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Wer kennt sich da aus? #280536
03/11/2008 18:44
03/11/2008 18:44
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Nela Offline OP
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Mein Mann hat heute einen Anruf von seiner Familie in TN bekommen: Eine Frau aus der Familie seines Schwagers (Tunesierin, in TN lebend) hat wohl vor einigen Monaten einen Deutschen geheiratet. Nun, wie das Schicksal es so will, ist der Mann wohl acht Monate nach der Hochzeit plötzlich verstorben, noch bevor die Frau zu ihm nach Deutschland gezogen ist.

Jetzt will diese Frau wissen, welche Ansprüche sie hat und wie sie diese durchsetzen kann (also solche Sachen wie Rente? Erbe? Aufenthalt?), und die Familie ist der Meinung, dass mein Mann - da in D lebend - da helfen oder sich wenigstens schlau machen kann.

Ist ja wohl eher ein Fall für einen Anwalt...

Das mit dem Aufenthalt kann sie sich ja wohl abschminken, wenn der Mann gar nicht mehr lebt. Aber wie sieht es beispielsweise mit Rentenansprüchen aus? Der verstorbene Mann hat wohl noch Eltern hier (oder zumindest seine Mutter) und eine Schwester, ansonsten wohl keine (näheren) Verwandten.

Wir kennen diese Frau nicht, und auch nicht die genaue Geschichte, deswegen will ich mir da kein Urteil erlauben von wegen "dumm gelaufen" oder so. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine ernsthafte Beziehung handelte und sich einfach ein tragischer Schicksalsschlag ereignet hat. wa Allahu a3alam. Ein bisschen krass finde ich die Geschichte ja schon, aber die Frau denkt wohl, dass sie als Ehefrau bzw. Witwe bestimmte Rechte haben müsste und möchte diese einfordern.

Kennt sich da jemand aus oder hat Tipps, wie man vorgehen könnte? Die Familie belagert meinen Mann jetzt telefonisch wegen der Angelegenheit, und er möchte die Sache so schnell wie möglich vom Tisch haben, bzw. einem Anwalt übergeben oder so (aber wer bezahlt den am Ende??).

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: Nela] #280569
03/11/2008 20:04
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Am besten, du guckst bei der Pensionsversicherungsanstalt nach.


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Re: Wer kennt sich da aus? [Re: Nela] #280574
03/11/2008 20:19
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Hallo Nela,
ich denke nicht, dass die Frau einen Anspruch auf Rente hat.
Ich kopiere einfach einmal:
 Antwort auf:
Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.

So wie ich die deutschen Behörden einschätze, wird es sehr schwer, das nachzuweisen.
Unter folgendem Link findest du genaue Infos.
http://www.renten-fakten.de/witwenrente
LG,
annadi

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: Nela] #280575
03/11/2008 20:20
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Gegenseitige Rentenansprüche erwirbt man erst nach längerer Zeit selbst wenn man hier lebt.

LG Zaza

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: annadi] #280577
03/11/2008 20:23
03/11/2008 20:23
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Ist halt die Frage in wie weit die FZF fortgeschritten war.
Wenn das ganze bereits lief, ist es eine Ermessensentscheidung. Wobei sicherlich auch die Frage aufkommt "was will die Frau, ganz allein, fremd, hier in Deutschland".

Ich erkundige mich morgen mal.
LG Simla

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: LOE110119] #280583
03/11/2008 20:34
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 Antwort auf:
Wobei sicherlich auch die Frage aufkommt "was will die Frau, ganz allein, fremd, hier in Deutschland".

Und wenn sie sich nun um einen Aufenthaltstitel bemüht, dann kommt ja zu Recht der Verdacht auf, dass die Ehe nur zum Zweck des Aufenthalts geschlossen wurde.

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: Nela] #280585
03/11/2008 20:36
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Ja aber eigentlich hat sie dies ja vorher getan und ich sags mal "behördlich" --> die kann ja nix dafür, dass der Ehegatte wegstirbt.
Denke es wird sicherlich am Umstand liegen. Ob FZF beantragt wurde, Deutsch Start A1 länger begonnen, wie lange sie sich kannten und und und.

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: annadi] #280586
03/11/2008 20:38
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Danke für den Link, Annadi.

 Antwort auf:
es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern


Hmm, wie soll man das nachweisen? Es war jedenfalls wohl nicht abzusehen, dass der Mann so bald sterben würde (also Alter, Vorerkrankung o. ä.).

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: Nela] #280605
03/11/2008 21:08
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Nichts zu danken, ich hab einfach "Witwenrente" bei google eingegeben.
Aber selbst wenn sie trotz der kurzen Dauer der Ehe Anspruch auf Witwenrente hat, gilt dies nur für 2 Jahre. Denn ich nehme an, dass sie noch lange nicht über 45 Jahre alt ist.
Wenn eine Frau unter 45 ist, dann hat sie ein Recht auf eine kleine Witwenrente, die allerdings nur 2 Jahre gezahlt wird. Diese beträgt 25% der Rentenansprüche des Mannes. Wenn die Frau 45 ist, bekommt sie dann die große Witwenrente (55%). Sollte die Frau aber wieder heiraten, bekommt sie nichts mehr - eigentlich logisch.
Zumindest habe ich das so verstanden.
LG,
annadi

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: Nela] #280730
04/11/2008 10:28
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 Original geschrieben von: Nela

Aufenthalt?

Laut ABH eher chancenlos (siehe PN ;\) )
Simla

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: annadi] #280830
04/11/2008 15:18
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also entweder wurde das gesetz geändert (was ja öfert mal passiert)... denn ich kenne eine witwe deren mann gestorben ist als sie weit unter 45 war und sie heiratet ihren jetzigen lebenspartner nicht (obwohl 2 kinder und nun schon seit fast 20 jahren zusammen) damit ihr die witwenrente nicht verloren geht.
allerdings handelt es sich um deutsche und sie war von ihm schwanger.


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Re: Wer kennt sich da aus? [Re: dreamfighter] #280831
04/11/2008 15:21
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Es kommt ja auch auf die Länge der Ehe an.


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Re: Wer kennt sich da aus? [Re: dreamfighter] #280835
04/11/2008 15:40
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 Antwort auf:
allerdings handelt es sich um deutsche und sie war von ihm schwanger.

Wenn sie ein Kind erzieht (und sie war ja schwanger), dann bekommt sie laut diesem Link automatisch die "große Witwenrente". Hätte sie kein Kind gehabt, hätte sie nur für 2 Jahre die kleine Witwenrente bekommen und danach erst wieder ab 45.
Ich glaube die Länge der Ehe ab einer Dauer von 1 Jahr spielt keine Rolle.
LG,
annadi

Re: Wer kennt sich da aus? [Re: annadi] #280839
04/11/2008 15:56
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Darum wäre es eben das beste, sich mit der Pensionsversicherung in Verbindung zu setzen, da sind die Auskünfte verbindlich und am neuesten Stand.


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