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Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft #201297
27/04/2007 12:32
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Wie auf dem Merkblatt der Botschaft steht, gibt es in Tunesien ja nicht die bei uns übliche Zugewinngemeinschaft sondern man muss sich entscheiden zwischen Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Wie wird das konkret geregelt? Bekommt man dann während der Zeremonie auf dem Standesamt ein Papier zur Unterschrift auf dem der Güterstand festgelegt wird? Oder muss man das vorher angeben? Bzw. wie wird es im Normalfall geregelt? Wer hat in Tunesien geheiratet und kann mir sagen wie das abläuft? Danke!

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Avalona] #201298
27/04/2007 12:34
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Hallo..

wir wurden im Vorabgespräch auf dem tunesischen Standesamt gefragt, welchen Güterstand wir wollen und das stand dann in der Eheurkunde drin, die wir am Tag der Hochzeit bekamen.




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Hayati] #201299
27/04/2007 12:39
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Danke für die schnelle Antwort!

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Hayati] #201300
27/04/2007 12:45
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Bedeutet denn dann Gütergemeinschaft, dass alles was vorher einem gehört hat jetzt beiden gehört und beide darüber verfügen können? Ist ja vielleicht nicht uninteressant, wenn man etwas gespart hat. Denn bei unserer Zugewinngemeinschaft besteht ja im Falle einer Scheidung kein Anspruch auf das was der andere mit in die Ehe gebracht hat. Wie ist das mit der Regelung dort?

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Avalona] #201301
27/04/2007 12:58
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Das was jeder mit in die Ehe bringt, verbleibt im Besitz desjenigen.. alles was im Lauf der Ehe erwirtschaftet und/oder angeschafft wird gehört im Fall der Gütergemeinschaft beiden und müsste bei einer Scheidung auseinanderdividiert werden.
Gütertrennung sagts schon, das es kein gemeinsames Eigentum gibt und man am besten beraten ist, klare Absprachen und Reglungen zu treffen, damit jeder weiß wem was gehört.
So definiere ich das. Aber vielleicht meldet sich noch jemand, der das besser erklären kann oder mich gegebenenfalls korrigiert.




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Hayati] #201302
27/04/2007 13:13
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Das hieße ja, dass Gütergemeinschaft im Prinzip dem entspricht, was hier die Zugewinngemeinschaft ist?

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Avalona] #201303
27/04/2007 13:35
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Ob du in TN Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbarst spielt keine Rolle hier in D, wenn der Lebensmittelpunkt hier sein soll. In D wird das so oder so wie Zugewinn behandelt, du musst hier einen eigenen Ehevertrag vereinbaren.

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Feivel] #201304
27/04/2007 22:22
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Antwort auf:

Ob du in TN Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbarst spielt keine Rolle hier in D, wenn der Lebensmittelpunkt hier sein soll. In D wird das so oder so wie Zugewinn behandelt, du musst hier einen eigenen Ehevertrag vereinbaren.




Hi! Hab dazu mal ne Frage! Eine ganz wichtigeeeee! ALso ich habe vor kurzen ne Wohnung gekauft die auf meinen Namen geht ja... Mein Mann zahlt mir monatlich "Miete" (klingt jetzt blöd, aber is halt so) trotzdem läuft aber die Wohnung auf meinen Namen. Angenommen wir lassen uns mal scheiden (Gott bewahre) heißt das, wenn wir hier kein Ehevertrag haben, dass ihm dann die Hälfte der Wohnung zusteht??? Kenn mich da leider nicht so aus...
Ich hab ihn eh am Anfang vorgeschlagen, dass wir es auf unser beiden Namen nehmen, weil er zahlt mir jetzt nur 50 euro weniger "Miete" als wenn wir es zusammen genommen hätten, aber er meinte, er zahlt lieder monatlich ohne an einem Vertrag gebunden zu sein...
Ja egal, aber wie is das jetzt, heißt das, wenn wir kein Ehevertrag haben also hier in Ö, dass nach dem Gesetz die Hälfte des Wertes der Wohnung ihm zustehen würde???
Danke im Voraus...
LG, Arnouba


Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen (J.F.K.)
Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Arnouba] #201305
28/04/2007 09:08
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Also wir haben im Standesamt das so geregelt das wir eine Zugewinngemeinschaft haben das heißt im Klartext alles was wir jetzt uns anschaffen wird geteilt. Und wir Haben in Tunesien geheiratet.lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: bandy] #201306
29/04/2007 06:51
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...das wir eine Zugewinngemeinschaft haben das heißt im Klartext alles was wir jetzt uns anschaffen wird geteilt...

Falsch - das, was Du meinst, ist eine Errungenschaftsgemeinschaft (Anschaffungen gehören beiden Partnern zugleichen Teilen)- bei einer Zugewinngemeinschaft hingegen erfolgt der Zugewinnausgleich erst dann, wenn dies beantragt wird, also z.B. bei einer Scheidung, dann werden die Zugewinne der beiden Ehepartner zunächst jeweils zusammengerechnet und dann voneinander subtrahiert; derjenige, der dann weniger Zugewinn hat, erhält die Hälfte des Differenzebetrages vom anderen Partner. Bis da hin aber wird eine Zugewinngemeinschaft wie eine Güttertrennung behandelt, WÄHREND der Gültigekit der Zugewinngemeinschaft verwaltet also prinzipiell jeder Partner sein eigenes Vermögen, und zwar auch das, das er nach der Eheschließung erworben hat (nicht aber Erbe, etc. denn dies fällt nur bei einer Gütergemeinschaft ins gemeinsame und allumfassende Vermögen). :-)

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Frogger] #201307
29/04/2007 09:18
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Aber ist es wirklich so, das es davon abhängt, wo man den Lebensmittelpunkt hat? Ganz unabhängig davon, wo man geheiratet hat?
Ich frage daher, weil oft gesagt wird, wenn man in Deutschland heiratet, hat die Frau mehr Rechte als in Tunesien...

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: CandelaNeu] #201308
29/04/2007 09:26
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Für eine Scheidung ist nur der Lebensmittelpunkt massgebend.
Alles andere ist uninteressant.
Lebt man in D, wird man nach deutschem Recht geschieden.

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Frogger] #201309
29/04/2007 09:34
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Das ist überhaupt nicht falsch ich weiß und mein mann weiß was wir gemacht haben im standesamt und ich unterschreibe wohl nix was ich nicht genau weiß. und mein mann hats mir gerade bestätigt nochmal und ich glaube da auch meinen mann der tunesischer Staatsbürger ja wohl ist. denn genau auch wegen dieser sache hat sich unsere eheschliessung ein wenig hingezogen, da die Schreiberin vom Standesbeamten erst ein falsches Schriftstück aufgesetzt hat was dann wieder geändert wurde. so und ich wünsche einen schönen Sonntag noch


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: bandy] #201310
29/04/2007 13:32
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Hallooo!
Könnte trotzdem noch jemand versuchen meine Frage zu beantworten? Wär echt super...
Haben in Tun. geheiratet undGütertrennung angegeben. Hier in Ö haben wir aber keinen Ehevertrag abgeschlossen. Wie is das jetzt mit der Wohnung? Weiß das wer? Danke...
LG, Arnouba


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Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: CandelaNeu] #201311
29/04/2007 21:19
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>>> Aber ist es wirklich so, das es davon abhängt, wo man den Lebensmittelpunkt hat? Ganz unabhängig davon, wo man geheiratet hat? <<<

Zitat:

Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgebend, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, dass auf Ehen, in denen zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen (z.B. deutsch/türkisch, türkisch/französisch) deutsches Recht angewandt wird, wenn die Familie in Deutschland zuletzt zusammengelebt hat. Diese Regelung gilt erst seit der Reform des internationalen Privatrechts im Jahre 1986.

Eine Ehe zwischen einer deutschen Frau und einem türkischen Mann oder zwischen einer brasilianischen Frau und einem deutschen Mann richtet sich somit nach deutschem Recht, wenn die Paare in Deutschland leben. Das bedeutet aber auch, dass zum Beispiel auf eine deutsch/türkische Ehe, die in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird, auch dann, wenn die deutsche Frau nach Deutschland zurückkehrt und hier ein deutsches Gericht anruft.

Haben die Ehegatten weder eine gemeinsame Staatsangehörigkeit noch einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, so gilt das Recht des Staates, dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.

>>> Ich frage daher, weil oft gesagt wird, wenn man in Deutschland heiratet, hat die Frau mehr Rechte als in Tunesien... <<<

Nein, das ist nicht unbedingt so, es kommt vielmehr darauf an, wo man anschließend leben will, und wenn die Frau in Deutschland lebt, ist sie definitiv besser gestellt, als wenn das Paar in Tunesien lebte.

Bei einer heirat in Deutschland gibt es aber insofernnocheine Besonderheit, als daß man für dieWahl des Ehenamens verschiedenen Optionen hat, sie kann z.B. auch den Namen des Ehemannes annehmen und ist dann, bei einem deutschen Namen, zumindest namensmäßig schon "integriert". Viel wichtiger wird es aber dann, wenn die Frau nach einigen Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, denn dann wird in jedem Falle das deutsche Recht gelten, auch bei einem späteren Aufenthalt im Ausland mit darauf folgender Scheidung.

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Frogger] #201312
30/04/2007 07:32
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Danke Wolf.

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: CandelaNeu] #201313
30/04/2007 12:27
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Danke an alle für die Infos. Auf jeden Fall ist es ja dann wohl so, dass einem das, was man mit in die Ehe bringt auch weiterhin gehört. Das wollte ich nur wissen.

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Avalona] #201314
15/05/2007 12:04
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Frankenland
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Frankenland
Gilt in Deutschland dann automatisch dass, was in Tunesien angegeben wurde?
Wenn z.B. Gütertrennung angegeben wurde, ist das automatisch auch für Deutschland gültig?

Und wie ist das bei Gütergemeinschaft und Krediten?
Wenn Gütergemeinschaft besteht, einer der Partner einen Kredit abschließt ohne das der andere Unterschreibt. Muss der Ehepartner der nicht unterschrieben hat auch für den Kredit aufkommen?

Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft [Re: Feivel] #201315
15/05/2007 12:35
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Ob du in TN Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbarst spielt keine Rolle hier in D, wenn der Lebensmittelpunkt hier sein soll. In D wird das so oder so wie Zugewinn behandelt, du musst hier einen eigenen Ehevertrag vereinbaren.




Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*