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|  Re: Besuch in der Schweiz! Visum nötig?
[Re: LOE060901]
 #197379 05/03/2007 23:05
05/03/2007 23:05
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| Joined:  Nov 2003 Beiträge: 150
 Schweiz
Bessem
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 Schweiz
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Antwort auf:
 
  Nein, nein ! Sorry, aber mit einem Visum für Deutschland...egal welcher Art, kann er nicht in die Schweiz einreisen.
 
 
 
 
 
 Können schon, aber dürfen nicht
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|  Re: Besuch in der Schweiz! Visum nötig?
[Re: Samira1711]
 #197380 06/03/2007 00:37
06/03/2007 00:37
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Frogger
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...weil er kein gültiges Visum für Tschechien hatte, dabei gehört Tschechien jetzt auch zur EU!...
 Es gibt keine Visa für die EU, sondern nur eines für die Staaten, die dem "Schengener Abkommen" (eine Stadt in Luxemburg) beigetreten sind _UND_ es anwenden. England und Irland beispielweise sind dem Abkommen nicht beigetreten, die "neuen" EU-Mitglieder, zu denen auch Tschechien gehört, sind zwar beigetreten, haben es aber noch nicht angewendet (außer Bulgarien und Rumänien: voraussichtlich Anfang 2008), Island und Norwegen hingegen sind keine EU-Mitglieder, haben aber das Schengen-Abkommen unterzeichnet und wenden es auch an, und die Schweiz hat es unterzeichnet und wird es ab Anfang 2008 anwenden, womit dann auch in der Schweiz die Visumspflicht entfällt, falls der Einreisende ein für die "Schengen-Staaten" gültiges Visum eines Landes, das das Abkommen unterzeichnet hat und es anwendet, besitzt.
 
 Im Klartext: Das alles hat nichts mit EU odedr nicht-EU zu tun, sondern ist ein unabhängiges Abkommen, bei dem nur zufällig die meisten (doch nicht alle) Mitglieder gleichzeitig auch EU-Staaten sind.
 
 <ehem> lernt man das heute nicht mehr in der Schule oder in den Fernsehnachrichten? :-)
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|  Re: Besuch in der Schweiz! Visum nötig?
[Re: LOE060901]
 #197382 06/03/2007 12:39
06/03/2007 12:39
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Nela
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 Antwort auf:
 mit einem Visum für Deutschland...egal welcher Art, kann er nicht in die Schweiz einreisen
 
 
 
 Der Betreffende hat ja auch nicht ein Visum für Deutschland sondern eine Aufenthaltserlaubnis, und damit kann er in die Schweiz einreisen, wie Cheker schon sagte.
 
 Aber im Zweifelsfall halt doch noch die schweizerischen Behörden fragen...
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|  Re: Besuch in der Schweiz! Visum nötig?
[Re: Meschnuna]
 #197387 07/03/2007 21:17
07/03/2007 21:17
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 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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 Gera
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Mir wurden die Infos so gegeben, das man immer ein Visa benötigt. Die Begründung dazu war: die Schweiz ist noch kein Schengen - Vollanwenderstaat und gehört nicht zu den EU Ländern.  Wer benötigt Visa ?	 VISUM ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten: (a) unter Reisepass aufgeführte Länder; (b) alle nord-, süd- und mittelamerikanischen Länder, einschließlich der karibischen Inselstaaten (ausgenommen Belize, Bolivien, Dominikanische Republik, Ecuador, Haiti, Kolumbien, Kuba und Peru, die ein Visum benötigen); (c) Andorra, Australien, Brunei, Estland, Fidschi, Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea-Süd, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Polen, Salomonen, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Tuvalu, Ungarn und Vatikanstadt; (d) Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Ehem. Jugosl. Rep. Mazedonien und Türkei sind nur dann von der Visumpflicht befreit, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedsland der EU, Island, Norwegen, den USA oder Kanada haben. REISEPASS ist allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder mit gültigem Personalausweis; (b) Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Slowakische Republik und Zypern mit gültigem Personalausweis. Benötigte Unterlagen  für Visa:	 (a) 1 Antrag. (b) 1 Passfoto. (c) Gültiger Reisepass (sollte zum Zeitpunkt der Abreise aus der Schweiz noch min. 3 Monate Gültigkeit haben). (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (e) In einigen Fällen auch Einladung (muß von der kantonalen Fremdenpolizei genehmigt sein) oder Nachweis der Geschäftsverbindungen. (f) Ggf. Meldezettel, Aufenthaltsgenehmigung und Versicherungskarte. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden. Bearbeitungszeit:	 Ca. 3 Wochen, abhängig von der Nationalität Visagebühren:	 24,00 Euro. Die Gebühren sind vom jeweiligen Wechselkurs abhängig und können sich deshalb kurzfristig ändern. Gültigkeitsdauer:	 Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund. Kommentar:	 Wer wiederholt in die Schweiz einreist, ohne die Absicht zu haben, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, muss sich bei der Fremdenpolizei melden, wenn der Aufenthalt insgesamt 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten überschreitet. Personen, die mit einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung einreisen, müssen sich innerhalb von 8 Tagen bei der Fremdenpolizei melden. Weitere Informationen: 	Schweizer Botschaft (Berlin) Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Für die Richtigkeit der Angaben kann leider keine Haftung übernommen werden.http://www.languagecourse.net/de/visa/switzerland.php3 Claudia |  |  |  |  |  
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|  Re: Besuch in der Schweiz! Visum nötig?
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
 #197388 08/03/2007 09:18
08/03/2007 09:18
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Meschnuna
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Hier noch die Info der CH-Botschaft in Berlin:  Die Person ist nicht Visapflichtig wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.  Visumbefreiung für Ausländerinnen und Ausländer mit einem vom BFM akzeptierten, gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel eines EU- oder EFTA-Staats, von Andorra, Kanada, Monaco, San Marino oder den USA, sofern der Aufenthalt nicht länger als 3 Monate dauert und einer der folgenden Aufenthaltszwecke vorliegt: Tourismus, Besuch, theoretische Ausbildung (Studium, technische Kurse, die ein schweizerisches Unternehmen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Lieferung von technischen Einrichtungen entweder für die eigene Belegschaft organisiert oder den ausländischen Kunden anbietet; theoretische Kurse, die ein schweizerisches Unternehmen für seine im Ausland beschäftigten Mitarbeiter organisiert), geschäftliche Besprechungen, medizinische Behandlung und Kuraufenthalt, Teilnahme an wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen, Personen- oder Warentransporte in oder durch die Schweiz (Transit), die ein Chauffeur im Dienst eines Unternehmens mit Sitz im Ausland durchführt, vorübergehende Berichterstattung für ausländische Medien sowie Erwerbstätigkeit ohne Stellenantritt, sofern diese innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als 8 Tage ausgeübt wird, ausgenommen Tätigkeiten im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, des Gastgewerbes, des Reinigungsgewerbes in Betrieben und Haushalten sowie des Überwachungs- und Sicherheitsdienstes; Mit freundlichen Grüssen Fulvio Conci  Schweizerische Botschaft  Otto-von-Bismarck-Allee 4A, 10557 Berlin  Deutschland  Tel. : +49 30 391 400 81  Fax : +49 30 390 10 30 fulvio.conci@eda.admin.ch www.botschaft-schweiz.de |  |  |  |  |  
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|  Re: Besuch in der Schweiz! Visum nötig?
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
 #197389 08/03/2007 09:33
08/03/2007 09:33
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Ich frage mich manchmal wirklich, wo solche Infos von Dir herkommen........Ich hatte bereits geschrieben, dass zu Urlaubszwecken kein Visum benötigt wird, ebenso schrieb Katousti, dass sie die gleiche Erfahrung gemacht hat.
 Auch gab es dieses Thema vor langer Zeit hier im Forum, damals gab es auch schon die Auskunft, dass ein T, der eine Aufenthaltserlaubnis, ob befristet oder unbefristet zu Urlaubszwecken, die nicht länger als 3 Monate dauern,  KEIN Visum benötigt.
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