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Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft
[Re: Feivel]
#201304
27/04/2007 22:22
27/04/2007 22:22
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Joined: May 2006
Beiträge: 63 Wien
Arnouba
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Wien
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Antwort auf:
Ob du in TN Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbarst spielt keine Rolle hier in D, wenn der Lebensmittelpunkt hier sein soll. In D wird das so oder so wie Zugewinn behandelt, du musst hier einen eigenen Ehevertrag vereinbaren.
Hi! Hab dazu mal ne Frage! Eine ganz wichtigeeeee! ALso ich habe vor kurzen ne Wohnung gekauft die auf meinen Namen geht ja... Mein Mann zahlt mir monatlich "Miete" (klingt jetzt blöd, aber is halt so) trotzdem läuft aber die Wohnung auf meinen Namen. Angenommen wir lassen uns mal scheiden (Gott bewahre) heißt das, wenn wir hier kein Ehevertrag haben, dass ihm dann die Hälfte der Wohnung zusteht??? Kenn mich da leider nicht so aus... Ich hab ihn eh am Anfang vorgeschlagen, dass wir es auf unser beiden Namen nehmen, weil er zahlt mir jetzt nur 50 euro weniger "Miete" als wenn wir es zusammen genommen hätten, aber er meinte, er zahlt lieder monatlich ohne an einem Vertrag gebunden zu sein... Ja egal, aber wie is das jetzt, heißt das, wenn wir kein Ehevertrag haben also hier in Ö, dass nach dem Gesetz die Hälfte des Wertes der Wohnung ihm zustehen würde???  Danke im Voraus... LG, Arnouba
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen (J.F.K.)
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Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft
[Re: bandy]
#201306
29/04/2007 06:51
29/04/2007 06:51
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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...das wir eine Zugewinngemeinschaft haben das heißt im Klartext alles was wir jetzt uns anschaffen wird geteilt...
Falsch - das, was Du meinst, ist eine Errungenschaftsgemeinschaft (Anschaffungen gehören beiden Partnern zugleichen Teilen)- bei einer Zugewinngemeinschaft hingegen erfolgt der Zugewinnausgleich erst dann, wenn dies beantragt wird, also z.B. bei einer Scheidung, dann werden die Zugewinne der beiden Ehepartner zunächst jeweils zusammengerechnet und dann voneinander subtrahiert; derjenige, der dann weniger Zugewinn hat, erhält die Hälfte des Differenzebetrages vom anderen Partner. Bis da hin aber wird eine Zugewinngemeinschaft wie eine Güttertrennung behandelt, WÄHREND der Gültigekit der Zugewinngemeinschaft verwaltet also prinzipiell jeder Partner sein eigenes Vermögen, und zwar auch das, das er nach der Eheschließung erworben hat (nicht aber Erbe, etc. denn dies fällt nur bei einer Gütergemeinschaft ins gemeinsame und allumfassende Vermögen). :-)
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Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft
[Re: CandelaNeu]
#201311
29/04/2007 21:19
29/04/2007 21:19
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>>> Aber ist es wirklich so, das es davon abhängt, wo man den Lebensmittelpunkt hat? Ganz unabhängig davon, wo man geheiratet hat? <<<
Zitat:
Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgebend, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, dass auf Ehen, in denen zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen (z.B. deutsch/türkisch, türkisch/französisch) deutsches Recht angewandt wird, wenn die Familie in Deutschland zuletzt zusammengelebt hat. Diese Regelung gilt erst seit der Reform des internationalen Privatrechts im Jahre 1986.
Eine Ehe zwischen einer deutschen Frau und einem türkischen Mann oder zwischen einer brasilianischen Frau und einem deutschen Mann richtet sich somit nach deutschem Recht, wenn die Paare in Deutschland leben. Das bedeutet aber auch, dass zum Beispiel auf eine deutsch/türkische Ehe, die in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird, auch dann, wenn die deutsche Frau nach Deutschland zurückkehrt und hier ein deutsches Gericht anruft.
Haben die Ehegatten weder eine gemeinsame Staatsangehörigkeit noch einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, so gilt das Recht des Staates, dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
>>> Ich frage daher, weil oft gesagt wird, wenn man in Deutschland heiratet, hat die Frau mehr Rechte als in Tunesien... <<<
Nein, das ist nicht unbedingt so, es kommt vielmehr darauf an, wo man anschließend leben will, und wenn die Frau in Deutschland lebt, ist sie definitiv besser gestellt, als wenn das Paar in Tunesien lebte.
Bei einer heirat in Deutschland gibt es aber insofernnocheine Besonderheit, als daß man für dieWahl des Ehenamens verschiedenen Optionen hat, sie kann z.B. auch den Namen des Ehemannes annehmen und ist dann, bei einem deutschen Namen, zumindest namensmäßig schon "integriert". Viel wichtiger wird es aber dann, wenn die Frau nach einigen Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, denn dann wird in jedem Falle das deutsche Recht gelten, auch bei einem späteren Aufenthalt im Ausland mit darauf folgender Scheidung.
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Re: Heirat in Tunesien: Gütertrennung - Gütergemeinschaft
[Re: Frogger]
#201312
30/04/2007 07:32
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Joined: Aug 2006
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CandelaNeu
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