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Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung #226768
14/11/2007 23:16
14/11/2007 23:16
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Tammi Offline OP
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Ich habe als Datum für die geplante Einreise (Heiratsvisum) meines Freundes, den 20.11.2007 angegeben, da wir zu der Zeit noch nicht wussten, dass er ein Sprachzertifikat benötigt. Nun werden wir wohl frühestens im Januar wieder zu Botschaft in Tunis gehen können. Mein Frage lautet: Ist die Verpflichtungserklärung dann noch gültig???

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Tammi] #226770
14/11/2007 23:58
14/11/2007 23:58
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sunnygirl1975 Offline
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hallo tammi,

die verpflichtungserklärung ist 6 monate ab ausstellungsdatum gültig.
allerdings wird es seitens der behörden (egal ob tunis oder die hiesige ABH) gern gesehen, wenn visumanträge "zeitnah" gestellt werden.
ich weiß, dass z.b. ABH's hier oftmals nachprüfen würden, wenn ein visumsantrag z.b. erst 5 monate nach ausstellung der VE eingericht wurde - immerhin kann sich in dem zeitraum ja vieles geändert haben - einkommen des unterzeichners der VE, seine einwilligung zur VE, etc etc....
wann ist die VE denn ausgestellt?

lg,
sandra

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: sunnygirl1975] #226775
15/11/2007 07:52
15/11/2007 07:52
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Karmoussa Offline
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bist du dir da sicher mit den 6 monaten? mein ex war über 4 jahre mit "meiner" hier - und hat nie eine neue gebraucht und überprüft wurde da auch nix - es sei denn, du betrachtest die frage (an ihn, nicht mal an mich), ob noch alles beim alten sei als überprüfung...

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: sunnygirl1975] #226781
15/11/2007 09:19
15/11/2007 09:19
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Tammi Offline OP
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Hallo Sandra,

bin jetzt nicht zu Hause, kann daher das genaue Datum nicht nennen. Meine aber, dass die Verpflichtungserklärung im September ausgestellt wurde. Ich benötige wirklich eine genaue Auskunft, keine Vermutung. Ist deine Info sicher?!?!? Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

LG
Tamara

PS: Wollte noch mal anmerken, dass es bei meiner Frage um die Beantragung des Heiratsvisums bei der Deutschen Botschaft in Tunis geht, also bis wann der mit der Verpflichtungserklärung vom September für eigentlich 20.11.2007, ein Visum beantragen kann.

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Karmoussa] #226782
15/11/2007 09:19
15/11/2007 09:19
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Lyle Nhary Offline
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die VE ist solang gültig wielang sich derjenige hier im Rhamen des Visums aufhält. Nach ablauf des Visas ist sie ungültig-allerdings wenn er nicht ausreist musst du für alle Schäden durch ihn bzw zwangsrückflug aufkommen.
ODER: Bei Heirat erlischt die VE natürlich auch.


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Karmoussa] #226789
15/11/2007 10:19
15/11/2007 10:19
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sunnygirl1975 Offline
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 Original geschrieben von: Karmoussa
bist du dir da sicher mit den 6 monaten? mein ex war über 4 jahre mit "meiner" hier - und hat nie eine neue gebraucht und überprüft wurde da auch nix - es sei denn, du betrachtest die frage (an ihn, nicht mal an mich), ob noch alles beim alten sei als überprüfung...


karmoussa, die 6 monate meinte ich NUR in betrachtung dessen: ausgestellt hier -> visumsantrag -> einreise.

wenn jmd dann eingereist ist und sich im bundesgebiet aufhält, gilt die VE natürlich für die dauer des visums bzw. aufenthalts.

ich dachte nur, hier ging es um die gültigkeit bis zu finalen antragsabgabe in den dt botschaft in tunis. und da weiß ich von ner bekannten, die bei ner ABH arbeitet, dass die VE max. 6 monate alt sein darf - und je zeitnäher am ausstellungsdatum desto besser!

lg,
sandra

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: sunnygirl1975] #226790
15/11/2007 10:24
15/11/2007 10:24
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sunnygirl1975 Offline
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@ tammi,

ich hab so ein ähnliches problem.. und hab die auskunft von meiner bekannten vor 2 wochen erhalten.
meine VE ist von mitte oktober, beabsichtigte antragstellung ende oktober, einreise anfang dezember.
verschiebt sich nun wohl auf antragsabgabe anfang dezember, einreise mitte/ende januar 2008.
von daher hab ich auch abklären wollen, ob ne neue VE nötig ist... ist es aber nicht.... maximal die hiesige ABH darf mich fragen, ob ich noch zu der VE stehe....

lg,
sandra

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Tammi] #226791
15/11/2007 10:28
15/11/2007 10:28
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PeppermintPatty Offline
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 Original geschrieben von: Tammi
Ich benötige wirklich eine genaue Auskunft, keine Vermutung. Ist deine Info sicher?!?!? Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

LG
Tamara


Dann würde ich sagen ruf doch der Einfachheit halber da an wo du die VE gemacht hast...?

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: sunnygirl1975] #226808
15/11/2007 11:39
15/11/2007 11:39
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Tammi Offline OP
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Tammi  Offline OP
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 Original geschrieben von: sunnygirl1975
ob ne neue VE nötig ist... ist es aber nicht.... maximal die hiesige ABH darf mich fragen, ob ich noch zu der VE stehe....

lg,
sandra


@sunnygirl1975
Da fällt mir ein megagroßer Stein vom Herzen. Werde wohl keine zweite VE bekommen, daher MUSS diese unbedingt gültig bleiben. Hoffe, die ABH hier sieht das genauso, vor allen Dingen die Botschaft.
Übrigens - diese verflixte Botschaft ist telefonisch nicht zu erreichen, obwohl ich bereits eine Durchwahl habe. Hat jemand eine E-Mail-Adresse der Deutschen Botschaft in Tunis zu Visa-Angelegenheiten?
LG
Tamara

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Tammi] #226809
15/11/2007 11:42
15/11/2007 11:42
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sunnygirl1975 Offline
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[quote=Tammi@sunnygirl1975
Da fällt mir ein megagroßer Stein vom Herzen. Werde wohl keine zweite VE bekommen, daher MUSS diese unbedingt gültig bleiben. Hoffe, die ABH hier sieht das genauso, vor allen Dingen die Botschaft.
Übrigens - diese verflixte Botschaft ist telefonisch nicht zu erreichen, obwohl ich bereits eine Durchwahl habe. Hat jemand eine E-Mail-Adresse der Deutschen Botschaft in Tunis zu Visa-Angelegenheiten?
LG
Tamara [/quote]

@ tammi,

na dann drück ich dir die daumen! scheint sich bei dir ja was geändert zu haben - ich hoffe, es schaut keiner genauer ins detail.
der botschaft dürfte es egal sein, die halten sich an die 6 monate.
die ABH's sind auch nicht verpflichtet, aber meine bekannte meinte "ich prüfe dann bei einer kurz vor dem ablauf der 6 monate alten VE schon nochmal, ob sich der verpflichtende noch dazu bekennt und ob einkommen etc auch noch so sind"

wg der botschaft: ich schick dir ne pn ;o)

lg,
sandra

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: sunnygirl1975] #226844
15/11/2007 16:17
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sunnygirl1975 Offline
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 Original geschrieben von: sunnygirl1975
wg der botschaft: ich schick dir ne pn ;o)

lg,
sandra


@ tammi: ich weiß nicht, ob du die pn schon gelesen hast.
wollt dir nur mal ne info geben in puncto wie fix die antworten: gestern nachgehakt, heute antwort.
also, versuch es da!

lg,
sandra

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: sunnygirl1975] #226847
15/11/2007 16:28
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bandy Offline
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Soviel wie ich weiß ist die VE sechs Monate gültig habe mal auf meine geschaut die ich damals gemacht hatte.
Alles Gute und lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: bandy] #226871
15/11/2007 21:03
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Eine Verpflichtserklärung ist 6 Monate gültig nach Ausstellung, so kenne ich es.


Claudia

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #226898
15/11/2007 22:45
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Tammi Offline OP
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@alle
Vielen Dank für eure schnellen Infos. Das hört sich ja ganz gut an. Leider kommt das Goethe-Institut überhaupt nicht in die Gänge. Vertrösten ihn dort immer auf die nächsten Tage usw.

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Tammi] #226991
16/11/2007 22:05
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Ja bei denen wird recht reger Andrang herschen,hoffe das ihr es noch hinbekommt. lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: bandy] #226997
16/11/2007 22:39
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Tammi Offline OP
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 Original geschrieben von: bandy
Soviel wie ich weiß ist die VE sechs Monate gültig habe mal auf meine geschaut die ich damals gemacht hatte.
Alles Gute und lg

@ bandy
Ich habe von der VE eine Kopie vorliegen. Da steht aber nichts von einer Gültigkeitsdauer. Da aber alle einhellig von 6 Monaten sprechen, vertraue ich da jetzt drauf.
LG

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Tammi] #226999
16/11/2007 22:47
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@ tammi,
ich hab auf meiner VE auch nach dem gültigkeitsdatum gesucht & keins gefunden.
aber diese aussage mit den 8 mon hab ich von eienr abh-angestellten bekommen, die müsste es ja wissen.

hast du schon was von der botschaft gehört?

lg,
sandra

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: sunnygirl1975] #227001
16/11/2007 23:01
16/11/2007 23:01
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@sunnygirl1975
Traue mich nicht zu dem Thema VE zu schreiben. Wenn sie dann vorschlagen, besser eine aktuelle VE einzureichen, dann habe ich die A-Karte gezogen. Wollte die E-Mail-Adresse für Nachfragen zum Stand der Bearbeitung, wenn wir den Antrag gestellt haben - wenn es jemals dazu kommt, bei der Geschwindigkeit des Goethe-Instituts.

LG

Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung [Re: Tammi] #227004
16/11/2007 23:29
16/11/2007 23:29
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sunnygirl1975 Offline
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@tammi, nee ich würd auch nicht wegen der VE gültigkeit fragen.
aber da fällt mir ein, warum fragst du nicht - einfach so, infohalber - beim bürgeramt bzw der abh, wo du sie hast ausstellen lassen?! wenn du noch immer nicht ganz beruhigt bist deswegen....

hmm... das goethe institut.... ich find es ja schon blöd, dass es nur das goethe institut sein darf, zumal die völlig überfordert sind derzeit. ich drücke euch die daumen! ginge nicht, die kenntnisse woanders aneignen und nur den test dort zu machen, der die nötigen kenntnisse bestätigt?

lg.