Leben und Arbeiten in Tunesien
Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Arbeitsaufnahme
Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.
Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen:
Ministère de l'Emploi
Bureau des Etrangers
10, Avenue Guled Haffouz
1005 Tunis
Tel.: 00216-71-798.196
Im Bundesverwaltungsamt werden länderkundliche Schriften erstellt, die ihre inhaltlichen Schwerpunkte in für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereichen haben.Diese Schriften können deutschlandweit über die Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige des Raphaels-Werkes, des Diakonischen Werkes und des Deutschen Roten Kreuzes gegen Schutzgebühr bezogen werden. Die Beratungsstellen bieten auch objektive und umfassende Beratung zu den Aussichten einer Auswanderung. Die Anschriften der Beratungsstellen und weitere Hinweise erhalten sie vom:
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer
50728 Köln
Tel. +49 (0) 228 99-358-4999
Fax +49 (0) 228 99-358-4829
E-Mail: InfostelleAuswandern@bva.bund.de
Internet:
http://www.auswandern.bund.dehttp://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.htmlClaudia