Marokko:
Stand 22.05.2008
( Unverändert gültig seit: 22.05.2008 )
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die terroristischen Attentate und Zwischenfälle im Laufe des Jahres 2007 mit mehreren Toten und zahlreichen Verletzten zeigen zusammen mit den Verhaftungen und Gerichtsverfahren der letzten Monate, dass auch in Marokko trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv sind und unverändert Anschläge planen.
Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Qaida im islamischen Maghreb auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen. Die marokkanischen Innenbehörden gehen unverändert von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Das Auswärtige Amt rät daher – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie religiöse Kultstätten.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur, Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur .
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Quelle : AA