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Scheidung - Muss er zurück? #248640
17/04/2008 14:02
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Sarana Offline OP
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Hallo

mein mann ist seit ein paar monaten bei mir in deutschland und hat ein visum momentan für ein jahr. in ein paar monaten wird es verlängert.
ich denke darüber nach mich von meinem mann zu trennen, möchte aber nicht das er zurück nach tunesien muss, weil wir ein gemeinsames kind haben, welches ich ihm nicht nehmen möchte.
muss mein mann im falle einer scheidung zurück gehen, trotz dem baby?
wie gesagt, er ist erst seit ein paar monaten in deutschland, hat seine schule beendet und bekäme eigentlich in ein paar monaten seine visum verlängerung (wieder für ein jahr, glaube ich. oder für 2)

wie sieht das ganze aus, wenn wir ein baby haben? bekommt er dann eigentlich direkt eine unbefristete aufenthaltserlaubnis? oder muss er trotzdem zurück im falle einer trennung?

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: Sarana] #248646
17/04/2008 14:18
17/04/2008 14:18
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LOE080708 Offline
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Nein! Er muss nicht zurück..

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: Sarana] #248647
17/04/2008 14:21
17/04/2008 14:21
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Hayati Offline
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Hallo..

im Zweifelsfall sollte einen verantwortungsbewussten liebenden Vater auch nicht die Entfernung zwischen TN und D abhalten, für sein Kind da zu sein und einen regelmässigen Kontakt zu sichern. Also würde ich ihm alle notwendigen Erkundungen und Anfragen diesbezüglich überlassen, da er damit auch sein Engagement zeigen kann. Er kann zum Jugendamt gehen und sich erkundigen. Es geht um seine Verantwortung als Vater und das solltest du ihm nicht abnehmen. Denn wenn er sich später plötzlich nicht mehr um euer Kind kümmern sollte, weil er vielleicht eine andere Familie gründet oder einfach kein Interesse hat, wirst du auch nichts ändern können.
Weiss er von deinen Trennungsabsichten? Je nachdem wo die Gründe für die schnelle Trennung liegen, besprecht das miteinander und teilt euch, wenn es gut für das Kind ist, in eure Verantwortung als Eltern.
Auch du kannst/solltest dich beim Jugendamt informieren, sicher können auch einige Userinnen hier noch gute Tipps geben.

MfG

Hayati



Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: Sarana] #248650
17/04/2008 14:28
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LOE110119 Offline
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Hallo,
ein deutsches Kind ist keine Garantie auf eine Verlängerung! (Sonst wäre es ja für viele sehr einfach ;\) ).
Da müssen dann schon weitere Voraussetzungen erfüllt werden (wie z.B. Bestreitung der Lebenshaltungskosten aus eigenen Mitteln etc.)
LG Simla

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: Sarana] #248651
17/04/2008 14:29
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AliBaba Offline
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Hi Sarana,

das beste wird sein, Du erkundigst Dich hier: Beratung

Hier findest Du Kontaktadressen, Telefon-Nummern etc. wo Du Deine Fragen stellen kannst. Denn häufig gibt es auch regionale Unterschiede bei der Auslegung der Gesetze durch die ABH. Und diese Leute (s. Link) haben schon einen guten Durchblick...

Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute,

Alibaba

Last edited by AliBaba; 17/04/2008 14:34.
Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: AliBaba] #248654
17/04/2008 14:37
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Salecha Offline
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http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

auch hier findest du immer jemanden, der dir weiterhelfen kann.

Hoffe das funktioniert mit dem Link


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: AliBaba] #248655
17/04/2008 14:40
17/04/2008 14:40
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sunnygirl1975 Offline
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so weit ich weiß, muss er nicht zurück, wenn er zusammen mit dir die kindessorge übernimmt.
dies heißt nicht, dass er mit der kindsmutter zusammen leben muss. es bedeutet lediglich, dass beide das sorgerecht haben und den umgang mit dem kind wünschen und ihn auch pflegen.

nach hiesieger gesetzeslage hat jedes DEUTSCHE kind ein recht darauf, dass der vater desselben eben hier ist. egal welche nationalität. so ist mein kenntnisstand. bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

mein ex hat nach 1 jahr visum dann nochmal ca. 2 jahre AE bekommen, da der pass dann auch ablief. mit dem neuen pass war dann die unbefristete AE drinnen.
es gibt aber auch ABH's, die nach dem ersten jahr direkt die unbefristete AE ausstellen.

lg, & viel glück,
sandra

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: sunnygirl1975] #248657
17/04/2008 14:48
17/04/2008 14:48
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LOE110119 Offline
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 Original geschrieben von: sunnygirl1975

es gibt aber auch ABH's, die nach dem ersten jahr direkt die unbefristete AE ausstellen.

das ist gesetzlich gar nicht möglich.
Für eine Niederlassungserlaubnis muss u.a. (!!!) die Eheschliessung UND die eheliche Lebensgemeinschaft mind. 2 Jahre erfolgt sein!
LG Simla

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: LOE110119] #248669
17/04/2008 15:24
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Simla,
ich muss hier meinen erfahrungen nach Sandra sunnygirl zustimmen. und nur zu oft ist es leider - entgegen deiner aussage - so, dass ein kind garant für einen unbefristeten aufenthalt ist (muss ja nicht eine de-facto NE sein, sondern eben immer wieder verlängerte AE.)

da muss jemand (d.h. der ein kind hier hat) nachfolgend schon sehr viel "mist bauen", um bspw. abgeschoben zu werden.

tunsi wusst ja auch gleich bescheid, gelle?

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: LOE110119] #248683
17/04/2008 15:53
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sunnygirl1975 Offline
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 Original geschrieben von: Simla
 Original geschrieben von: sunnygirl1975

es gibt aber auch ABH's, die nach dem ersten jahr direkt die unbefristete AE ausstellen.

das ist gesetzlich gar nicht möglich.
Für eine Niederlassungserlaubnis muss u.a. (!!!) die Eheschliessung UND die eheliche Lebensgemeinschaft mind. 2 Jahre erfolgt sein!
LG Simla


@simla, damals (1999) war es aber so... der mann einer freundin hat nach 1 jahr unbefristet bekommen, wie weiß ich nicht

manch einer hat am anfang auch nicht 1 jahr bekommen, sondern direkt 3 jahre.

ist hier aber auch irrelevant, da allein das baby garant für den aufenthalt ist, solange eben der personensorge nachgekommen wird - und dafür MUSS KEIN GEMEINSAMER wohnsitz da sein - sprich er kann in eine eigene whg, aber eben für das kind bezugsperson sein und es reicht aus

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: sunnygirl1975] #248712
17/04/2008 17:55
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Sorry leute, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache aber in mir kocht es.

Ich habe in der letzten Zeit schon sooft gehört das man ein Kind ziemlich schnell am Anfang bekommt und sich hinterher scheiden lässt. Mag sein das jeder andere Probleme hat. Ich für mein Teil halte dies erst für richtig wenn ich schon längere zeit mit jemanden zusammen bin bzw.wohne. Mir tun die Kinder im endeffekt leid, weil sie die leid tragenden sind. Und die Mutter bekommt später massiv probleme weil sie Ihr kind nicht so erzieht wie er das will..und was daraus folgt ist die Angst der Mutter das das Kind entführt wird.

Wie gesagt es muss nicht bei jeden so ablaufen. Aber mir stinkt es das die sogenannten muslime ein Kind zeugen möglichst schnell das sie hier bleiben können. Mich kotzt das echt an, weil da eine lebewesen benutzt wird um sich sein Aufenthalt zu sichern hier in DE. (bitte liebe mütter fühlt euch nicht angegriffen.)

Sobald das Kind in der Ehe geboren ist, haben die Eltern das geteilte Sorgerecht, d.h. das die chance zurück geschickt zu werden relativ klein ist. Auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Da das kind das recht hat sein Vater zusehen.







Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.

Bertrand Russell
Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: LOE080708] #248714
17/04/2008 18:12
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 Original geschrieben von: tunsi2004
Nein! Er muss nicht zurück..


Kennst dich ja bestens aus, hast das wahrscheinlich als Wahrer Moslem in die tat umgesetzt, Kind kriegen das ich hier bleiben kann im ach doch so schmutzigen Europa


Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.

Bertrand Russell
Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: lovegirl] #248715
17/04/2008 18:13
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lovegirl ,
du hast richtig beobachtet, nur dass bei deiner aussage zu korrigieren ist, dass es nicht nur die muslime sind, sondern unabhängig von der religion, von mst. aussereuropäischen leuten das kind so als "visa auf 2 beinen" tituliert wird. eine menschenverachtende bezeichnung und praxis.

allerdings ergibt sich - nach meiner beobachtung - fast nur bei muslimen die entführungsproblematik (selbst beobachtete fälle: 3 kinder aus 2 ehen, davon alle drei bis zum heutigen tage entführt/im heimatland des erzeugers, seit 1994 bzw. 95 - einmal sudan, einmal ägypten), darum sollte frau sich schon gedanken vorher machen.

lg rosarosa

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: rosarosa] #248718
17/04/2008 18:19
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Schau mal früher wahren es die Frauen "das visum auf zwei beinen" und da es nicht mehr richtig funzt weil die gesetzte schärfer geworden sind....bekomm man schnell ein Kind...

Ich sprach deshalb von muslimen weil die meisten sich hier in DE aufführen als würden sie kein wässerchen trüben und es ach doch so faust dick hinter den ohren haben.

Klar gibt es sowas überall, aber ein WAHRER MOSLEM dürfte doch sowas gar net machen...und das macht mich immer so, ja Ihr wisst scho.....



Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.

Bertrand Russell
Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: lovegirl] #248744
17/04/2008 19:45
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@lovegirl du hast so recht,mir ist sowas jetzt auch sozusagen passiert ,war 16 Jahre mit Algerie verh.undf haben 4 Kinder,er akzeptiert nie das ich mit meine Kinder mit einen anderen Mann zusammen leben,aber ich bin auch zum Islam übergetreten habe hedjab trotzdem ,aktzeptiert er das nich und so habe ich und lebe ich ständig in dieser angst.

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: LOE080502] #248766
17/04/2008 21:41
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hallo,
eine alte Schulfreundin von mir wurde auch von einem Tun. schwanger(nicht verheiratet)er kam mit Visum nach D.-land!Dann haben sie sich getrennt(ziemlich schnell),er wurde nicht abgeschoben-hat nichts gearbeitet o.ä.!!Erst als sie ihn mehrmals angezeigt hat, wurde er abgeschoben!!13Monate später stand er wieder vor ihrer Tür-nicht verheiratet,aber diesmal war eine Dame aus Berlin die Glückliche neu-Mami!!

Ich habe auch schon in TN mitbekommen,dass die MÄDCHEN alle schwanger rumlaufen,und Habibi kommt dann ohne Trauschein nach D.-land!!Scheint eine neue Masche zu sein-und zu funktionieren!!

Sollte man nicht erstmal seinen neuen Ehemann in Ruhe kennenlernen,die Eingewöhnungsphase mit ihm überstehe,die ersten häftigen Auseinandersetzungen erleben?!
Die Zeit genießen.....
Schaun das eine einigermaßen sichere Arbeit für ihn da ist,wo er auch das Gefühl hat er trägt zur Familie was bei??

Mein Mann hat auch nur ein Visum für 1 Jahr bekommen!!
Allerdings scheint es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede zu geben!!Weiß auch von einer Brieffreundin,da hat er erst 1Jahr bekommen,dann das unbefristet!!
Bin gespannt wie lange das nächste Visum vo meinem Mann ist

Re: Scheidung - Muss er zurück? [Re: sina_marie] #248769
17/04/2008 21:53
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AdW
Hayati Offline
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Hallo

da sich einige Gesetze in Sachen Ausländerrecht etc. geändert haben in den letzten jahren, waren auch sicher einige Fristen davon betroffen. In Bayern war es jedenfalls bis 2005 so, das nach der Einreise bzw. der Hochzeit ein Visum für drei jahre erteilt wurde. Mein Mann hat gerade die Niederlassungserlaubnis beantragt...
@ Sina_marie : ist der Mann deiner Freundin Araber oder Türke? Für diese gibt es eine Sonderregelung. Wer 1 Jahr unbefristet bei einem Arbeitgeber angestellt ist, erlangt nach einem Jahr eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis. Da spielt dann keine Rolle merh, welcher Familienstand da ist.

MfG



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