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Aufenthalstanzeige beim Konsulat #279844
01/11/2008 10:58
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Huhu und ein wunderbaren Guten Morgen,

meine Mann ist nun schon 3 Monate in Deutschland. Seinen Auentahlatstitel hat er letzte Woche bekommen. Nun muss er sich ja beim zuständigen tun. Konsulat in Berlin melden. In seinem Pass steht innerhalb von 3 Monaten. Gelten die 3 Monate nach erhalt des Aufenthaltstitels? So wurde es ihm zumindestens gesagt udn so lese ich es auch aus dem Pass.

Liebe Grüße

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE090716] #279849
01/11/2008 11:08
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Hallo Armso,
in seinem Pass steht, dass er sich binnen 3 Monate beim Konsulat melden muss??????????
Kannst mir gern den genauen Textlaut (gem. Paragraph????) per PN schicken.

Aber unabhängig davon, würde ich es ihm empfehlen, geht aber auch schriftlich. Die Konsularkarte (Rote Karte) würde ich auf jeden Fall beantragen.
Simla

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE090716] #279852
01/11/2008 11:11
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Hi und moin,

3 Monate schon ???? Kein Wunder dass ich mich sooo alt fühle.

ansonsten alles wie Simla sagt und die "rote Karte" ist sehr hilfreich.

LG Zaza

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE110119] #279855
01/11/2008 11:15
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Huhu simla,

er hat es mir gestern aus dem Pass vorgelesen. Bin gerade auf Arbeit, werde es dir aber gern schicken.
Laut Text, wäre es 3 Monate nach Erhalt des Aufenthaltstitels.
Theoretisch müssen wir persönlich in berlin vorsprechen oder?

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE090716] #279859
01/11/2008 11:24
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Hallo Armso,
ich bin nicht Jesus und gehöre auch nicht zu seiner Familie aber ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass es die Deutschen etwas angeht, ob sich ein Ausländer bei der Vertretung seines heimatlandes meldet!
Es gibt da so einen berühmten Satz "Aufenthaltsanzeige nach Einreise"........der bezieht sich aber, wie auch das ganze Visum/AE/NE, nur auf Deutschland.

Aber ich bin immer offen für neues.........also nochmal vorlesen lassen und rüberschicken :).

Theorie und Praxis - da wir jetzt in Tunesien sind, würde ich in Berlin direkt anrufen und nachfragen. Ich erinnere mich nicht mehr, da schon zu lange her........aber ich meine nicht, dass es eine Anmeldung wie beim Einwihnermeldeamt gibt.
Und die Rote Karte kann man in München zumindest schriftlich machen. Dazu brauchte mein Sohn neulich eine Meldebescheinigung, Passkopie (inkl. AE-Kopie), 2 Bilder, 2 Euro, frankierter Rückumschlag und 10 Tage gedult.
LG Simla

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE110119] #279861
01/11/2008 11:28
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 Original geschrieben von: Simla
Hallo Armso,
ich bin nicht Jesus und gehöre auch nicht zu seiner Familie aber ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass es die Deutschen etwas angeht, ob sich ein Ausländer bei der Vertretung seines heimatlandes meldet!


Huhu Simla,

darum gehts auch nicht, es steht in arabisch im tun. Pass, dass er sich binnen 3 Monaten nach feststehenden verbleib in einem anderen Land, beim zuständigen Konsulat melden muss..
Ich kopiere es dir mal und kann es dir gern faxen
Liebe Grüße

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE090716] #279862
01/11/2008 11:36
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Ach jetzetle, die Tunesier
Ja mei, lasst Euch Zeit......heute, morgen, nächsten Monat, passt Euch doch bitte gefälligst an

Würde es denn zeitlich, kilometermässig passen nach Berlin zu fahren? Ist ja auch eine Reise wert..........aber vorher anrufen was er genau mitbringen muss, sonst wird es ganz schnell nervig.
Da wir weit weg von München wohnen müssen wir immer Samstag hinfahren.........und eigentlich ist es dort "ganz lustig". Man trifft immer irgendjemand, erfährt viel neues..........wenns zeitlich reinpasst würde ich persönlich vorbei schauen ;\)
--> ist er beim Konsulat registiert, kann er auch von hier aus wählen ;\)
LG Simla

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE110119] #279863
01/11/2008 11:39
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Nunja, sind knapp 250 km, wenn sschriftlich gehen würde, hätte ich auch kein Problem mit ;O)))

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE090716] #279867
01/11/2008 12:16
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Wir mussten im Jahr 2002 auf dem Standesamt unterschreiben, dass spätestestens 3 Monate nach Eheschliessung die Eintragung auf dem Konsulat erfolgen muss und auch die Anmeldung dort erfolgen soll.

Sie wollten die Heratsurkunde, die Meldebescheinigung, 2 Passbilder und eine Gebühr.

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: Cheker] #279868
01/11/2008 12:17
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Naja, wenn es drei Monate nach Eheschließung ist, dann geht es ja..Hats du es persönlich oder schriftlich erledigt?

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE090716] #279869
01/11/2008 12:20
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Mein Mann hat das über so einen Verein erledigt, der sich unter anderem um Papierkram für Tunsier kümmert.

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: Cheker] #279871
01/11/2008 12:39
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 Original geschrieben von: Cheker
Wir mussten im Jahr 2002 auf dem Standesamt unterschreiben, dass spätestestens 3 Monate nach Eheschliessung die Eintragung auf dem Konsulat erfolgen muss und auch die Anmeldung dort erfolgen soll.

Was soll das bringen? Kann doch gar nicht geprüft werden......
Wäre schön, alle Ehen wären in Tunesien registriert ;\)

Re: Aufenthalstanzeige beim Konsulat [Re: LOE110119] #279920
01/11/2008 15:01
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@Simla: ich weiss nicht, warum Du mich fragst, was das bringen soll!

Ich habe berichtet, wie es 2002 war, mein Mann musste das damals auf dem Standesamt unterschreiben.

Es war verpflichtend innerhalb 3 Monaten die Eheschliessung in D auf dem tunesischen Konsulat zu melden.

Es geht auch gar nicht darum, das dies geprüft wird.

Es wurde gefragt, ich habe berichtet, wie ich es erlebt habe.