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Integrationskurs Pflicht? #277883
16/10/2008 11:28
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Ich und mein Mann waren vorgstern auf der ABH zur Beantragung seiner Aufenthaltserlaubnis, die wir dann demnächst abholen dürfen. Ich stellte ein paar Fragen, jedoch bin ich mir nicht schlüssig, ob die Auskünfte wirklich richtig sind.
Besonderes Interesse galt dem Integrationskurs. Da wir uns mittlerweile schon bewerben wollen, wäre der Kurs natürlich bei Arbeitsaufnahme nicht gerade dienlich. Die Frau meinte zu mir, wenn mein Mann gut genug deutsch spricht, dann wäre der Kurs nicht wirklich erforderlich. Ich habe jedoch gelesen, dass er mittlerweile Pflicht ist. Welche informationen habt ihr?

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE090716] #277884
16/10/2008 11:44
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Ich hab leider auch nur verschiedenes gehört. Pflicht soll er sein, wenn man sich für den deutschen Pass entscheidet nach 3 Jahren, da muss man einen Test vorweisen. Heisst eigentlich auch nur das er den Test machen kann und bestehen muss, aber nicht unbedingt einen Kurs braucht.

Mein Mann hat einen Kurs gemacht, den aber nicht bestanden, er kann nun nocheinmal 300 weitere Stunden gefördert bekommen. Wäre aber alles keine Pflicht, nur dienlich zur Integration.

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: CandelaNeu] #277888
16/10/2008 12:09
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norbi Offline
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Guten Morgen !
Der Integrationskurs ist ein Angebot zur Verbesserung der Sprache und der Kenntnisse über D.! Er ist keine Pflicht, wenn die Zuwanderer, wie ja jetzt Bedingung, schon im Heimatland A1 gemacht haben. Wichtig ist er aber für die, die sich später einmal die Einbürgerung als Deutscher wünschen. Dazu ist unter anderm das Bestehen des Sprachtestes B1 (!) erforderlich.
Áusländer haben einen Rechtsanspruch mit Förderung auf diesen Kurs. Wer nach den ersten 600 Stunden die Prüfung B1 nicht besteht, oder wo sie garnicht erst angeboten wird, wie bei meiner Frau, kann nocheinmal 300 Stunden belegen, wie es CandelaNeu richtig schreibt.
LG norbi

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: norbi] #277928
16/10/2008 16:30
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der kurs ist auf alle fälle zu empfehlen. auch alleine schon damit er paar kontakte knüpfen kann.
er kann bei arbeitsaufnahme jederzeit abgebrochen werden und zu einem späteren zeitpunkt ggf. fortgeführt werden.

ich würde ihn auf alle fälle den kurs machen lassen. dann ist er beschäftigt und lernt gleich paar leute kennen. denn ob das mit der arbeit sooo schnell klappen wird ist die 2te frage.

bei meinem mann waren bei der arbeitssuche übrigends die zeugnisse des kurses auch sehr hilfreich zumal es die einzig deutschen waren und der arbeitgeber so einen ofiziellen bescheid über die vorhandenen deutschkentnisse hat.

und wie gesagt, hat er arbeit kann er mit dem kurs sofort aufhören und das arbeiten anfangen.


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Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: dreamfighter] #277938
16/10/2008 18:11
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sina82 Offline
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Ich kann mich da dreamfighter nur anschließen,
durch den Kurs hat der Mann soziale Kontakte,lernt langsam Land,Sitten und Leute kennen, und ist dann danach bereit für den dt.Altag

Also bei uns ist der Kurs Pflicht!!Wir hatte da keine Wahl(komme aus Bayern)!!
Der Kurs ging 6 Monate von Mon.-Freitag 8.30-12.30Uhr, mtl. mussten wir 100 euro dazu zahlen!!
Nebenbei hat er dann noch auf 400 Euro gejobbt..
Obwohl mein Mann damals fast kein deutsch konnte, hat er den Kurs mit einer 2 bestanden!!
Und es ist das einzige ``richtige,anerkannte``Dokument/Zeugnis welches er in seinen Bewerbungen vorlegen kann...

Ich kann jedem nur empfehlen den Kurs zu machen
....

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: sina82] #277946
16/10/2008 18:49
16/10/2008 18:49
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norbi Offline
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Hi !
Auch ich finde, dass es richtig ist diesen Kurs zu besuchen. Hatte nur auf die Frage geantwortet, ob er Pflicht ist und wann man diese B1 Zertifikat auf jeden Fall benötigt!
LG norbi

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: norbi] #277966
16/10/2008 21:41
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bandy Offline
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Salam, hier ist er Pflicht bei uns mein Mann hat Zeit ihn innerhalb seiner drei Jahre zu machen. Steht so auch in seinem Passport drinn. Es ist der ABH egal ob Mann Arbeit hat der Kurs muss gemacht werden. Mein Mann hat ihn neben seiner Arbeit gemacht was nicht immer einfach war. Es fehlten dann auch Schulstunden weil er garnicht hinkonnte da er am arbeiten war. Erhat den Kurs jetzt abgeschlossen. Schriftliche Prüfung bestanden auf das mündliche Ergebnis warten wir noch. So unterschiedlich ist es doch in unserem Land.


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE090716] #277969
16/10/2008 22:08
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,

ich sehe es bei Iris da ihr Mann ja auch da ist und er muss diesen Kurs machen bevor er überhaupt Arbeiten darf. Er musste einen Test machen und dort wurde eingeschätzt wieviele Stunden er machen muss, und er durfte bei den Fotgeschrittenen beginnen.

Soweit wie ich weiß ist dieser Kurs Pflicht.

Claudia

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #277980
16/10/2008 23:19
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norbi Offline
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Hallo Claudia !
Hat sich da schon wieder etwas geändert Also bei meiner Frau stand schon im Visum ....Erwerbstätigkeit Gestattet...!
Wenn ich das Gesetz richtig gelesen und verstanden habe, ist das B1 Zertifikat erst bei der unbefristeten Niederlassungserlaubnis bzw. beim Antrag auf die d. Staatsbürgerschaft notwendig
Aber ich habe auch in einem anderen Forum gelesen, dass wohl einige ABH hier ihre "eigenen Gesetze" machen
LG norbi

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: norbi] #277995
17/10/2008 07:53
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Meines Wissens ist dieser Kurst erst ab einem bestimmten Einreisedatum Pflicht.
Alle die vorher kamen, können ihn nachweisen, müssen es aber nicht.

2002/2003 war das freiwillig, mein Mann musste sich erst mal eine Bescheinigung besorgen, dass er gerne den Kurs machen wollte.

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE090716] #278001
17/10/2008 10:36
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Hallo Armso,
ich weiss nicht was genau Du die ABH gefragt hast.
Ein Erstantrag auf eine AE, eine Verlängerung, eine NE oder eine Einbürgerung - haben alle verschiedene Voraussetzungen (und manchmal auch verschiedene Sachbearbeiter).
Bei http://www.info4alien.de kannst Du alles nachlesen (Gesetze etc.).

Ich würde auch jeden Kurs/Bestätigung mitnehmen, vorallem an Anfang hat man mehr Zeit. Man darf nicht vergessen, dass viele Tunesier nicht gerade eine dicke Bewerbungsmappe mitbringen und viele bei Zeitarbeitsfirmen anfangen und sehr oft im Schichtbetrieb arbeiten - und dann siehts schlecht aus mit regelmässigen Kursbesuchen.
LG Simla

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: norbi] #278051
17/10/2008 17:28
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Mein Mann kam letztes Jahr im Juni. Er hätte den Kurs jederzeit für eine Arbeitsaufnahme abbrechen können.
Uns wurde gesagt, dass es eben nur für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit von nöten wäre diesen zu machen und zu bestehen.
Auch stand bei meinem Mann gleich drinnen dass er arbeiten darf. Also nachdem die Verlängerung des 3 Monats-Visums durch war. Was wir ja im gleichen Monat gemacht hatten als er ankam.


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Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: dreamfighter] #278052
17/10/2008 17:34
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Für meinen Mann war der Kurs Pflicht, da er kein Wort Deutsch sprach...doch auch wenn er Deutsch gekonnt hätte...hätte er den Kurs gemacht...da man somit etwas n der Hand hat. Ein Zeugnis...was für Bewerbungen immer gut ist...auch um zu zeigen das man über gute Kenntnisse verfügt...

Aber auch ohne Kurs kann man arbeiten.
Selbst im FZF stand Erwerbstätigkeit gestattet...


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Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: 8SuSu8] #278054
17/10/2008 17:53
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Ich finde die Aussagen durchaus richtig. Wenn mein Mann jedoch Aussicht auf Arbeit hat und diese durch den Integrationskurs dann eingeschränkt würde, wäre es für uns beide zum Nachteil. Zudem spricht mein Mann recht gut deutsch, hat das Zertifikat A1.
Wir werden sehen, was die ABH sagt.

Liebe Grüße

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE090716] #278067
17/10/2008 19:49
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also mein Mann muß diesen Kurs besuchen, wir haben es sogar schwarz auf weiß das es zu problemen führen kann wenn er seine AE verlängern muss (darf) und er diesen Kurs nicht besucht hat. So ist es in unerer Stadt Wir mussten schon 3 Job Angebote für Ihn auschlagen, wegen dem Kurs..
AA will das er arbeitet (er selbst auch), ABH sieht das aber ganz anders


Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.

Bertrand Russell
Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: lovegirl] #278083
17/10/2008 23:24
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Hallo,

genauso wie bei lovegirl war es bei uns auch. Mein Mann hat dann aber den Job angenommen. Wir haben dann Post von der AB bekommen, dass er ohne abgeschlossenen Kurs keine Niederlassungserlaubnis beantragen kann. So ein Schwachsinn! Wenn man die Möglichkeit hat zu arbeiten, ist das doch viel wichtiger. Ich habe mich dann ziemlich beschwert und habe einen Brief vom Bürgermeister erhalten, indem er sich über die Information der AB entschuldigt. Er schrieb, dass es natürlich möglich ist, trotzdem die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Wir warten im Moment darauf und bei der Abgabe der Unterlage wollte niemad etwas von dem Integrationskurs wissen.

viele Grüße


Verträume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum!
Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: dreamfighter] #278088
18/10/2008 10:27
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 Original geschrieben von: dreamfighter

Uns wurde gesagt, dass es eben nur für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit von nöten wäre diesen zu machen und zu bestehen.


Da man aber die Einbürgerung relativ "schnell" beantragen kann, würde ich mitnehmen was möglich ist.
Je mehr man sich hier eingelebt hat, arbeitet, ggfs. Sport betreibt, Freunde und und und.........desto ungünstiger/nerviger/kostenekeliger kommt da abends so ein Integrationskurs (vorallem wenn man der Meinung ist, man braucht den nicht, da man alles kann/weiss ).
LG Simla

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE110119] #278091
18/10/2008 11:19
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 Original geschrieben von: Simla
 Original geschrieben von: dreamfighter

Uns wurde gesagt, dass es eben nur für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit von nöten wäre diesen zu machen und zu bestehen.


Da man aber die Einbürgerung relativ "schnell" beantragen kann, würde ich mitnehmen was möglich ist.
Je mehr man sich hier eingelebt hat, arbeitet, ggfs. Sport betreibt, Freunde und und und.........desto ungünstiger/nerviger/kostenekeliger kommt da abends so ein Integrationskurs (vorallem wenn man der Meinung ist, man braucht den nicht, da man alles kann/weiss ).
LG Simla


Liebe simla,

durchaus richtig, da ich aber der Meinung bin, keinen Hartz 4 Antrag stellen zu wollen, wäre es durchaus von Vorteil, wenn 2 Gehälter das gemeinsame Leben finanzieren.Und ich finde, dies sollte dem deutschen Staat ebenso am Herzen liegen..

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE090716] #278096
18/10/2008 12:08
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Hallo Armso,
sämtliche Kurse können auch abends belegt werden, manche Institutionen bieten dies an mehreren Wochenende an.......

Ich weiss nicht, warum der Deutschkurs/test, Integrationskurs/test immer so negativ hingestellt wird (nicht auf Dich bezogen Armso!). In anderen Ländern (z.B. Niederlande) ist dies seit Jahren Pflicht und wird gern angenommen.
Kann auch nicht verkehrt sein, sich etwas im Land auszukennen, in dem man lebt und Grundkenntnisse einer Sprache ist auch nur von Vorteil.
LG Simla

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE110119] #278098
18/10/2008 12:15
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Huhu Simla,

ich betrachte den Integrationskurs nicht als Negativ, im Gegenteil. Wenn jedoch eine Entscheidungsfindung zwischen Kurs und Arbeit getroffen werden müsste, fände ich es besser, wenn man zur Arbeit tendiert.Hinzukommend ist er im ersten Moment ebenso eine finanzielle Belastung.

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE090716] #278101
18/10/2008 12:29
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Hallo Armso,
ja verstehe.
Aber zur Einbürgerung (in 2 Jahren).....wo ist da die Zeit? Bis dahin sollte man doch fast einen festen Job/Verpflichtungen haben?
Vielleicht stelle ich mir das zu leicht vor. Mein Habibi ist Anfang der 90iger eingereist. Aber so viel zeit, Energie, Lust, Interesse wie kurz nach der Einreise gab es dann nicht mehr.
Da gabs den Job, dann gabs ein Kind, Sport, Freunde........ Nach 2 Jahren intensivLeben in Deutschland wird es auch schwer zu begreifen, dass man einen Integrationskurs belegen soll....

Findet denn man nach der Einreise so schnell einen Ganztagsjob?
LG Simla

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE090716] #278153
19/10/2008 12:37
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 Original geschrieben von: armsofanangel
Ich finde die Aussagen durchaus richtig. Wenn mein Mann jedoch Aussicht auf Arbeit hat und diese durch den Integrationskurs dann eingeschränkt würde, wäre es für uns beide zum Nachteil. Zudem spricht mein Mann recht gut deutsch, hat das Zertifikat A1.
Wir werden sehen, was die ABH sagt.

Liebe Grüße


Also von Iris der Mann spricht auch sehr gut deutsch und deshalb muss man jedenfalls in Babyern einen Test zuvor machen wo dann festgelegt wird wieviele Stunden man machen muss. Er darf auch arbeiten aber halt nur nebenher und muss erst den test machen.

So die Infos von Iris.

Claudia

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: LOE110119] #278154
19/10/2008 12:43
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 Original geschrieben von: Simla
Hallo Armso,
sämtliche Kurse können auch abends belegt werden, manche Institutionen bieten dies an mehreren Wochenende an.......

Ich weiss nicht, warum der Deutschkurs/test, Integrationskurs/test immer so negativ hingestellt wird (nicht auf Dich bezogen Armso!). In anderen Ländern (z.B. Niederlande) ist dies seit Jahren Pflicht und wird gern angenommen.
Kann auch nicht verkehrt sein, sich etwas im Land auszukennen, in dem man lebt und Grundkenntnisse einer Sprache ist auch nur von Vorteil.
LG Simla


Simla so sehe ich es auch und finde es auch richtig. Es geht leider vielen so, dass Arbeitsangebote erst mal nach hinten gestellt werden müssen, aber eh man Wochen wartet und diskutiert, in der Zeit hätte man schon viele Stunden machen können. Wenn der jenige auch schon sehr gut Deutsch spricht und ein gutes Wissen über Politik, Geschichte von Deutschland hat, dann muss man nicht viele Stunden machen, aber oft wird dies immer als sehr gut eingeschätzt und erst nach dem Test merkt man das doch noch einiges gelernt werden muss.

Es geht in diesem Kurs ja nicht nur um die Deutsche Sprache, sondern um vieles mehr.

Claudia

Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #278168
19/10/2008 20:15
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Ruhrpott
Hallo,

es ist auf jeden Fall praktisch den Integrationskurs zu machen. Gerade weil ihr euch ja bewerben wollt, ist es sinnvoll, bei der Bewerbung anzugeben, dass er einen Kurs macht bzw. bestanden hat. Dann sehen die AGs gleich, dass er versucht sich zu intergrieren. Er knüpft Kontakte, lernt seine Rechte kennen und wo er sich bei Probs hinwenden kann. Zudem war es bei meinem Mann so, das 2 leihfirmen dort vorstellig waren, wo man evtl einen Job bekommen könnte. Zudem lernt er noch ordentlich deutsch. Sie reden dort auch über den Einbürgerungstest, was natürlich auch sehr praktisch ist. Und ja, er braucht den B1 test für die Einbürgerung. Zudem hätte mein Mann auch noch eine andere Prüfung machen können, um sozusagen eine noch höhere "Qualifikation" zu haben.
Also dein mann sollte diesen Kurs unbedingt machen. Hier ist es auch so, dass es verscheidene Schulen gibt, die diesen Kurs anbieten und auch verschiedene Zeiten zur Auswahl stehen (Vormittags und Abends).

Also ich muss sagen, fand es sehr gut, dass mein mann diesen Kurs gemacht hat. Dadurch hat er super schnell deutsch gelernt, einen netten Freund kennengelernt (einen Ägyper, der einzige Araber, der noch mit im Kurs war...) und auch so viel über D. (verhalten, gesetze, usw) erfahren. negativ finde ich das auf jeden Fall nicht. Und würde, wenn ich mal ins Ausland gehen sollte, auf jeden Fall auch so einen Kurs machen...aber gibts wohl nicht überall?

bei meinem Mann war es so, dass er morgens den Kurs besucht hat und nebenbei einen 400 Euro Job hatte, der meist abends war.

Last edited by Jule1980; 19/10/2008 20:16.

Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: Integrationskurs Pflicht? [Re: Jule1980] #279286
29/10/2008 10:21
29/10/2008 10:21
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Hallo und guten Morgen,

wir erhielten gestern auf der ABH den Aufenthaltstitel meines Mannes, hinzu eine BERECHTIGUNG zur Teilnhame am Integrationskurs, keine Verpflichtung. Arbeitsaufnahme ist sofort gestattet.Hinzu kommt, dass diese Berechtigung 2 Jahr gilt und bis dahin eine Anmeldung erfolgt sein kann. Für eine spätere Einbürgerung ist er verpflichtend.
Die zuständige ABH kann den Teilnehmer jedoch auch verpflichten, wenn nicht genügend Deutschkentnisse vorhanden sind.

Liebe Grüße

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