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Re: Scheidung - Muss er zurück?
[Re: Sarana]
#248647
17/04/2008 14:21
17/04/2008 14:21
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Joined: Jul 2005
Beiträge: 2,458 AdW
Hayati
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Mitglied
Joined: Jul 2005
Beiträge: 2,458
AdW
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Hallo..
im Zweifelsfall sollte einen verantwortungsbewussten liebenden Vater auch nicht die Entfernung zwischen TN und D abhalten, für sein Kind da zu sein und einen regelmässigen Kontakt zu sichern. Also würde ich ihm alle notwendigen Erkundungen und Anfragen diesbezüglich überlassen, da er damit auch sein Engagement zeigen kann. Er kann zum Jugendamt gehen und sich erkundigen. Es geht um seine Verantwortung als Vater und das solltest du ihm nicht abnehmen. Denn wenn er sich später plötzlich nicht mehr um euer Kind kümmern sollte, weil er vielleicht eine andere Familie gründet oder einfach kein Interesse hat, wirst du auch nichts ändern können. Weiss er von deinen Trennungsabsichten? Je nachdem wo die Gründe für die schnelle Trennung liegen, besprecht das miteinander und teilt euch, wenn es gut für das Kind ist, in eure Verantwortung als Eltern. Auch du kannst/solltest dich beim Jugendamt informieren, sicher können auch einige Userinnen hier noch gute Tipps geben.
MfG
Hayati
Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.
Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.
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Re: Scheidung - Muss er zurück?
[Re: AliBaba]
#248655
17/04/2008 14:40
17/04/2008 14:40
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Joined: May 2007
Beiträge: 1,396 Deutschland
sunnygirl1975
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Joined: May 2007
Beiträge: 1,396
Deutschland
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so weit ich weiß, muss er nicht zurück, wenn er zusammen mit dir die kindessorge übernimmt. dies heißt nicht, dass er mit der kindsmutter zusammen leben muss. es bedeutet lediglich, dass beide das sorgerecht haben und den umgang mit dem kind wünschen und ihn auch pflegen.
nach hiesieger gesetzeslage hat jedes DEUTSCHE kind ein recht darauf, dass der vater desselben eben hier ist. egal welche nationalität. so ist mein kenntnisstand. bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
mein ex hat nach 1 jahr visum dann nochmal ca. 2 jahre AE bekommen, da der pass dann auch ablief. mit dem neuen pass war dann die unbefristete AE drinnen. es gibt aber auch ABH's, die nach dem ersten jahr direkt die unbefristete AE ausstellen.
lg, & viel glück, sandra
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Re: Scheidung - Muss er zurück?
[Re: LOE080502]
#248766
17/04/2008 21:41
17/04/2008 21:41
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 240 Bayern
sina_marie
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 240
Bayern
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hallo, eine alte Schulfreundin von mir wurde auch von einem Tun. schwanger(nicht verheiratet)er kam mit Visum nach D.-land!Dann haben sie sich getrennt(ziemlich schnell),er wurde nicht abgeschoben-hat nichts gearbeitet o.ä.!!Erst als sie ihn mehrmals angezeigt hat, wurde er abgeschoben!!13Monate später stand er wieder vor ihrer Tür-nicht verheiratet,aber diesmal war eine Dame aus Berlin die Glückliche neu-Mami!! Ich habe auch schon in TN mitbekommen,dass die MÄDCHEN alle schwanger rumlaufen,und Habibi kommt dann ohne Trauschein nach D.-land!!Scheint eine neue Masche zu sein-und zu funktionieren!! Sollte man nicht erstmal seinen neuen Ehemann in Ruhe kennenlernen,die Eingewöhnungsphase mit ihm überstehe,die ersten häftigen Auseinandersetzungen erleben?! Die Zeit genießen..... Schaun das eine einigermaßen sichere Arbeit für ihn da ist,wo er auch das Gefühl hat er trägt zur Familie was bei?? Mein Mann hat auch nur ein Visum für 1 Jahr bekommen!! Allerdings scheint es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede zu geben!!Weiß auch von einer Brieffreundin,da hat er erst 1Jahr bekommen,dann das unbefristet!! Bin gespannt wie lange das nächste Visum vo meinem Mann ist 
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