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Ausreisegenehmigung der Frau, etc. #221996
10/10/2007 17:03
10/10/2007 17:03
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Rabeb Offline OP
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Hallo,

ich habe hier jetzt alles über die Ausreisegenehmigung für Kinder gelesen, hätte aber gerne gewusst wie das für die Frau ist. Habt Ihr wirklich Probleme bei der Ausreise ohne einen Schein? Und wenn der nur zwei Jahre gültig ist, warum sollte ich das dann im Ehevertrag festhalten lassen??????

Zum Ehevertrag nochmal - wenn der deutsche Ehevertrag mir im Härtefall (sprich Kindesentführung, etc.) doch nicht hilft, wozu soll ich den denn dann abschließen?

Fragen über Fragen .....


LG
Re: Ausreisegenehmigung der Frau, etc. [Re: Rabeb] #222000
10/10/2007 17:17
10/10/2007 17:17
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Salecha Offline
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Salecha  Offline
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verstehe ich nicht so ganz. Probleme als Frau eines Tunesiers alleine auszureisen?

Da hatte ich noch keine Probleme (warum auch? Wir fliegen meistens einen Weg getrennt, da mein GG i.d.R entweder schon früher fliegt oder länger unten bleibt. Habe soetwas auch noch nie gehört.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Ausreisegenehmigung der Frau, etc. [Re: Salecha] #222001
10/10/2007 17:24
10/10/2007 17:24
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Rabeb Offline OP
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Bei den Hochzeits- und Ehevertragsthemen steht oft, dass man schriftlich festhalten soll, dass man das Land jederzeit alleine verlassen darf. Ich konnte mir das für Tunesien auch nicht vorstellen????!!!!


LG
Re: Ausreisegenehmigung der Frau, etc. [Re: Rabeb] #222056
11/10/2007 01:07
11/10/2007 01:07
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Frogger Offline
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Ist in Tunesien wegen der modernen Gesetzgebung normalerweise kein Problem, in anderen arabischen Ländern sieht es anders aus. "Normalerweise" deshalb, weil die Polizei selbst bei klarer Gesetzeslage immer noch Probleme machen und die Abreise verzögern könnte, wenn der Mann interveniert (ebenso übrigens, wie bei abendlichen Diskobesuchen oder beim Nächtigen außerhalb der eigenen oder der Familienwohnung). Wie gesagt, auch wenn die Gesetzeslage da eigentlich klar ist, gibt es dennoch Mittel und Wege... :-)

Re: Ausreisegenehmigung der Frau, etc. [Re: Frogger] #222677
16/10/2007 11:31
16/10/2007 11:31
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Rabeb Offline OP
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Rabeb  Offline OP
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Danke Wolf .

Ich habe gerade in der "Verfassung der Republik Tunesien" folgendes gefunden:

Artikel 11
Kein Bürger darf des Landes verwiesen oder daran gehindert werden, in sein Heimatland zurückzukehren.

Damit das auch mal geklärt wäre ....


LG
Re: Ausreisegenehmigung der Frau, etc. [Re: Rabeb] #222685
16/10/2007 12:26
16/10/2007 12:26
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zaza Offline
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Hallo Rabeb,

ich bin sicher, dass Du auch in Tunesien Probleme hättest wenn Dein Mann sich querstellt und Du bist keine Bürgerin des Landes und ich glaube viele von Euch haben auch schon an den Grenzen gesehen wie "verfassungstreu" TN in diesem Punkt seinen eigenen Bürgern gegenüber ist. Und das das alles in die Eheverträge soll, beruht ja auf Erfahrungen. Tatsächlich nützt es einem aber nichts wenn man in TN oder anderswo feststeckt.

Wichtig in dem Vertrag sind meiner Meinung nach Dinge wie Versorgungsausgleich, Zugewinn etc. die Dir hier das Leben schwer machen könnten.

Gruß Zaza