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Visum??? #197501
08/03/2007 00:42
08/03/2007 00:42
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Hallo,

mein Mann und ich sind grad an der Planung unseres Jahresurlaubs und da ist bei uns eine Frage aufgekommen, denn wir wollen nach Ägypten und nun die Frage: Reicht da das normale Touristenvisum, was wir Europäer im Flugzeug ausfüllen oder müssen wir für Ihn vorher ein Visum in der ägyptischen Botschaft beantragen oder gar vielleicht garkeins?!?!?!? Wär schön wenn mir jemand da weiterhelfen könnte. Viele Grüße

Re: Visum??? [Re: Neo] #197502
08/03/2007 01:46
08/03/2007 01:46
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annadi Offline
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Ich war schon mehrmals in Ägypten und habe noch nie ein Visum gebraucht. Im übrigen kann man Visa (für dich als Deutsche) auch direkt am Flughafen kaufen. Das ist unkompliziert und dauert nicht lang.
Viel Spaß in Ägypten!
LG,
annadi

Re: Visum??? [Re: Neo] #197503
08/03/2007 02:03
08/03/2007 02:03
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Antwort auf:

Reicht da das normale Touristenvisum, was wir Europäer im Flugzeug ausfüllen



Hab gerade noch diesen Satz von dir gelesen. Das was du im Flugzeug ausfüllst ist NICHT das Visum. Ein Visum für Ägypten bekommst du als Deutsche entweder durch rechtzeitige Beantragung hier in Deutschland oder durch den direkten Kauf am Flughafen. Dann erhältst du eine Art Briefmarke, die in deinen Reispass geklebt wird. Kostet etwa 20 €, wenn ich mich recht erinnere.
LG,
annadi

Re: Visum??? [Re: annadi] #197504
08/03/2007 19:42
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Antwort auf:

Ein Visum für Ägypten bekommst du als Deutsche entweder durch rechtzeitige Beantragung hier in Deutschland...




Die Arbeit würde ich mir einschränken. Du bekommst problemlos am Flughafen dein Visum, einige Reiseveranstalter haben es sogar bereits im Preis.
Mittlerweile kannst du als Pauschalurlauber auch mit Personalausweis einreisen, benötigst dafür aber 2 Passbilder..

Liebe Grüße

Re: Visum??? [Re: LOE090716] #197505
08/03/2007 20:04
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Aber nicht als Tunesier. Ein Bekannter von uns (Tunesier) war letztes Jahr in Ägypten und mußte vorher das Visum bei der ägyptischen Botschaft (in Köln?) beantragen. War ziemlich aufwändig und zeit- und nervraubend...

Re: Visum??? [Re: LOE090304] #197506
08/03/2007 20:13
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Antwort auf:

Aber nicht als Tunesier. Ein Bekannter von uns (Tunesier)


im Beitrag darüber war auch die Rede von deutschen Staatsbürgern

Re: Visum??? [Re: LOE090304] #197507
08/03/2007 20:25
08/03/2007 20:25
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annadi Offline
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Antwort auf:

Ein Bekannter von uns (Tunesier) war letztes Jahr in Ägypten und mußte vorher das Visum bei der ägyptischen Botschaft (in Köln?) beantragen.



Dann muss das eine relativ neue Regelung sein. Ich habe definitiv für Ägypten nie ein Visum beantragt und benötigt.
Ich habe gerade gegoogelt und folgendes gefunden:
Antwort auf:

Bürger aus folgenden Ländern müssen das Visum vor der Einreise bei einem Konsulat oder einer Botschaft von Ägypten einholen (wozu ca. 3 Wochen Zeit erforderlich ist): Algerien, Bosnien, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Marokko, Slowenien, Tunesien und der Türkei.




Also jetzt bin ich ehrlich erleichtert, dass ich das hier gelesen habe, da ich nämlich auch demnächst nach Ägypten fliegen wollte. Ich hatte sogar Ende letzten Jahres schon einen Flug gebucht, den ich leider wegen meiner Arbeit verfallen lassen musste. Dabei hätten die mich nicht einmal ins Flugzeug gelassen ohne das Visum.
Da sieht man mal, wozu dieses Forum noch gut ist.
LG,
annadi

Re: Visum??? [Re: annadi] #197508
09/03/2007 01:13
09/03/2007 01:13
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Hallo,

danke für eure Antworten, aber bei der Frage ging es wirklich um das Visum für meinen Mann. Hab im Internet zwar gelesen, dass es bei einer Pauschalreise manchmal das Visum mit drin ist oder halt bei der Einreise bezahlt werden muß, doch mach mir Gedanken ob es bei Tunesiern auch so einfach ist, auch wenn wir die Reise hier in Deutschland buchen und es sich um eine Pauschalreise handelt. Denn Ausnahmen bestättigen ja meist die Regel, denn nach Polen konnte er auch nicht mit und hätte ein Visum vorher beantragen müssen, da es sich dabei um des Schengenabkommen handelt bei der Einreise. Also mußten wir ihn an der Grenze absetzten und er hat gewartet bis wir mit einkaufen fertig waren und wieder da waren. Bloß glaub das sieht er nicht so locker wenn er an der ägyptischen Grenze ein bis zwei Wochen warten muß. Bis wir gemeinsam zurückfliegen. Also danke schon mal im Vorraus. Bis denne

Re: Visum??? [Re: Neo] #197509
09/03/2007 11:35
09/03/2007 11:35
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Echt???
Neo, sag bitte, ist es bei Polen nur bei Aufernthalt so, dass ein Visum benötigt wird, oder beim Transfehr auch???
Weis es noch jemand????? Bitte!
Oh, je daran habe ich gar nicht gedacht.
Wir fahren nehmlich in 3 Wochen mit meinem Mann nach Ukraine und den Weg liegt über Polen
Wir haben für ihn Visum für Ukraine gekauft (hat mhr als 1 Monat gedauert, bis sein Pass aus dem Konsulat zurück kam) müssen wir jetzt noch polnische Transfervisum besorgen

Re: Visum??? [Re: Yuliya] #197510
09/03/2007 15:04
09/03/2007 15:04
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Ich ziehe jetzt meine Frage zurück.
Habe gleichzeitig polnisches Konsulat in Köln angeschrieben und nach 1 Stunde die Antwort erhalten, dass wenn in seinem Pass Visum für Deutschland steht, braucht er kein Transitvisum für die Durchreise.
(Vielleicht interessiert es noch jemanden )

Re: Visum??? [Re: Yuliya] #197511
09/03/2007 17:54
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hui da hast du aber Glück, dir ist sicher erstmal das Herz in die Hose gerutscht aber jetzt kann es ja losgehen!
Gut zuwissen das mit den Transfervisa...

Re: Visum??? [Re: CandelaNeu] #197512
09/03/2007 18:57
09/03/2007 18:57
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Antwort auf:

dir ist sicher erstmal das Herz in die Hose gerutscht



Und das ist noch sehr weich ausgedruckt
Noch ein Problem solcher Art würde mich jetzt wirklich aus der Fassung bringen - es reicht schon, dass nachdem alles geregelt war (Beide Urlaub bei der Arbeit für diese Zeit bekommen, mühsam das ukr. Visum für passende Zeit gekriegt usw.) stellt sich plötzlich heraus, dass die Schule es sich anderes überlegt hat und es keine geplannten 2 Wochen Osternferien gibt, sondern die 2 gesetzliche Feiertage. Und genau in dieser Zeit werden 30 Stunden Integrationskurs gelesen und die Prüfung geschrieben
Jetzt muss er mit einer anderen Gruppe alles später nachmachen - es ging nicht mehr den Rad richtig zurück zu drehen und dann lese ich das mit dem Visum

Re: Visum??? [Re: Yuliya] #197513
09/03/2007 20:16
09/03/2007 20:16
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hallo yuliya,

sorry hatte jetzt erst deinen Beitrag gelesen gehabt und hät da noch ne Frage, du sagtest, dass wenn er ein Visum für Deutschland hat, dass es da kein Problem bei der Einreise nach Polen gibt oder meintest du für die Ukraine, weil wenn denn hätte meinn Mann ja auch einreisen können, da er ja eine AE für 3 Jahre hat und es mir sonst sehr unlogisch wäre. Aber kleiner Tip nimm zur Sicherheit eine Kopie von eurer Heiratsurkund mit, falls die doch Terz machen sollten, weil der Grenzbeamte meinte dass man denn auch noch ne Ausnahme machen könnte da der Bezug zu der anderen Person nachgewiesen wird.... frag mich nicht nach der Logik, aber er meinte aus der AE ist ja nicht ersichtlich warum diese erteilt wurde und mit der Heiratsurkunde nicht die Gefahr besteht dass er in Polen bleiben will (als ob )
Wünsch dir und deinem Mann einen schönen Urlaub!!!!!

Re: Visum??? [Re: Neo] #197514
10/03/2007 11:17
10/03/2007 11:17
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Neo,
dankeschön für den Tip. HU werde ich dann sicherheitshabber mitnehmen (damit er in Polen bloß nicht noch mal heiratet ). Es ist ganz komische Familienpolitik - als wir ukrainisches Visum bei der Konsulat beantragt haben, haben die sich nach 3 Wochen gemeldet, dass wir die Heiratsurkunde nachreichen sollen, um die Möglichkeit auszuschließen, dass er in der Ukraie heiratet und dort bleibt Oder liegt es an den Fotos, dass die Bearbeiterin auf solche Ideen kommen

Ne, aber mal ernst, es sind doch 2 verschiedene Sachen - eine ist Aufenthaltsvisum (Polen), auch wenn Aufenthalt für 1 Tag gedacht war, und anderes Transitvisum. Die nette Frau in polnischem Konsulat meinte gestern, dass wenn er an der Grenze Duetsche Aufkleber im Pass und ukr. Visum für diese Zeitraum zeigt + Zugticket für Hin und Zurück, dann kann er damit Transitzweck nachweisen und braucht dann kein Extravisum. Pfuj, ein problem weniger

Re: Visum??? [Re: Neo] #197515
18/03/2007 13:53
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Die Ägyptische Botschaft in Berlin
Service

Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr

Adresse:
Stauffenbergstr. 6/7
10785 Berlin
Tel.: 030/477 54740 – 030/479 01880
Fax : 030/477 4000

1-Registrierung:

* Um Konsularsdienste wahrnehmen zu können, müssen Ägypter sich bei der nächstgelegenen Vertretung registrieren lassen. Die Registrierung kann persönlich oder per Mail erfolgen.
* Die Registrierung ist kostenlos, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Ankunft im Verwaltungsbereich des Konsulats gemacht wird.

2-Die wichtigsten Konsularsdienste für Ägypter:

* Das Konsulat gibt Pässe heraus und ändert oder erneuert Pässe. Falls ein Ägypter aus dem Gastland ausgewiesen wird, wird ein spezielles Reisedokument herausgeben.
* Das Konsulat erstellt und beglaubigt alle Dokumente, die von im Gastland wohnenden Ägyptern bei Hochzeiten, Scheidungen, Geburten oder Todesfällen benötigt werden.
* Die Ägyptische Regierung übernimmt bei im Ausland verstorbenen Ägyptern die Rückführungskosten für eine Beerdigung im Heimatland, sofern die Verwandten finanziell dazu nicht in der Lage sind. Bescheinigungen hierfür werden vom Ministerium für Sozialangelegenheiten in Ägypten ausgestellt.
* Das Konsulat beglaubigt Dokumente, die durch ägyptische oder Behörden des Gastlandes herausgegeben wurden. Zusätzlich werden Rechtsurkunden und Unterschriften von Ägyptern beglaubigt.
* Auf Verlangen wird das Konsulat in Straf- oder Gerichtssachen die Interessen von ägyptischen Staatsangehörigen im Rahmen der Gesetze und der Regelungen des Gastlandes schützen.
* Ägypter, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Kontakt zum ägyptischen Konsulat aufnehmen um dort die, im Verfahren geforderten, Dokumente von den zuständigen ägyptischen Behörden empfangen zu können.

3-Visabestimmungen:

* Seit dem 1. März 2002 sind neue Regelungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger bei Pauschalreisen oder touristischer Individualreisen nach Ägypten in Kraft. Demzufolge ist ihnen die Einreise mit Personalausweisen gestattet. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.
Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen, damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer separaten Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die Visapflicht nicht auf. Reisende können auch weiterhin bei Vorlage des Reisepasses ihre Visa bei einer ägyptischen konsularischen Mission erhalten.
* Nichtägyptische Besucher müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird auch der Kinderausweis anerkannt). Generell wird eine Restgültigkeit der Reisedokumente von sechs Monaten verlangt. Für deutsche Touristen wird auch eine Restgültigkeit von wenigstens drei Monaten noch akzeptiert. Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat erfahren.
* Bei der Beantragung von Einreisevisa bei einem ägyptischen Konsulat sind folgende Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument
- ein ausgefüllter Visaantrag mit einem (1) Foto
- die Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)
* Türkische Staatsangehörige mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können ab sofort das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei ihrer Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im Seehafen erhalten. Selbstverständlich können sie auch weiterhin das Visum bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen. Das Visum kann prinzipiell innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.
* Bürger der Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien, Armenien, Azerbaijan, Belorussland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldau, Tajikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
* Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina müssen 2-3 Wochen vor ihrem Reisedatum ein Visum beantragen. Sie benötigen eine vorherige Zustimmung der ägyptischen Behörden in Kairo, bevor das Visum ausgestellt werden kann.
* Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Catharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.
* Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren – hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
* Ägyptische Visagebühren werden für den folgenden Personenkreis nicht erhoben (bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution):
1. Inhaber diplomatischer Pässe
2. Offizielle Mitarbeiter internationaler Organisationen
3. Mitglieder offizieller Delegationen
4. Ehegatten und Kinder von ägyptischen Staatsangehörigen
* Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-taegige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.
* Luftpassagieren wird eine 24-stuendige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.

4-Wohnen in Ägypten:

* Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.
* Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem 26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt – ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20 Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und kleinen Kindern bewilligt.

5-Petitionen:

* Die Auslaenderabteilung des Aussenministeriums in Kairo erhaelt und untersucht Petitionen, die ueber die aegyptischen Auslandsvertretungen von Nicht-Aegyptern gegen aegyptische Staatsbuerger eingereicht werden. Die Petitionen werden untersucht und das Ergebnis dem Antragsteller uebermittelt.

PREISE Stand 01.06.2006

Konsulats Service


Preis (€)
Touristenvisum (einmalige Einreise)
25,00 EURO
Touristenvisum (mehrfache Einreise)
32,00 EURO
Businessvisum (einmalige Einreise)
40,00 EURO
Businessvisum (mehrfache Einreise)
60,00 EURO
Transitvisum (einmalige Einreise)
25,00 EURO
Transitvisum (mehrfach)
32,00 EURO
Touristenvisum fuer Schweden,Daenen, Finnen, Serben, Russen, USA-Buerger, Zyprioten
20,00 EURO
Touristen- und Businessvisum fuer Deutsche
22,00 EURO
Businessvisum fuer britische Buerger (einmalig)
95,00 EURO
Businessvisum fuer britische Buerger (mehrmalig)
155,00 EURO
Businessvisum fuer kanadische Buerger (einmalig, Einzelpass)
65,00 EURO
Businessvisum fuer kanadische Buerger (mehrmalig, Einzelpass)
105,00 EURO
Businessvisum fuer kanadische Buerger (einmalig, Familienpass)
135,00 EURO
Businessvisum fuer kanadische Buerger (mehrmalig, Familienpass)
205,00 EURO
Businessvisum fuer Buerger Simbabwes (einmalig)
40,00 EURO
Businessvisum fuer Buerger Simbabwes (mehrmalig)
75,00 EURO
Businessvisum fuer Buerger Nigerias (einmalig)
95,00 EURO
Businessvisum fuer Buerger Nigerias (mehrmalig)
155,00 EURO
Transitvisum fuer Buerger Nigerias (einmalig)
55,00EURO
Transitvisum fuer Buerger Nigerias (mehrmalig)
75,00EURO
Registrierung eines aegyptischen Buergers nach sechs Monaten
25,00 EURO
nichtkommerzielle Legalisierung
35,00 EURO
kommerzielle Legalisierung
80,00 EURO
nichtkommerzielle konsularische Bescheinigung
30,00 EURO
Uebersetzung oder Beglaubigung der Uebersetzung
35,00 EURO
Ausstellung eines aegyptischen Reisepasses
125,00 EURO
Ausstellung eines Reisedokumentes fuer Palaestinenser
65,00 EURO
Ergaenzende Eintragung im Pass (Land oder Person)
30,00 EURO
Ausstellung einer Geburtsurkunde
25,00 EURO
Fuehrungszeugnis
15,00 EURO
Eheurkunde
125,00 EURO
Scheidungsurkunde
150,00 EURO
Beantragung einer Identitaetskarte
15,00 EURO
Beantragung einer Familienkarte
15,00 EURO
Beantragung Identitaetskarte anstelle verlorener oder beschaedigter
15,00 EURO
Beantragung Familienkarte anstelle verlorener oder beschaedigter
15,00 EURO
Beantragung Ausstellung einer Geburtsurkunde vor 1962
20,00 EURO
Beantragung Ausstellung einer Geburtsurkunde nach 1962
20,00 EURO
Beantragung der Befreiung vom Militaerdienst
(Formblatt 1)
15,00 EURO
Beantragung der Zurueckstellung des Militaerdienstes (Formbl. 2)
15,00 EURO
Beantragung der Befreiung vom Militaerdienst
(Formblatt 6)
15,00 EURO
Antrag auf Gewaehrung der aegyptischen Staatsangehoerigkeit
125,00 EURO
Eidesstattliche Erklaerung der Fortsetzung der ehelichen Beziehungen
50,00 EURO

http://www.egyptian-embassy.de/g_entry.htm