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Re: Wo heiratet man am besten?
[Re: koelnermaedchen70]
#191885
14/01/2007 19:52
14/01/2007 19:52
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Frogger
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Die "Duldung" ist eine reine Ermessensentscheidung, im Gegenteil zur Familienzusammenführung von Eheleuten, auf die ein Anspruch nach dem Willen der deutschen Verfassung besteht. In den Fällen, wo die Ausländerbehörde keinen Grund sieht, daß dieser Anspruch nicht gegeben ist (z.B. Verdacht der Scheinehe, erzwungenen Ehe, Aufenthaltshindernisse, etc.), wird im Regelfall eine Duldung möglich sein.
Besondere Hinweise gegen eine Scheinehe sind z.B. das vorherige Führen eines gemeinsamen Hausstandes, gegen eine erzwungene Ehe das häufige gegenseitige Besuchen des anderen im Heimatland, wogegen z.B. eine Beitrittserklärung (Anmeldung der Hochzeit ohne Beisein des zukünftigen Ehepartners) ohne weitere Begründung hierfür als Gegenteil gewertet werden kann - aber dies sind ja eigentlich alles Dinge, die man sich selbst denken und auf die man beim Vortrag vor der Ausländerbehörde schon von sich aus eingehen kann.
In den Fällen, wo eine Hochzeit allerdings während der Dauer der Gültigkeit eines Touristenvisums stattfindet, dürfte regelmäßig eine Rückkehr ins Heimatland vor der Familienzusammenführung erforderlich sein, denn der Aufenthalt im Lande geschieht aufgrund eines "falschen" Visums (und könnte eventuell sogar einen "Visumsmißbrauch" darstellen).
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Re: Wo heiratet man am besten?
[Re: CandelaNeu]
#191891
17/01/2007 00:47
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...Denn ein Visum zur Familienzusammenführung vor der Hochzeit...
So etwas gibt es nicht, da man nichts zusammenführen kann, was noch nicht existiert <g>, ein Visum für den "Ehegattennachzug" ist erst nach der erfolgten Heirat möglich.
Es handelt sich hier, genauer gesagt um ein nationales Visum zum Zwecke der "Eheschließung", das aber, strenggenommen, nur ein Touristenvisum bis zum Tage der Eheschließung ist (deshalb auch Versicherung und Verpflichtungserklärung) - danach muß, strenggenommen, da der Visumszweck dann ja erfolgreich erloschen ist, dann die Aufenthaltserlaubnis (für Ehegatten) beantragt werden - der Zeitraum bis dahin kann dann durch eine Duldung überbrückt werden. :-)
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