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An alle die in Deutschland geheiratet haben #254943
19/05/2008 16:20
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Huhu,

ich komme gerade vom Standesamt und bin so ein wenig verwirrt.

Erste Aussage: ich benötige kein Ehefähigkeitszeugnis?

Wie habt ihr das mit der Beitritsserklärung zur Eheschließung gemacht?
Laut Aussage der Standesbeamtin benötigt ER die Urkunden legalisiert fürs OLG. Habt ihr sie also einmal fürs Standesamt und einmal für die Botschaft legalisieren lassen?

Danke für Eure Antworten und liebe Grüße

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: LOE090716] #254945
19/05/2008 16:29
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Madi die Papiere brauchst Du erst aufm Standesamt wenn Dein Mann da ist, somit also nur einmal, denn er bekommt die Sachen ja von der Botschaft zurück.
So wars jedenfalls bei uns.


Das Ehefähigkeitszeugnis kannst Du aber erst beantragen wenn alle beglaubigten und legalisierten Papiere in D. hast.

Und dann kann das Fest fast schon starten.

Heiratet Ihr dort?

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: Mahdia_haeti] #254948
19/05/2008 16:37
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Das witzige ist, sie meinte ich brauche gar kein Ehefähigkeitszeugnis.

Die Beibringung zur Eheschließung brauch ich ja vor dem Visaantrag..mir raucht der Kopf *grins

Last edited by armsofanangel; 19/05/2008 16:38.
Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: LOE090716] #254949
19/05/2008 16:40
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was ist eine beibringung zur Eheschliessung?

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: Mahdia_haeti] #254950
19/05/2008 16:43
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Ich möchte in Deutschland heiratzen und da er kein Visa hat, muss ich die Heirat allein anmelden. DIe brauchen jedoch die Genehmigung vom OLG.

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: LOE090716] #254952
19/05/2008 16:44
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achso.... hmmm alles neu wie mir scheint, nu weiss ich auch nimmer weiter...

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: Mahdia_haeti] #254959
19/05/2008 16:57
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ich danke dir trotzdem für deine Hilfe!

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: LOE090716] #254962
19/05/2008 16:59
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Hallo..

ich denke, wenn du in D heiratest braucht dein Mann das Ehefähigkeitszeugnis oder, wenn er aus einem Land kommt, das dieses Dokument nicht erteilt, muss er eine Befreiung davon beim zuständigen OLG beantragen.


MfG

Hayati



Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: Hayati] #254964
19/05/2008 17:02
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Huhu Hayati,

erste einmal DANKE..ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich ebenfalls eines benötige.

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: LOE090716] #254971
19/05/2008 17:10
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Hallo..

nein, das braucht dein Mann. Es sollte aber darauf geachtet werden falls er eins vorlegen kann, das dein Name als zukünftige Frau mit drin auftaucht. Ich habe es bei einem dt-türkischen Paar erlebt, das das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis nicht angenommen hat wegen dem fehlenden Namen der Verlobten. In ihrer Ratlosigkeit ( der Zukünftige war ja nun schon eingereist und alles hing an Fristen) haben die sich eine Schreibmaschine mit türkischer Tastatur besorgt und eben selber Hand angelegt. Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott...

Aber soweit ich weiss, wird in TN kein EFZ ausgestellt, also wende dich an dein OLG und erkundige dich, falls es eine Befreiung davon gibt und ihr die braucht, was zu tun ist.

Ich bin ehrlich froh, das alles restlos hinter mir zu haben. Heute hat mein Mann seine Niederlassungserlaubnis bekommen.

Viel Erfolg für dich/euch!

LG

Hayati




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Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: Hayati] #254982
19/05/2008 17:36
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 Original geschrieben von: Hayati

Aber soweit ich weiss, wird in TN kein EFZ ausgestellt, also wende dich an dein OLG und erkundige dich, falls es eine Befreiung davon gibt und ihr die braucht, was zu tun ist.

LG

Hayati


...aber eine Bescheinigung, dass er in Tunesien noch nicht verheiratet ist, wird schon ausgestellt. So wars jedenfalls bei uns (ist aber schon 36Jahre her) und dann haben wir auf Bitten seiner Schwester doch in TN geheiratet und mussten alles noch einmal für mich besorgen


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: chadisha] #254985
19/05/2008 17:54
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Die normalen legalisierten papiere brauch er schon.
Weiß denn jemand wie lange der Antrag beim OLG dauert?

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: LOE090716] #254987
19/05/2008 17:57
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Hallo angel

Also wir haben ja gerade alles hinter uns und das lief folgendermaßen ab.

Erst einmal sämtliche angeforderten Papiere zusammentragen und die von Deinem Freund übersetzen( nur anerkannte Übersetzer) und legalisieren lassen, dann mit Euren Papieren zum Standesamt.
Dort habe ich eine Erklärung bekommen die er ausfüllen ( ich hatte eine ausgefüllte Kopie zum Orginal mitgeschickt) und unterschreiben mußte, wenn das geschehen ist mit allen Unterlagen zum Standesamt und dann wurde der Antrag für das EFZ beim Oberlandesgericht gestellt und hingeschickt.
Aber Achtung bei uns dauerte das nur zwei Wochen und da er seinen Deutschkurs noch nicht hatte sind wir ganz schön in Bedrängnis gekommen. Das EFZ gilt ein halbes Jahr ab Ausstellung.
Wie gesagt hier bei uns, OLG Celle, ging das sehr schnell, erkundige Dich vorher nach den Bearbeitungszeiten, das soll recht unterschiedlich sein.
Wenn Du noch Fragen hast , melde Dich auch per PM.

Viel Erfolg für Euch

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: shila_S] #254989
19/05/2008 18:01
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Mir ging es eigentlich nur darum, ob ich die Papiere doppelt legalisieren lassen muss.Einmal für das Standesamt und einmal für die Botschaft. Wie habt ihr das gemacht??

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: LOE090716] #254990
19/05/2008 18:09
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Hm, ehrlich gesagt weiß ich gar nicht mehr, wo wir welche Papiere brauchten. Aber ich glaube nein, wir haben die Papiere nicht doppelt legalisieren lassen. Aber mit 100% Sicherheit kann ich das nicht mehr sagen, aber viell. erinnert sich mein MAnn noch, den kann ich später mal fragen.


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: Jule1980] #255000
19/05/2008 18:36
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Wir haben nichts doppelt legalisieren lassen.
Er bekommt ja dann das EFZ und das ist für die Botschaft.

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: shila_S] #255011
19/05/2008 19:01
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Mein Standesbeamtin meinte, sie brauch für die Befreiung durch das OLG

eine legalisierte Geburtsurkunde, eine legalisierte Meldebescheinigung, eine beglaubigte Kopie des Reisepasses und eine legalisierte Ledigkeitsbescheinigung, also all das was die Botschaft auch braucht..deshalb geh ich von doppelt aus..hm ich weiß auch nichte mehr..

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: LOE090716] #255016
19/05/2008 19:31
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Die Botschaft braucht die Unterlagen nicht.
Mit dem Beleg vom Standesamt über den Termin der Eheschließung, Passfotos und dem bestandenen Deutschtest , wird dann das Visum beantragt. Wenn ich mich recht erinnere.

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: shila_S] #255072
19/05/2008 22:35
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Mach dich mal nicht verrückt.

Ich finde diese Seite sehr umfangreich aber hier werden so gut wie alle Fragen beantwortet und so ist das auch.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/Uebersicht.html

Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und lebe in Deutschland. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich meine/n ausländische/n Partner/in in Deutschland heiraten möchte?

Zunächst sollten Sie das Standesamt an dem Ort, an dem Sie Ihre Eheschließung planen, um Auskunft bitten. Anschließend sollten Sie die erforderlichen Unterlagen zusammentragen. In vielen Fällen müssen die ausländischen Urkunden Ihres künftigen Ehepartners noch übersetzt und bestätigt werden. Informationen zu den genauen Verfahren finden Sie hier:

* Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden

Sobald Ihnen das Standesamt bestätigt, dass die für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen vollständig sind, kann Ihr künftiger Ehepartner bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung das eventuell erforderliche "Visum zur Eheschließung" beantragen. Ob ein Visum zur Einreise erforderlich ist, erfahren Sie hier:

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/seite__wirksamkeit.html

Legalisation von tunesischen Urkunden

Merkblatt

Legalisation von tunesischen Urkunden

Stand: 25.01.2008



Tunesische öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll.

Die Legalisation wird durch die Konsularbeamten der Botschaft vorgenommen. Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit ist § 13 des Konsulargesetzes, in dem es unter anderem heißt: "Die Konsularbeamten sind befugt, die in ihrem Amtsbezirk ausgestellten öffentlichen Urkunden zu legalisieren. ...Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. ...Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen."

Ebenso wie die Konsulate fremder Staaten in Deutschland sind die deutschen Auslandsvertretungen im Legalisationsverfahren auf Vor- und Überbeglaubigungen durch Behörden des Gastlandes angewiesen. Es liegt angesichts der vielen vorzunehmenden Legalisationen (im Jahr 2000 waren es weltweit mehr als 150.000) auf der Hand, dass in Ländern mit schwieriger Behörden- und Infrastruktur eine direkte Prüfung in jedem Einzelfall nicht durchführbar ist. Hier sind die deutschen Auslandsvertretungen darauf angewiesen, dass die Partnerbehörden im Gastland die Beglaubigungen so verlässlich vornehmen, dass die fremde Urkunde mit dem Legalisationsvermerk der Botschaft zu Recht den gleichen Beweiswert wie eine deutsche Urkunde in Deutschland entfaltet.

Denn durch die Legalisation wird es möglich, dass eine ausländische öffentliche Urkunde in Deutschland wie eine inländische öffentliche Urkunde behandelt wird. Die Konsularbeamten sind dazu berufen, am Schutz des Urkundenverkehrs im Inland mitzuwirken und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit amtlicher Bescheinigungen zu schützen. Der Konsularbeamte lehnt daher die Legalisation nicht nur dann ab, wenn die Urkunde gefälscht ist, sondern auch wenn es sich offenkundig um eine inhaltlich falsche Urkunde handelt, die also einen Sachverhalt bescheinigt, der nicht wirklich vorliegt.

Für die Legalisation von Urkunden gelten folgende allgemeine Grundsätze:

*

Die tunesischen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden; Kopien oder Übersetzungen genügen auch dann nicht, wenn sie beglaubigt sind.
*

In Tunesien ist die Legalisation von Urkunden nur möglich, wenn sie in der Regel zuerst durch das zuständige Gouvernorat des Bezirkes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde und anschließend durch das tunesische Außenministerium in Tunis (Ministère des Affaires Etrangères, Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe / Rue Nord Hilton, 1002 Tunis – Mutuelleville, Tel.: 71-847.500,nahe des Hotels Sheraton) beglaubigt worden sind. Bei bestimmten Urkunden, z.B. notariellen Eheverträgen, kann eine Vorlegalisation durch das Justizministerium notwendig sein.
*

Urkunden, die mit einer automatisierten Unterschrift erstellt wurden, können nur dann legalisiert werden, wenn zunächst entweder die handschriftliche Unterschrift nachgeholt oder das Dokument von der ausstellenden Behörde manuell beglaubigt wurde.
*

Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss durch den Urkundeninhaber oder eine von ihm ermächtigte Person persönlich bei der Botschaft eingereicht werden.
*

Bevollmächtigte müssen abgesehen von der zu legalisierenden Urkunde folgende Unterlagen vorlegen: eine schriftliche und signierte Vollmacht der/des Urkundeninhabers/-in; eine Fotokopie des Passes des Urkundeninhabers; eine Fotokopie des deutschen Aufenthaltstitel, falls der Urkundeninhaber in Deutschland lebt und dort visumpflichtig ist; Nachweis des Bezuges zum deutschen Rechtsverkehr z.B. in Form einer Mitteilung der deutschen Behörde, dass die Urkunde für ein konkretes Anliegen in legalisierter Form benötigt wird (bei einer Anmeldung zur Eheschließung wird vom Standesbeamten oftmals ein "Laufzettel" ausgehändigt).
*

Für die Legalisation werden von der Botschaft Gebühren und Auslagen nach dem Auslandskostengesetz erhoben. Die Gebühren betragen 20,- € (für Personenstandsurkunden wie z.B. die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde einer standesamtlichen Trauung) bzw. 40,- € (für sonstigen Urkunden wie z.B. Heiratsurkunde bei einer Eheschließung vor dem Notar, Ledigkeitsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Gerichtsurteile), zahlbar jeweils nur in bar und in Dinar.
*

Zum Aufgabenumfang der Botschaft gehört es nicht, Urkunden zu beschaffen oder Vor- und Überbeglaubigung einzuholen. Dies muss vom Urkundeninhaber bzw. über eine von ihm beauftragte Person bzw. einen Anwalt erledigt werden.
*

Der Kurierweg des Auswärtigen Amtes steht für die Versendung von Urkunden oder von Bargeld zur Gebührenbegleichung nicht zur Verfügung.
*

Zu legalisierende Urkunden werden montags bis freitags zwischen 08.00 und 10.30 Uhr in der Konsularabteilung der Botschaft (Schalter 5) entgegengenommen. Die Abholung erfolgt am darauf folgenden Arbeitstag montags bis donnertags um 14.30 Uhr, freitags um 12.15 Uhr.

Schau dich mal ganz in Ruhe auf diesen Seiten um, ich weiß es sind so viele Infos aber diese sind am aktuellsten und so ist es verlangt.

Und wenn du gar nicht weiter kommst, dann besuche mich halt noch mal im Büro und wir holen uns alles per telefon gemeinsam ein.

Claudia

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #255280
20/05/2008 19:21
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Wir haben am 09.06.07 in Niedersachsen geheiratet.

Wenn Du magst, schick mir eine PM und ich schick Dir meine Tel.-Nr., dann telefonieren wir. Das geht besser und ist meist aufschlußreicher als schreiben.

In Niedersachsen dauert die Befreiung des EFZ nicht lange (OLG Celle). Ca. 2 Wochen.
In anderen Bundesländern kann 2 oder 3 Monate !! dauern.
Aber auch dafür gibt es eine schnellere Lösung.

Legalisieren lassen muss ER seine Papiere nur 1 x bei der Botschaft in Tunis!!
Die brauchst Du dann für das Standesamt.
etc.
etc.
etc.

Re: An alle die in Deutschland geheiratet haben [Re: Samia1001] #255300
20/05/2008 21:47
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Das Angebot nehme ich gerne an, danke!