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Einladung #270854
12/08/2008 19:31
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Susi_Majnouna Offline OP
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Susi_Majnouna  Offline OP
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Hallöchen!

Wie sieht das aus wenn ich einen Tunesier einladen möchte (Besuchervisum)? Könnt mir das jemand mal ganz genau erklären, wie so die einzelnen Schritte sind? Und vorallem, wieviel muss man im Monat an Einnahmen haben, damit das Visum nicht abgelehnt wird? Hab im Merkblatt gelesen, dass man wenn man das Visum beantragt schon einen Flug reserviert haben muss...

Und wie ist das, wenn man in Deutschland heiraten will?! Ich meine wenn die bei der Behörde hier wissen, dass der Tunesier her kommt und dann hier heiratet kann es doch sein, dass sie ihm das Visum gar nicht geben, weil sie ja dann wissen, dass er eh nimmer zurück geht?! Oder verheimlicht man ihnen das vorher??

Danke schonmal für die Antworten!

Lg Susi


**J'ai l'immense chance d'avoir un amour comme lui**
Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #270856
12/08/2008 19:36
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Susi_Majnouna Offline OP
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Susi_Majnouna  Offline OP
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Ach ja und wie sieht das denn dann aus mit dem Deutsch Test, wenn man in Deutschland heiratet? Muss er den dann in Deutschland machen oder wie???


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Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #270863
12/08/2008 20:37
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Yuliya Offline
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 Antwort auf:
wieviel muss man im Monat an Einnahmen haben,


ich kann dir nur zu diesem Punkt was sagen. In NRW soll man als Verheiratete (2 Personen im Haushalt ohne Kinder) 1650€ netto/Monat nachweisen, um eine Einladung (mit Verpflichungserklärung) machen zu können. Alleinstehende müssen bisschen weniger vorzeigen.

Re: Einladung [Re: Yuliya] #270909
12/08/2008 22:53
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Wenn man in Deutschland heiraten will muss man trotzdem den Test beim Goethe Institut in Tunis machen...nicht in Deutschland


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Re: Einladung [Re: 8SuSu8] #270913
13/08/2008 00:03
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Muss er den dann vor oder nach der Hochzeit in Deutschland machen???


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Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #270916
13/08/2008 00:25
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sunnygirl1975 Offline
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 Original geschrieben von: Miss_Bouyahi
Muss er den dann vor oder nach der Hochzeit in Deutschland machen???


wenn erzum heiraten einreisen will, muss er den test VORHER in tunis machen. sonst darf er noch nicht mal den antrag stellen auf ein heiratsvisum.

wenn er ein besuchsvisum beantragen will, braucht er keinen test. wenn er während seines besuchs hier den aufenthaltszweck "mal eben so" ändern möchte, kann es sein, dass es a.) nicht geht - sprich heiraten impossible ist. oder b.) selbst wenn ihr heiraten könntet, er danach erst wieder nach hause muss und dann vor ort den antrag auf FZF stellen muss - und den test dort ablegen muss.

es ist kein MUSS, dass ein besucher, der dann hier verheiratet ist, wieder ausgewiesen wird, es ist aber AUCH KEIN MUSS, ihn mit augen-zu-drücken hierzulassen und ds visum des besuchs in eine befristete AE umzuwandeln...

wollt ihr mit besuchsisum hier eine hochzeit ins auge fassen?! hab ich das richtig interpretiert?! ich würd eher direkt ein visum zu eheschließung in D beantragen...trotz test etc..

lg,
sandra

Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #270917
13/08/2008 00:26
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Bevor er das Visum beantragt...also vor der Hochzeit in Deutschland


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Re: Einladung [Re: sunnygirl1975] #270920
13/08/2008 00:32
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Susi_Majnouna Offline OP
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Also um mich gehts hier nicht...ich bin schon verheiratet

Ach so ja ich wusste nichts von dem Heiratsvisum. Braucht man denn dafür die selben Papiere wie für das Besuchervisum?? Wie genau läuft das denn hier alles ab dann?


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Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #270921
13/08/2008 00:34
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sunnygirl1975 Offline
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 Original geschrieben von: Miss_Bouyahi
Also um mich gehts hier nicht...ich bin schon verheiratet



ich tat mich schon wundern...du hast ja dort geheiratet...aber manchmal hält doppelt halt besser... ;\)
(es ist schon spät, es sei mir verziehen, i am so sorry )

Re: Einladung [Re: sunnygirl1975] #270923
13/08/2008 00:39
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Susi_Majnouna Offline OP
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Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #270924
13/08/2008 00:44
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YasminHabibi Offline
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Hi Miss_Bouyahi,

kann dir nur schreiben wie´s mit einer Einladung von hier für Familienmitgliedern ist.

Du mußt zur Ausländerbehörde und dort eine Einladung (wie ein Antrag) ausfüllen,deine Daten die Daten des Einreisenden.Dann benötigst du einen Einkommensnachweis und mußt 25,-- Euro zahlen
(hab das heut mit meinem Pa gemacht für meinen Schwager).Die Einladung bekommst du dann mit.Ja und dann muß man sie heile nach TN bringen.Also nicht einfach ein Brief schicken,kommt nie an.Ist schon eine Einladung auf dem Postweg verloren gegangen.

WIe das bei einer Heirat abläuft weis ich leider nicht.

lg Yasmin


16.05.2008 Mein Traum wird war
Liebe dein Leben, lebe deine Liebe.
Re: Einladung [Re: YasminHabibi] #270925
13/08/2008 01:05
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Hallo, habe 2001 ein Besuchsvisum beantragt. Bei der Ausländerbehörde mußte ich Mietvertrag, Gehaltsbescheinigunen , Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts vorlegen und eine Begründung für den Besuch. Dann habe ich den Antrag bekommen, den nach TN geschickt --- Visum wurde abgelehnt

Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #270947
13/08/2008 13:20
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daggi welchen grund hast du angegeben? und arbeitet derjenige fest oder immer nur jobs?...


was muss ne alleinstehende an geld netto vorweisen wenn man jemanden einladen will?... bestimmt auch so 1400 netto oder?


grüßcen \:D

Re: Einladung [Re: Emotionless] #270950
13/08/2008 13:33
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sunnygirl1975 Offline
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hallo emo,

die gehaltsnachweise sind von bundesland zu bundesland verschieden.
ich weiß, dass ich in FFM keine verpflichtungserklärung hätte unterschreiben können, hier aber reichte mein einkommen - kindergeld und unterhaltsvorschuß wurden da bei mir übrigens auch mit reingerechnet und dann halt miete gegengesetzt (letztere ist bei mir im vergleich recht hoch, daher war ich froh, dass der rest mit zum guthaben dazukam)

was mich wundert: ich bekam die verpflichtungserklärung beim bürgerservice, nicht bei der ABH. außerdem haben die das dann an die abh geschickt und von dort per diplomatenpost direkt an die botschaft (ne kopie).
eine "einladung" gab es da nicht. ich hab die VE ausgehändigt bekommen und musste die nach TN schicken.

Re: Einladung [Re: Emotionless] #270988
13/08/2008 21:16
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hallo emotionsless, ich weiß heute nicht mehr genau, welchen Grund ich angegeben habe. Ich weiß nur, daß es abgelehnt wurde, wegen seiner Papiere. Ich glaube 1200,-€ waren es , aber auch das weiß ich nicht mehr Alzheimer läßt grüßen ;\)

Re: Einladung [Re: Daggi] #270992
13/08/2008 21:27
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Für ein einfaches Besuchervisum muss man auf der Verpflichtungserklärung keinen Grund bei uns angeben.



@ sunny: viele sprechen bei der Verpflichtungserklärung von "Einladung", habe ich auch schon oft so gehört


"Erinnere dich an die Vergangenheit, träume von der Zukunft, aber lebe heute!"
Sören Kierkegaard
Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #271125
15/08/2008 00:11
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hier steht ganz genau was man für Unterlagen benötigt:

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tun...perty=Daten.pdf

Wenn du noch genaue Fragen hast, wende dich doch direkt an die Konsularabteilung per Mail: http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/Kontakt,verteilerId=92656.html

Claudia

Re: Einladung [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #271429
18/08/2008 14:45
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Nochmal eine Frage: Wäre das alles mit den Papieren nicht viel einfacher wenn man für ihn einfach ein Besuchervisum beantragt, dem Konsulat nichts sagt, und dann einfach, wenn er hier ist heiratet und er dann so automatisch hier bleibt???


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Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #271431
18/08/2008 15:03
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 Original geschrieben von: Miss_Bouyahi
Nochmal eine Frage: Wäre das alles mit den Papieren nicht viel einfacher wenn man für ihn einfach ein Besuchervisum beantragt, dem Konsulat nichts sagt, und dann einfach, wenn er hier ist heiratet und er dann so automatisch hier bleibt???


einfacher....hmm....wenn man bedenkt, dass besuchervisa recht gern abgelehnt werden und man keine chance hat zu remonstrieren....

und selbst wenn es mit dem besuchsvisum klappt und keiner die heimlichkeiten kennt....es ist nicht klar, dass die betreffenden a.) werden heiraten dürfen und b.) selbst wenn sie - dank möglicher umwege - heiraten, er dann auch nahtlos hier bleiben kann...
denn: der zweck des visums war ein besuch. keine hochzeit.
sprich, die ABH hat das recht, ihn auszuweisen, damit er vor ort in TN das korrekte visum beantragt - inkl. dem dazugehörigen bestandenen test A1!
ob die ABH das dann so macht oder ein auge zudrückt, weiß niemand...

eine bekannte von mir wurde schwanger während des 3monatigen besuchs, sie heiratete den werdenden vater während der 3 monate, er hatte 3 angebote für einen festen job - und dennoch wurde nur mittels anwaltlichem druck durchgesetzt, dass er bleiben durfte, das visum im zweck umgeschrieben wurde bzw eine befristete AE erteilt wurde und er nicht ausreisen musste....

von dem her.... es mag easier anmuten, kann aber letztlich mehr zum horrortrip werden, als von anbeginn das korrekte visum zu beantragen

lg,
sandra

Re: Einladung [Re: sunnygirl1975] #271436
18/08/2008 15:53
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In der Regel darf in Deutschland nicht mit einem Besuchervisum geheiratet werden, in Dänemark beispielsweise sieht es da wieder anders aus, bzw sah es vor 1 Jahr noch...

Re: Einladung [Re: CandelaNeu] #271440
18/08/2008 16:04
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hallo zusammen, also ich kenne mich zwar nicht sehr gut aus mit dem Thema, aber ich hatte eine deutsche Freundin und sie hat mir erzählt wie sie einen Tunesier geheiratet hat.

Es gibt verschiedene alternativen :

1- einfach mit Besuchervisum hierhin reisen, und dann in holland heiraten..

2- Oder die Frau muss vorher einen Termin beim Standesamt festhalten, fliegt der freund von Tunesien nach Deutschland mit Touristenvisum und dann heiraten, ich denke, er darf auch hier bleiben und muss nicht nach Tunesien verreisen.

Diese Infos sind aber alt (ca 2001-2003) ich weiss nicht ob die Infos noch Aktuell sind!

Was auf jeden Fall richtig und vermute ich mal legal ist, dass man mit Touristen Visum die ganze Europa verreisen kann außer England (wegen Schengen Abkommen).. also man könnte andere Ziel außer deutschland suchen und dort sich anmelden und heiraten..

Es muss alles innerhalb der Visumzeit geschehen und das Visum muss nich ablaufen sonst hat man Probleme!

Man muss nicht lügen, aber man muss nicht alles erzählen (mein Rechtsanwalt sagt das mir immer ;-) )

bitte die Infos ohne Garantie und Gewähr, das ist nur eine meinung! richtig wäre wenn man einen Rechstanwalt fragt, und nicht wenn es zu spät wird ;-)

Ciao a tutti . Massimiliano

Last edited by massimiliano; 18/08/2008 16:06.
Re: Einladung [Re: CandelaNeu] #271442
18/08/2008 16:31
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 Original geschrieben von: CandelaNeu
In der Regel darf in Deutschland nicht mit einem Besuchervisum geheiratet werden, in Dänemark beispielsweise sieht es da wieder anders aus, bzw sah es vor 1 Jahr noch...


deshalb schrieb ich auch "dank möglicher umwege"...
DK war DIE alternative, aber es hieß auch mal, dass ein paar ABH's dies nicht anerkennen, da eben hier nicht dem rechtmäßigen visazweck entsprechend gehandelt wurde....

Re: Einladung [Re: massimiliano] #271457
18/08/2008 19:52
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Trotzdem darf der Mnan nach der Heirat (wenn diese mit einem Besuchervisum passiert ist) nicht hier bleiben.
Er muss zurück und dort die FZF benatragen...egal ob man hier in Dt heiratet oder Dänemark...


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Re: Einladung [Re: Susi_Majnouna] #271458
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 Original geschrieben von: Miss_Bouyahi
Nochmal eine Frage: Wäre das alles mit den Papieren nicht viel einfacher wenn man für ihn einfach ein Besuchervisum beantragt, dem Konsulat nichts sagt, und dann einfach, wenn er hier ist heiratet und er dann so automatisch hier bleibt???

.......wenn es keinen Haken geben würde, man so das Deutsch-A1-Zertifikat umgehen könnte, würde es wohl jeder so machen!

Einfacher Tip: Einfach bei der eigenen Ausländerbehörde anrufen und nachfragen!
Von meiner kann ich nur mitteilen ---> auf jeden Fall wieder nach hause!
LG Simla

Re: Einladung [Re: 8SuSu8] #271463
18/08/2008 22:02
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 Original geschrieben von: 8SuSu8
Trotzdem darf der Mnan nach der Heirat (wenn diese mit einem Besuchervisum passiert ist) nicht hier bleiben.
Er muss zurück und dort die FZF benatragen...egal ob man hier in Dt heiratet oder Dänemark...


8susu8, i.d.r schon, weil es das gesetz so will bzw. die ABH entscheidet.
ausnahmen bestätigen diese regel wie immer.
nur darauf sollte man (frau) besser nicht spekulieren, weil es eben auch anders kommen könnte als man dachte und meinte... siehe simla's ABH ;\)

von dem her: besser den richtigen weg versuchzt.
weil, mal im ernst: was, wenn von vornherein das besuchsvisum abgelehnt wird?! dann dort den antrag auf hochzeitsvisum o.ä stellen? auch ein wenig dusselig, da außerdem noch zeitverlust...

lg,
sandra

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