Stand 17.03.2008 ( Unverändert gültig seit: 17.03.2008 ) Aktuelle Hinweise
Nach Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist eine erst kürzlich verhängte Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache) haben nach wie vor Gültigkeit
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Die libysche Regierung hat offenbar ein Einsehen und schafft die erst im Januar eingeführte Auflage wieder ab, bei der Einreise 1.000 Dollar oder deren Gegenwert in einer anderen konvertierbaren Währung vorzuweisen. Das hat die libysche Tourismusbehörde dem Auswärtigen Amt mitgeteilt. Eine amtliche Bestätigung stehe noch aus, heißt es in Berlin, in der Praxis werde der Nachweis aber nicht mehr verlangt. Die im November eingeführte Regelung, dass ausländische Besucher bei der Einreise eine Übersetzung der Passdaten in arabischer Sprache vorweisen müssen, ist nach wie vor gültig.