personen, die durch Geburt in der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sind normalerweise automatisch durch die ausländischen Eltern noch im Besitz von einer oder mehreren weiteren Staatsangehörigkeit/en. Sie müssen sich mit 18 Jahren entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen. Wenn ja, müssen sie die andere/n Staatsangehörigkeit/en aufgeben. Sie können nicht auf Dauer Mehrstaater sein. Für diese Personen gilt daher auch der Begriff "Options-Deutsche".
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