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Re: deutsche Staatsbürgerschaft
[Re: LOE060901]
#196313
23/02/2007 23:08
23/02/2007 23:08
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Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181 Dortmund
Yuliya
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Beiträge: 2,181
Dortmund
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Antwort auf:
Habe gehört Tunesien entläßt niemand aus der Staatsbürgerschaft ???
Das habe ich auch bis jetzt gehört.
Bei uns ist es noch nicht so weit, deswegen kann ich dir keine genaue Info im Bezug auf Tunesien geben, nur was ich gehört hab. Als ich vor 3 Jahren meine Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen habe, musste ich die Ukrainische nicht ablehnen oder Pass abgeben, halt genau aus den Gründen, dass nicht alle Länder die Staatsbürger entlassen
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Re: deutsche Staatsbürgerschaft
[Re: LOE060901]
#196315
24/02/2007 01:16
24/02/2007 01:16
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Joined: Feb 2006
Beiträge: 515 region stuttgart
chadisha
Mitglied
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Beiträge: 515
region stuttgart
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Antwort auf:
Hallo alle Mitteinader ! Vielleicht kann mir jemand helfen ! Mein Mann hat seit ein paar Tagen die deutsche Staatsbürgerschaft und einen deutschen Personalausweis ! Vorher mußte er unterschreiben, das er die tunesische Staatsangehörigkeit ablegt. Ich habe ihn darauf hingewiesen und ihm gesagt er solle noch mal nachfragen ob er denn dann kein Tunesier mehr sei. Das hat er wohl auch getan, hat er dennoch nichts verstanden. Seinen TN Paß müßte er abgeben ! Ist er jetzt kein Tunesier mehr ??? Habe gehört Tunesien entläßt niemand aus der Staatsbürgerschaft ???  Lieben Gruß Habibti1001
bei meinem Mann ist es jetzt schon ziemlich lange her, dass er die deutsche Staatsb. bekommen hat, aber ich glaube so viel hat sich nicht geändert. Er musste seinen tun.Pass beim Landratsamt abgeben und dort unterschreiben, dass er bereit ist auf die tun.Staatsbürgersch. zu verzichten. Der Pass wurde zum tun.Konsulat in München geschickt, die haben ihn dann postwendend meinem Mann wieder zugeschickt. Der Beamte vom Landratsamt hat aber nicht locker gelassen und immer wieder von meinem Mann die Bestätigung verlangt, dass er die tunesische nicht mehr besitzt. Nach ca. einem halben Jahr hat mein Mann dann genervt vom Konsulat verlangt, dass sie ihm was schriftliches geben, das er dem Beamten dann vorlegen könne. Hat er auch bekommen. In diesem Schreiben stand dann drin, dass er nicht aus der tun.Staatsbürgerschaft entlassen werden könne.Seitdem hat er aber Ruhe vor diesem 150%-Beamten.
Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
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Re: deutsche Staatsbürgerschaft
[Re: chadisha]
#196317
24/02/2007 12:18
24/02/2007 12:18
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
Mitglied*
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Mitglied*
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
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Antwort auf:
Er musste seinen tun.Pass beim Landratsamt abgeben und dort unterschreiben, dass er bereit ist auf die tun.Staatsbürgersch. zu verzichten. Der Pass wurde zum tun.Konsulat in München geschickt, die haben ihn dann postwendend meinem Mann wieder zugeschickt.
Es ist genau so, wie chadisha es beschreibt.
Die Bereitschaft, auf die bisherige Staatsbürgerschaft (in dem Fall die tunesische) zu verzichten, muss vorliegen wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte. Der Pass wird zusammen mit einem in Deutsch und Arabisch verfassten Schreiben, in dem steht, dass man die Staatsbürgerschaft ablegen möchte, sowie in der Regel einer Geburtsurkunde des Vaters den tunesischen Behörden (bzw. Konsulat) zugestellt. Diesen Schritt muss man machen. Dem steht aber nun das tunesische Gesetz entgegen, nach welchem es nicht möglich ist, aus der Staatsbürgerschaft entlassen zu werden. Es gibt noch ein paar andere Länder (ungefähr sieben), bei denen das so ist, und die deutschen Behörden wissen das auch. Deshalb erwirbt der Betreffende die deutsche Staatsbürgerschaft unter gleichzeitiger Beibehaltung seiner bisherigen Staatsbürgerschaft. Im Pass wird nicht eingetragen, dass man zwei Staatsangehörigkeiten hat, aber wenn man sich beispielsweise eine Aufenthaltsbescheinigung am Wohnort ausstellen lässt, dann steht dort unter Staatsangehörigkeit "Deutsch Tunesisch". Viele eingebürgerten Tunesier wollen das nicht glauben und denken, wenn sie ihren Pass nicht wieder auf dem Konsulat abholen (sofern er nicht zugeschickt wird), dann habe sich das "Problem" erledigt, und sie seien nur Deutsche und keine Tunesier mehr. Das ist aber falsch, denn Pass und Staatsangehörigkeit sind nicht das Gleiche. Man kann seinen Pass verlieren oder vernichten und verliert dennoch nicht seine Staatsangehörigkeit. Der "neue Deutsche" ist also auf jeden Fall immer noch Tunesier, weil sein bisheriges Land (TN) das nicht anders akzeptiert und sein neues Land (D) dies hinnehmen muss. Dies hat zur Folge, dass er sich bei einer Reise nach TN auch immer zusätzlich zum deutschen Pass mit dem tunesischen Pass ausweisen muss, um keine Probleme mit den tunesischen Behörden zu bekommen (betrifft vor allem die Ausreise). Wer andere Erfahrungen gemacht hat, hat vielleicht einfach nur Glück gehabt, aber das Gesetz ist so. Also: Einmal Tounsi, immer Tounsi! Und das setzt sich dann durch alle Kinder und Kindeskinder so fort... 
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