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Re: Frage zur Familienzusammenführung
[Re: CandelaNeu]
#196699
22/05/2007 06:13
22/05/2007 06:13
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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...Denn wenn die Stellungsnahme nach Tunis geht dann steht das von der AHB drin, ja oder nein...
Gibt es bei Euch eine Ausländerheiratsbehörde - oder meinst Du ABH? :-)
...Hochzeit in Deutschland geht relativ schnell über die Bühne wenn man alle Papiere zusammen hat, bei uns mit allem Besorgen, Legalisieren, etc nur ca 6 Wochen...
Ich wage es sogar zu behaupten, daß im Idealfall alles zusammen in knapp 2 Wochen über die Bühne gehen kann: Einreise mit Touristenvisum und Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland, parallel dazu besorgt in Tunesien jemand mit Vollmacht die notwendigen Papiere (ca. 2 Tage) und sendet sie nach Deutschland (oder man beschafft sie selbst vorher und nimmt sie gleich mit). Die Legalisierungen in Tunis können an einem Tag erledigt werden, Beschaffung der Geburts- und Meldebescheinigungen ebenfalls. Nur, wenn der Paß erst noch ausgestellt werden muß, dauert der Vorlauf ca. 10-14 Tage länger.
Hier ist jedoch der Ablauf des normalen, offiziellen, Weges, so wie ihn selbst erfahren habe (Eheschließung in Deutschland):
Tag 0: Entschluß zur Heirat Tag 1 (Fr): Beantragung Paß Tag 4 (Mo): Beschaffung Geburtsurkunde + Meldebescheinigung Tag 13 (Mi): Erhalt des Passes Tag 14 (Do): Legalisierungen in Tunis Tag 19 (Di): Übersetzung der Dokumente (in DE) Tag 21 (Do): Abgabe der Anmeldung zur Eheschließung (in DE) - und - Beschaffung der Meldebescheinigung (in DE) Tag 22 (Fr): Das Standesamt schickt den Antrag auf Freistellung von der Erfordernis des Ehefähigkeitszeugnisses an das OLG Tag 25 (Mo): Abgabe Visumsantrag zur Eheschließung Tag 29 (Fr): Freistellung kommt zurück vom OLG Tag 34 (Mi): Visumsantrag erreicht die ABH als Faksimile - und - Zahlungsaufforderung durch das OLG trifft ein (in DE), nach der Vorlage des Einzahlungsbeleges beim Standesamt ist die Eheschließung offiziell angemeldet und wird der ABH bestätigt Tag 35 (Do): die ABH holt eine Auskunft aus dem Strafregister ein Tag 42 (Do): der Visumsantrag erreicht die ABH als Original Tag 49 (Do): der Strafregisterauszug erreicht die ABH Tag 54 (Di): Abgabe der Verpflichtungserklärung Tag 55 (Mi): Stellungnahme der ABH geht an das BVA in Köln Tag 57 (Fr): BVA gibt die Stellungnahme ins Online-System ein Tag 60 (Mo): Die Botschaft in Tunis erhält die Stellungnahme
Einige Verzögerungstage entstanden durch die unglückliche Lage von Feiertagen wie Wochenende, Ostern, Himmelfahrt, sowie die Abgabe der VE erst 5 Tage nach dem Rücklauf des Strafregisterauszuges - nach meiner Einschätzung könnten da also im Idealfall noch um die 10-14 Tage herausgeholt werden, und weitere 10-14 Tage, wenn der Paß bereits ausgestellt ist, das macht dann zusammen eine Prozedurdauer von 5-6 Wochen, schneller dürfte es nicht zu schaffen sein.
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Re: Frage zur Familienzusammenführung
[Re: Frogger]
#196701
23/05/2007 20:36
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Frogger
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und dann geht es weiter...
Tag 60 (Di): Die Botschaft in Tunis sagt nun, sie hätte die Stellungnahme nicht bekommen; ich rufe daraufhin die Leiterin der Visumstelle an, und die sagt, sie habe die Stellungnahme erhalten, doch es würden noch einige offene Fragen bestehen und lädt uns beide für den nächsten Tag vor.
Tag 61 (Mi): In der Botschaft werden wir beide einem unvermuteten, getrennten (gleichzeitigen) und ausführlichen Frage-Test unterzogen, bei dem uns beiden dieselben ca. 10 Fragen gestellt werden, meine Freundin muß zudem noch ihre Sprachkenntnisse in englisch unter Beweis stellen. Außerdem muß ich diverse Unterlagen vorzeigen, wie Kontoauszüge meines Kontos und Mietvertrag in Tunesien und eine Bestätigung der Polizei, daß meine Freundin in meiner Wohnung gemeldet ist, auch mein Paß wird nochmals angeschaut (wahrscheinlich wegen der Ein- und Ausreisestempel). Ganz offenbar hatte der Altersunterschied von 30 Jahren die Sachbearbeiter mißtrauisch gemacht.
Nach einiger Wartezeit dann erhalten wir schließlich, sogar vom Konsul persönlich, das ab sofort gültige Visum. :-)
Tag 64 (Sa): Ausreise!
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