|
|
 |
 |
 |
 |
Re: Beschwerde bei der CTN
#21117
28/09/2005 08:27
28/09/2005 08:27
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Hallo, sicher kann man versuchen dies mit einer Beschwerde deutlich zu machen, ob man eine Entschädigung bekommt, kann ich nicht sagen. Ein Streik gehört z.B. auch zur Höheren Gewalt nicht nur Unwetter. Hier eine Info dazu: Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann (z.B. Brand, Unwetter, Streik). Wird ein Schaden durch höhere Gewalt verursacht, so kommt in den meisten Fällen eine Haftung nicht in Betracht. Für die Folgen der höheren Gewalt müssen allerdings der Schuldner im Verzug und der Dieb haften (vgl. §§ 287, 848 BGB). Streik Streik ist die von einer Mehrzahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinsam durchgeführte Einstellung der Arbeit zur Erreichung eines Ziels. Kampfziel ist in der Regel das Erreichen einer günstigeren Tarifvereinbarung. Hier noch eine sehr gute Info zu Störungen bei Reisen: Haftet der Reiseveranstalter auch für Störungen der Reise durch höhere Gewalt? In der Regel nicht, weil die Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden gleich gelagert sind. http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf08322.htmlClaudia
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Beschwerde bei der CTN
#21121
30/09/2005 06:51
30/09/2005 06:51
|
Joined: Dec 2001
Beiträge: 4,993 NRW
Mabrouk
Member
|
Member
Joined: Dec 2001
Beiträge: 4,993
NRW
|
Zitat: Ja aber hat das mit höhere Gewalt zu tun ????
Streik ist höhere Gewalt, sonst wäre die Lufthansa damals schon pleite gegangen als die Fluglotsen tagelang gestreikt haben. Mit dem Streik der Müllabfuhr war es genauso.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|