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Re: 1 Tag fasten..?
[Re: LOE151215]
#192300
19/01/2007 09:45
19/01/2007 09:45
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
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Joined: Dec 2002
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http://www.islamische-zeitung.de/?id=7998 Antwort auf:
Islamische Lebenpraxis
Das freiwillige Fasten
Neben den fünf täglichen Pflichtgebeten gibt es auch zusätzliche, empfohlene Gebete, die auf die Sunna des Propheten, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, zurückgehen, und die vor und/oder nach den Pflichtgebeten sowie zu anderen besonderen Zeiten verrichtet werden können. Hierzu gehört auch das freiwillige Gebet in den Nachtstunden, das auch im Qur’an erwähnt wird. Wie bei den Gebeten gibt es auch beim Fasten zusätzliches, freiwilliges Fasten über das verpflichtende Fasten im Monat Ramadan hinaus. Es geht ebenfalls auf die Praxis des Propheten zurück und wird auch von vielen Muslimen praktiziert.
Zusätzliche, über die Pflicht hinausgehende gottesdienstliche Handlungen haben im Islam einen besonderen Stellenwert. Dieser wird deutlich in der bekannten Überlieferung vom Propheten, in der Allah selbst sagt: „Mein Knecht nähert sich Mir nicht mit etwas, das Ich mehr liebe als das, was Ich ihm zur Pflicht auferlegte. Mein Knecht fährt fort, sich mir durch zusätzliche Frömmigkeit zu nähern, bis Ich ihn liebe. Und wenn Ich ihn liebe, bin Ich sein Hören, mit dem er hört, sein sehen, mit dem er sieht, seine Hand, mit der er greift, sein Fuß, mit dem er geht. Wenn er Mich (um etwas) bittet, werde Ich es ihm gewiss gewähren, und wenn er Mich um Beistand bittet, werde Ich ihm gewiss Zuflucht geben.“ (Al-Bukhari)
Vom Gesandten Allahs sind bestimmte Tage und Monate überliefert, an denen er zu fasten pflegte. Diese sind abgestuft in den Grad ihrer Empfohlenheit, wobei es hier in den Rechtsschulen zum Teil unterschiedliche Einstufungen gibt. Als am stärksten empfohlen gilt das Fasten am Aschura-Tag, dem 10. Tag des Monats Muharram. In der malikitischen Schule ist es das einzige, das einen Sunna-Status hat, die anderen sind empfohlen. Empfohlen ist es zudem, am Tag davor, dem 9., ebenfalls zu fasten. Weiterhin überliefert ist Fasten an sechs Tagen im Monat Schawwal, dem auf den Ramadan folgenden Monat. Dabei müssen diese Tage nicht aufeinander folgend sein, und müssen auch nicht unmittelbar im Anschluss an das ‘Id Al-Fitr nach dem Ramadan erfolgen. Letzteres wurde von Imam Schafi’i empfohlen, Imam Malik riet eher davon ab. Der Prophet pflegte auch, jeden Montag und Donnerstag, dem zweiten und fünften Tag der islamischen Woche, zu fasten. Weitere Überlieferungen beziehen sich auf Fasten im Monat Muharram, Fasten an drei Tagen jedes Monats, wo bei vom 13., 14. und 15. des Monats die Rede ist, das häufige Fasten in den Monaten Muharram, Radschab, Dhu’l-Qada und Dhu’l-Hidscha, bei letzterem besonders an den ersten neun Tagen. Daneben der Tag von ‘Arafat während der Hadsch für diejenigen, die sich nicht auf der Hadsch befinden. Der Scha’ban ist der Überlieferung nach der Monat, in dem der Prophet, mit Ausnahme des Ramadans natürlich, am meisten zu fasten pflegte. Als intensivste Form des freiwilligen Fastens gilt der Überlieferung nach das Fasten nach dem Vorbild von Dawud, nämlich das kontinuierliche Fasten an abwechselnden Tagen.
Unterschiedliche Rechtspositionen bestehen auch zu den Tagen, an welchen man nicht freiwillig fasten sollte, sowie zum Abbruch eines freiwilligen Fastens.
Wird ein freiwilliges Fasten versehentlich gebrochen, sollte man den Tag weiterfasten, es hat auch keine Konsequenzen. Man kann freiwilliges Fasten, anders als das Pflichtfasten im Ramadan, auch absichtlich abbrechen, wobei es unterschiedliche Meinungen dazu gibt, ob man den abgebrochenen Fastentag dann nachholen sollte oder nicht. Auch soll man bei absichtlichem Brechen des freiwilligen Fastens den Tag dann nicht weiterfasten. Nicht fasten sollte man am Freitag und Samstag, es sei denn, sie werden mit einem Fastentag davor und danach verbunden, am Tag von ‘Arafat für diejenigen, die die Hadsch durchführen, und am letzten Tag des Scha’ban. Unerwünscht ist auch das ununterbrochene Fasten. Das Fasten ist verboten an den ‘Id-Tagen und für Frauen, die Monatsblutung oder Wochenbettblutung haben, sowie für jene, die fürchten, dass das Fasten für sie lebensbedrohlich wäre. Der Leser sollte sich mit den entsprechenden Bestimmungen seiner Rechtsschule zu all den vorgenannten Dingen vertraut machen. (Von Yasin Alder, Bonn)
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Re: 1 Tag fasten..?
[Re: LOE151215]
#192301
20/01/2007 01:12
20/01/2007 01:12
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530 H.
steffihamm
Member
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Member
Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
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Hallo
Also, mein Mann hat davon noch nie gebrauch gemacht, worüber ich recht froh bin und er ist ein guter Esser, ohne Essen schlechte Laune etc. , noch dazu kommt das er auch körperlich arbeiten muss, Schichtarbeit, das macht selbst den Ramadan total daneben, er bemüht sich, aber Wasser trinken muss er schon, denn sonst kann kein Mensch 9 Std. körperlich arbeiten - meine eigen Meinung sage ich dazu nicht.
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Warum lässt Gott das viele Leid zu?
Weil es so schwer ist, die Frage nach dem Leid zu beantworten, haben viele Menschen Probleme, an einen Gott zu glauben. -----------------------------------
Gruss Stefanie
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