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monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt #231519
11/01/2008 00:25
11/01/2008 00:25
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babsi2506 Offline OP
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hallo,

ich hab mich gerade mit einer bekannten aus deutschland unterhalten und sie meinte, in DL ist es nicht notwendig, wenn man verheiratet ist und der mann einen antrag auf aufenthalt stellt (beantragt auf botschaft in tunesien), einen einkommensnachweis von seiner Frau beizulegen. ist das richtig?
in österreich läuft das nämlich noch ganz anders über die bühne... ich kann euch ein lied davon singen.
was habt ihr da für erfahrungen gemacht?

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: babsi2506] #231520
11/01/2008 00:44
11/01/2008 00:44
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meinst du, wenn er das FZF beantragt? ich glaube, seit den letzten neuerungen wird schon ein einkommensnachweis gefordert, kann mich aber täuschen, glaube aber gelesen zu haben, dass sich eben darüber viele aufgeregt haben, weil sie implizierten, dass haertz IV empfängern damit das recht auf liebe abgesprochen würde. auf jeden fall der unvermeidliche deutsch-test.

im zweifelsfalle die ggf. zuständige ABH kontaktieren.

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: babsi2506] #231523
11/01/2008 01:12
11/01/2008 01:12
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Hallo,

gutes Thema.... diese Frage stelle ich mir nämlich auch. Hab im Moment auch keine Arbeit. Hab mich aber auch noch nicht arbeitslos gemeldet, da ich gerade erst aus dem Ausland wieder gekommen bin, weil ich dort gearbeitet habe und es noch nicht sicher ist, ob ich meinen alten Job in Deutschland wieder bekomme. Werde das morgen alles klären und mich arbeitslos melden. Kann noch jemand was darüber schreiben wie es jetzt so mit den Gesetzen aussieht bzw. ob es für mich und meinen MANN Probleme geben könnte, dass er sein Visum zur FZF bekommt, weil ich arbeitslos bin? Ich habe schon einiges im Internet gelesen, aber das wiederspricht sich überall und bei der Ausländerbehörde will ich das natürlich nicht fragen... man muss sie ja nicht (unnötig) hellhörig machen oder? also habe auch gehört, dass es keine Probleme geben kann, weil ich die deutsche Staatsangehörigkeit habe und denen nur wichtig ist, dass wir ein Dach über den Kopf haben, was wir haben weil wir vorerst bei meinen Eltern wohnen werden (mit eigenem Wohnbereich). Ist diese Aussage so richtig oder gibt es da mittlerweile Gesetzesänderungen? Bitte um Antworten.

Lg, Sillabub

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Sillabub] #231531
11/01/2008 05:13
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Dazu ist im Forum schon so oft etwas geschrieben worden, doch...

...dass er sein Visum zur FZF bekommt, weil ich arbeitslos bin?...

irrelevant (ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du das Wörtchen "nicht" in Deinem Satz vergessen hattest).

...Ich habe schon einiges im Internet gelesen, aber das wiederspricht sich überall...

weil jeder nur wiedergibt, was er von jemand anderem gehört hat, der jemanden kennt, der es im Internet auch schon mal gelesen hat.

...und bei der Ausländerbehörde will ich das natürlich nicht fragen... man muss sie ja nicht (unnötig) hellhörig machen oder?...

Wenn man von einer Behörde etwas möchte, sollte man sich selbstverständlich stets um ein gutes und ehrliches Verhältnis zu ihr bemühen.

...also habe auch gehört, dass es keine Probleme geben kann, weil ich die deutsche Staatsangehörigkeit habe...

Die Implikation ist falsch, denn es kann natürlich Probleme und keine Probleme mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit geben.

...dass wir ein Dach über den Kopf haben, ...

Irrelevant.

Ich kann Dir nur empfehlen, Dich einmal mit Deinem (genauer: mit SEINEM zukünftigen) Sachbearbeiter beim Ausländeramt zu einem Informationsgespräch zusammenzusetzen. :-)

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Karmoussa] #231532
11/01/2008 05:20
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..seit den letzten neuerungen wird schon ein einkommensnachweis gefordert,...

zweifach falsch - hier hat sich (1) bei der letzten Gesetzesnovelle nichts geändert und Einkommensnachweise werden (2) nach wie vor nur von ausländischen Residenten, nicht aber von deutschen Staatsbürgern gefordert.

...weil sie implizierten, dass haertz IV empfängern damit das recht auf liebe abgesprochen würde...

Es ging hier lediglich um den Spezialfall des Zeitraumes zwischen Einreise und Eheschließung bei einer beabsichtigten Hochzeit in Deutschland, mit anderen Worten also um das touristische Vorprogramm der Familienzusammenführung, zu dem es einen Bürgen braucht.

Die Implikation ist aber durchaus nicht unbegründet, denn mit Geld läßt sich vieles schneller und bequemer regeln - und damit ist nicht einmal Korruption gemeint, sondern andere Möglichkeiten und Wege, die zur Verfügung stehen, wenn Geld keine Rolle spielt. Diese Kluft wird sich sicherlich zunehmend und weiter vertiefen, wenn der Gesetzgeber (nicht nur bei diesem Gesetz) mehr und mehr finanziell oder ausbildungsmäßig gutgestellte Personen bevorzugt bzw. nur die anderen, deren Gruppe zahlenmäßig immer größer wird, benachteiligt.

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Frogger] #231535
11/01/2008 09:13
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erstaunlich, dass du weisst, was ich wo lese und wie es da gemeint war... neben deinen bereits bekannten zahllosen qualifikationen scheinst du also auch noch telepath zu sein...;)

Last edited by Karmoussa; 11/01/2008 09:14.
Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Frogger] #231536
11/01/2008 09:24
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Salam..

sie wird sowieso in die ABH bestellt, wenn die Papiere da sind und dann war es in BY schon im Jahr 2005 so, das man das Einkommen nachweisen musste, schliesslich will Vadder Staat zu Recht auch wissen, wovon die Familie leben wird.
In Bezug auf die Kooperation mit der ABH gebe ich dir Recht. Da ist es gut und hilfreich, offen und ehrlich an alles ranzugehen. Von daher, du rufst so oft dort an, dann erkundige dich doch einmal nach den Dingen, die dich interessieren.




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Hayati] #231541
11/01/2008 10:07
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Spacheer,

also ich bekam vor 4 Jahren einen Termin auf der Ausländerbehörde, musste meinen Mietvertrag mitbringen, und Gehaltsbescheinigungen des letzten halben Jahres.
Ich kenne aber auch ne d/tn-Ehe wo sie zum Zeitpunkt des Einreiseantrages/Hochzeit arbeitslos war, und er konnte trotzdem kommen....

Ruhig Blut, aber ehrlich denn die finden alles raus, Behörden arbeiten unter Umständen auch zusammen, und wie sagt meine Mom immer: Lügen haben sowieso sehr kurze Beine.
Es bringt nix was zu verheimlichen...

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Mahdia_haeti] #231542
11/01/2008 10:10
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Selber Sbah El Kheer... \:\)

also wir mußten diese Sachen, die Yvonne oben anführt, erst bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels abgeben...vorher hat das Niemanden interessiert!

Einen schönen Tag für alle..
Anty


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Anty1] #231546
11/01/2008 10:41
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Hmmmm wir net, ich weiss noch genau, ich musste von meinem Vater nen neuen Mietvertrag verlangen da der alte noch auf meinen EX-Mann und mich lief, und der machte ja bekanntlich saublöd...heut liebt er meinen Mann aber damals...ja und die Lohnbescheinigungen...

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Mahdia_haeti] #231556
11/01/2008 11:33
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Ich stimme dir zu@ mahdia .. und @ silla: Ehrlichkeit ist der bessere Weg. Ich bin im übrigen auch ohne Arbeit, denn ich pflege meine behinderte Tochter zu Hause.. und um zu zeigen, was das bedeutet, habe ich meine Kleine mitgenommen, als der Termin in der ABH war. Wenn man bedenkt, wie unkonventionell unsere Geschichte war, hätte es durchaus Einwände geben können, aber nix dergleichen passierte. Im Gegenteil, ich habe mich schon öfter ratsuchend an die dortigen Mitarbeiter gewendet und bin immer freundlich und kompetent beraten worden.

Nur Mut!

LG



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Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Hayati] #231629
11/01/2008 16:05
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...das man das Einkommen nachweisen musste, schliesslich will Vadder Staat zu Recht auch wissen, wovon die Familie leben wird...

Mag sein, daß sie es wollen - für die Entscheidung hat es aber KEINE Relevanz, da bei einem Familiennachzug zu einem deutschen Staatsbürger die Einkünfte keine Rolle spielen, und, wie schon mal in einem anderen Thema diskutiert, ein Nachzug natürlich auch zu einem Sozialhilfeempfänger garantiert ist. So gut wie alle Fälle, bei denen dies aus diesem Grunde verweigert wurde, wurden vor den Gerichten positiv beschieden.

Was die Ämter allerdings vermuten, wenn kein Einkommen vorhanden ist, ist, daß der Sozialhilfeempfänger für diese Ehe bezahlt wird (also z.B. 20.000€ bekommen hat) und diese Ehe daher zum Schein ("Scheinehe") allein zum Zweck der Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung geschlossen wurde. DIES ist der Grund, warum Auskünfte über Einkommen und Wohnraum eingefordert werden. Hintergrund ist, daß es einen regen "Markt" gibt, wo Sozialhilfeempfänger zielgerichtet für Scheinehen angeworben werden - und das passiert auch im Urlaub, ich kenne mehrere Leute, denen bereits Summen/Häuser in Tunesien für eine Hochzeit geboten wurden. Allerdings gehört Tunesien nicht zu den "klassischen" Ländern, aus denen Schein-Ehepartner kommen - die kann man aber beim Ausländeramt erfahren, in jeder Stadt gibt es andere Schwerpunkte. Ausländerämter sind im übrigen nicht nur zum Verbieten und Erlauben da, sondern auch, um sich selbst aufgrund deren Erfahrungswerte und Informationen schlau zu machen; wie gesagt, in vertrauensvollem Gespräch lernt man die Gedanken und Überlegungen des anderen Seite besser kennen.

Typische Scheinehe-Argumente sind (in Klammern die Gedanken der deutschen Behörden) zum Beispiel: großer Altersunterschied: (welcher junge Mensch heiratet freiwillig einen alten), kein Einkommen (da muß sich derjenige durch die Ehe ja was erhoffen oder hat uns was verschwiegen), kurzes Kennen (wer heiratet ohne den anderen schon Jahre zu kennen), kein Zusammenleben (wer ernsthaft heiraten will, steigt mit dem anderen auch in die Kiste), keine Zukunftsplanung (offenbar ist ja auch gar keine beabsichtigt).

Wirkungsvolle Argumente, die gegen eine Scheinehe sprechen, sind: Mehrmonatiges Zusammenleben (und -schlafen, das LIEBEN die Behörden!) in Tunesien und/oder kontinuierliche finanzielle Unterstützung an den tunesischen Partner (der ist also nicht so reich, um für die Heirat zu bezahlen) und natürlich, als Königsdisziplin, ein gemeinsames Kind mit dem Partner (die meinen es wirklich ernst).

Wie man sieht, sind die Argumente hier sehr unterschiedlich gegenüber "Bezness"-Argumenten - diese wiederum spielen für die Behörden keine Rolle, denn Dummheit ist ja schließlich nicht ungesetzlich, eine Umgehung der Einreisebestimmungen aber schon...

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Frogger] #231630
11/01/2008 16:09
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Hallo Wolf,

vielen dank für diesen Beitrag:) jetzt habe ich endlich auch mal alles verstanden:)

Lg, Silla

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Karmoussa] #231632
11/01/2008 16:17
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...dass du weisst, was ich wo lese und wie es da gemeint war...

ich lese selbst woanders, da werden die Quellen wohl nicht wesentlich voneinander abweichen. Das Problem bei Foren ist, daß 95% Geschnatter und 5% Information sind und in den meisten Diskussionen nicht scharf zwischen dem persönlichen Einzelfall und dem auf andere Fälle übertragbaren Parametern unterschieden wird. Da wird dann schnell ein besonderer Spezialfall zu einer allgemeinen Regelung, die also solche in der nächsten Diskussion kommuniziert wird... :-)

...telepath...

wer weiß <g>. :-)

Re: monatl. mindesteinkommen bei antrag auf aufenthalt [Re: Frogger] #231713
12/01/2008 14:14
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Ach da bin ich schon wieder ein bisschen beruhigter! Zum Glück hab ich endlich Arbeit und bekommen nur noch ein bisschen was vom Amt. Und im März hab ich ganz offiziell Urlaub und darf hinfliegen wohin ich will


**J'ai l'immense chance d'avoir un amour comme lui**