Im österreichischen Recht gibts das wohl noch, aber in Deutschland nicht. Das nennt sich dann aber glaub ich Widerlage, nicht zu verwechseln mit der Mitgift.
Leider nein, aber man kann rein theoretisch Unkosten die durch das Vorbereiten einer Eheschliessung, die dann nicht stattfand, wieder einklagen. Damit hätte sich dann aber auch jede weitere Erörterung der Zukunft erledigt.
MfG
Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.
Morgengabe ist eine in Bezug auf die Ehe vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut. Sie ist heute noch in islamischen Rechtsordnungen von Bedeutung.
Brauch [Bearbeiten]Sie war nach traditionellem deutschem Recht ein Geschenk des Mannes an die Ehefrau. Ihren Namen hat sie von dem Brauch, sie am Morgen nach der Hochzeitsnacht zu überreichen – dieser Zeitpunkt war aber nicht immer und nicht überall verbindlich. So konnte sie auch bei der Eheschließung überreicht oder zu diesem Zeitpunkt für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden nur versprochen werden. Die Morgengabe stellte ein Geschenk dar, das der Braut zur persönlichen Verfügung stand – im Gegensatz zur Widerlage, die ebenfalls der Bräutigam leistete, und der Mitgift, die die Braut in die Ehe mit einbrachte, und die beide der Versorgung der Frau im Falle der Witwenschaft dienten. Die Erklärung, dass es sich bei der Morgengabe um eine Entschädigung für die verlorene Jungfräulichkeit handele, dürfte in prüderer, späterer Zeit nachgeschoben worden sein.
Nach österreichischem Recht (§ 1232 ABGB) gibt es die Morgengabe (als ein Geschenk des Mannes an die Frau) noch immer. Das entsprechende Gesetz stammt aus dem Jahr 1811 und wurde nie aufgehoben (Stand 2007).