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Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24468
25/02/2006 00:21
25/02/2006 00:21
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china397 Offline OP
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china397  Offline OP
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Hallo Zusammen,
ich bin Deutsche mit einer Carte de Séjour für 2 Jahre, meine Kinder gehen in Tunesien zur Schule.
Ich habe mich bei der dt. Botschaft in Tunis erkundigt und kann einen tunes. Pass beantragen und die dt. Staatsbürgerschaft behalten.
Kann mir jemand Auskunft geben, welche Dokumente ich für die Beantragung meines tune. Passes benötige und bei welcher Behörde ich dies einreiche?
Vielen Dank.
China

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24469
25/02/2006 00:31
25/02/2006 00:31

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Anonym
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kann dir das leider nicht beantworten....

würde an deiner stelle mal bei eurem gemeindeamt nachfragen. die wissen da bestimmt besser drüber bescheid. ansonsten kann die tn botschaft in berlin vielleicht auch noch korrekte auskunft geben....

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24470
26/02/2006 15:07
26/02/2006 15:07

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Anonym
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Oh jeeee, bist Du Dir da sicher? In der Regel verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man einen andere auf Antrag annimmt!! Würde mich da noch einmal ganz genau informieren!!
Micky

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24471
26/02/2006 19:35
26/02/2006 19:35
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Dilan* Offline
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Soviel ich weiß verlierst Du dabei die Deutsche Staatsangehörigkeit! Ebenso Deine Kinder!

Ein interessanter Beitrag:

http://www.chefkoch.de/forum/2,22,206510/Zwei-Paesse-Staatsangehoerigkeiten-IL-und-DE-Welches-Gesetz.html

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24472
27/02/2006 19:27
27/02/2006 19:27
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Globetrotterin Offline
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Hsllo China,
die einzige richtige Antwort kann Dir in Deinem Fall doch wirklich nur die Deutsche Botschaft in Tunis geben. Gehe doch noch einmal hin. Wenn Du eine "carte de séjour" hast, nehme ich an, dass Du in Tunesien lebst.
Solltest Du in der Tat die deutsche StAng verlieren, so überlege es Dir genau, ob Du das wirklich willst!
Gruß Globetrotterin

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24473
05/03/2006 17:06
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
hast du dir dies wirklich richig gut überlegt? Wenn du die tun. Staatsbürgerschaft erhalten möchtest, heißt dies das du die Deutsche abgeben mußt, willst du dies wirklich?

Das heißt du mußt in Zukunft auch ein Visa beantragen um nach Deutschland zu reisen usw. und dies ist nur ein kleines Beispiel.
Jeder ist froh die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Claudia

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24474
06/03/2006 18:05
06/03/2006 18:05
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hela Offline
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Hallo China 397,

es ist nicht mehr so, dass man automatisch die dt. Staatsangehörigkeit verliert.
Wenn du bereits ein Carte de séjour hast, ist diese wenn du als Deutsche mit einem Tunesier verheiratet bist, nun normalerweise 3 Jahre gütlig. Danach wird sie unbefristet ausgestellt.

Die tunesische Staatsangehörigkeit bräuchtest du also nur in besonderen Fällen, wenn es z. B.um Erwerb oder Erbe eines landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes geht. Solche Grundstücke dürfen nämlich nur tun. Staastangehörige besitzen.

Solltest du also trotzdem die tun. Staatsangehörigkeit beantragen wollen, so musst du v o r h e r bei der dt. Botschaft einen Antrag auf Beibehaltung der dt. Staasangehörigkeit stellen. Man muss darin darstellen wie intensiv die Verbindungen nach Deutschland noch sind und warum man die tun. annehmen möchte. Diesen Anträge werden aber seit einigen Monaten in der Regel positiv entsprochen. Es ist nicht mehr wie in der Vergangenheit, in der ein solcher Antrag in der Regel immer abgelehnt wurde.

Überlege dir also nun was du tun möchtest. Falls du in Tunesien lebst, setze dich doch mal mit den Frauen der AFART in Verbindung. Das ist ein Verein dt. Frauen, die in Tunesien leben.

LG
hela

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24475
06/03/2006 18:37
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Einbürgerung ist die mit der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft verbundene Aufnahme in den Staatsverband der Deutschen (Artikel 116 Grundgesetz). Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz unterscheidet, anders als die Rechtsordnung aller anderen europäischen Staaten, zwischen der Einbürgerung aufgrund eines Rechtsanspruchs und der Einbürgerung im so genannten Ermessensweg.

Anspruchseinbürgerungen waren bisher zum größten Teil Einbürgerungen von Aussiedlern nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StAngRegG) und Ausländern nach §§ 85, 86 Abs. 1 AuslG (junge Ausländer und Ausländer mit langem Aufenthalt haben einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung).

Das Einbürgerungsverfahren für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler gibt es nicht mehr. Es ist durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 aufgehoben worden. Sie erwerben seit dem 1. August 1999 die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes (§§ 7, 40a).

Ermessenseinbürgerungen dagegen sind solche von ganz "normalen" Ausländern nach § 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) und § 86 Abs. 2 AuslG (Ehegatten und minderjährige Kinder von Ausländern mit langem Aufenthalt können mit eingebürgert werden).

Zitat:
Bei der Einbürgerung muss in der Regel die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Eine Doppelstaatsbürgerschaft ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Warum wird dies dann überall so angegeben?

http://www.drehscheibe.org/leitfaden-artikel.html?LeitfadenID=82

Claudia

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24476
06/03/2006 18:41
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http://www.helsinki.diplo.de/de/informationen/doppelstaatsbuergerschaft/

Es bestehen bereits verschiedene Abkommen zur Doppelstaatsbürgerschaft welche mir aber nicht für Tunesien bekannt sind.


Deutschland - Finnland haben dieses Abkommen seit01.06.2003

Claudia

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24477
06/03/2006 18:49
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Hallo Claudia,

wenn ich das richtig verstanden habe, will China doch tun. Staatbürgerin werden. Deutsche ist sie doch schon, oder?
Was du hier zitierst betrifft doch die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nach wie vor aus Sicht der deutschen Regierung nicht gerade erwünscht; die Regeln die deutsche Staastbürgerschaft beibehalten zu können sind aber vor ein paar Monaten gelockert worden. Ich spreche aus Erfahrung. Die deutsche Botschaft hat uns gesagt, dass in jüngster Zeit schon mehrer Anträge dieser Art genehmigt wurden.

LG
hela

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24478
06/03/2006 19:04
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Das gleiche trifft aber auch anders zu, es geht um eine Doppelstaatsbürgerschaft und dazu wurden doch noch nicht all zu lange her, große Diskussionen in Deutschland geführt mit Gesetzes Änderungen usw.

Claudia

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24479
06/03/2006 19:49
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Hallo Claudia,

im Prinzip hast du ja auch vollkommen Recht. Ich gebe ja auch nur weiter was die dt. Botschaft der AFART (Verein dt. Frauen die in Tunesien leben)beiihrem letzten gemeinsamen Gesprächstermin mitgeteilt hat. Es lohnt sich im Moment wirklich diesen antrag zu stallen, sofern das nötig ist. Allerdings darf man natürlich nicht vergessen, dass man dann in Tunesien rechtlich nicht mehr als Deutsche sondern als Tunesierin behandelt wird. Aber wie gesagt nur in Tunesien!

LG

hela

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24480
06/03/2006 20:50
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china397 Offline OP
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Hallo Hela,
vielen Dank für Deine umfassende klare Antwort. Werde mich gleich mal auf der Page von AFART einlesen.
Ist es möglich mit Dir privat Kontakt über eine email Adresse aufzunehmen? Würde mich freuen.
Bin mehrmals im Jahr in Tunesien, Tunis, Sousse. Ich organisiere es gerade in den nächsten 1-2 Jahren nach Tunesien überzusiedeln. Meine Kinder werden dort zur Schule gehen. Wäre dankbar für jeden Input.

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24481
06/03/2006 20:54
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Hallo Hela,
schon wieder ich.
Kann die Seite AFART in Google nicht finden. Kannst Du mir den Link schicken?
VLD.
China

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24482
06/03/2006 21:07
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Hallo china 397,

es gibt leider noch keinen Link der AFART.Werde dir eine PN schicken.

LG
hela

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24483
06/03/2006 21:10
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ok, vielen Dank. Und Deine email?

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24484
06/03/2006 21:34
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Eine Adresse des Vereins haben wir bereits im Forum stehen.

Claudia

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24485
07/03/2006 07:48
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Hallo China,
warum willst Du denn die TN-Staatsangehörigkeit? Ich habe auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in TN.....und kann alles machen....
Einen netten Gruss
Micky

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24486
07/03/2006 08:13
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Claudia

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24487
08/03/2006 09:47
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nonameb Offline
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Hallo China,
ich würde mich freuen wenn du mich auf dem Laufenden hälst = welche Papiere du wo abgeben mußtest, wie lange es gedauert hat und welche Kosten entstanden sind...
Finde es interessant und diese Frage taucht ja öfter auf [Wink]

Gruß ines

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24488
30/03/2006 19:35
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Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland:
Im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gab es auch einige Änderungen in den Anfordernissen für die Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Annahme eines ausländischen Passes, § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieser Artikel handelt nicht über die Möglichkeiten eines Ausländers in Deutschland, seinen Pass behalten zu können, sondern richtet sich an Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen wollen.

Grundsätzlich verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, der deutsche Pass ist also schlichtweg automatisch weg und wird bei naechster Gelegenheit eingezogen, etwa wenn bei der Passverlängerung am deutschen Konsulat auffällt, dass man keine Aufenthaltsgenehmigung für das "Ausland" besitzt.

Möglich ist aber ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft nach §25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz. Wird dieser Antrag von den deutschen Behörden genehmigt, kann man den ausländische Pass zusätzlich annehmen. Wichtig ist zunächst, dass der Antrag VOR Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt wird, DANACH ist er wirkungslos, der deutsche Pass geht dann in jedem Falle verloren. Der Antrag ist recht teuer (DM 500), in Einzelfällen kann eine Reduzierung des Betrages beantragt werden.

Im Rahmen der Beibehaltungsgenehmigung wird eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vorgenommen. Für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wird insbesondere berücksichtigt, ob fortbestehende Bindungen an Deutschland bestehen.

Im einzelnen ist erforderlich für einen Antrag auf Genehmigung des Doppelpasses:

1.) Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft, zu führen in der Regel durch Vorlage folgender Urkunden:


- Geburtsurkunde
- ggfls. Heiratsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunde der Eltern
- polizeiliches Führungszeugnis
- Kopie des Reisepasses
- Angaben zum letzten Wohnsitz des Antragsstellers und dessen Eltern in Deutschland

2.) Darlegung der fortbestehenden Bindungen an Deutschland, diese können z.B. gegeben sein, wenn:

- Beziehungen zu in Deutschland lebenden nahen Angehörigen, insbesondere Eltern, Kinder
und Geschwister unterhalten werden
- Immobilieneigentum in Deutschland bzw. Erbschaftsansprüche bestehen
- eine Wohnung in Deutschland zur Eigennutzung unterhalten wird
- Renten- oder Versicherungsleistungen erhalten oder erwartet werden

3.) Gründe der Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit: Allgemeine Nachteile reichen nicht aus, erforderlich sind erhebliche Nachteile als Grund der Annahme des ausländischen Passes. Für die Türkei wäre hier beispielsweise die Arbeitsaufnahme einer Tätigkeit in einem für Ausländer verbotenen Beruf oder eine zu erwartende Erbschaft eines für Ausländer verbotenen Grundeigentums (innerhalb der Dorfgrenze oder militärisches Sperrgebiet) vorstellbar.

4.) Abwägung: Im Rahmen der Abwägung "öffentlicher und privater Interessen" ist in jedem Falle sinnvoll darzustellen, dass man als Doppelstaatler bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland nicht dem Staat zur Last fallen würde - gute Einkommensverhältnisse und eine ausreichende Absicherung sind immer positiv und sollten erwähnt werden, wenn es denn zutrifft. Es werden auch Gesichtspunkte berücksichtigt, die für eine deutsche Einbürgerung (!) wesentlich wären. So ist erforderlich, dass der Antragsteller ausreichend deutsch kann, der Nachweis kann durch eine Kopie des Schulabgangszeugnis geführt werden.

Im Ausland lebende Deutsche müssen den Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung beim deutschen Konsulat des jeweiligen Landes stellen. Die Konsulate halten auch -nicht zwingende- Formulare bereit, die allerdings unvollständig sind, da sie kein Feld bzgl. der Gründe der Annahme des ausländischen Passes beinhalten, besser ist in jedem Fall ein ausführlicher Antrag mit genauer Angabe aller Gründe.
http://www.tuerkeiteam.de/doppstaat.htm

Re: Deutsche beantragt tunes. Pass, wie geht dies? #24489
31/03/2006 18:05
31/03/2006 18:05
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jambo Offline
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Schweiz
was mich interessiert ist; wie bekommt ihr die carte sejour, wenn ihr immernoch in deutschland lebt?? wie geht das? normalerweise kann man die beantragen, wenn man in tunesien lebt und arbeitet.......verstehe ich nicht ganz..... [Confused]